Ich würde mich da gar nimmer drum kümmern...
Du hast ein faires Angebot gemacht (Begutachtung) und wenn er nicht will, dann eben nicht. Oder bekommst Du noch Geld? Oder ist das ein für Dich wichtiger Stammkunde..?
Der Kunde hat das Gerät geöffnet und dabei möglicherweise Schäden verursacht, die vorher nicht da waren.
Oder hatte er Deine Zustimmung dazu, das Gerät zu öffnen?
Ich bin solchen Kunden sehr dankbar, denn sie liefern selbst die notwendigen Beweise dafür, dass ich aus der Gewährleistung komme.
Ob ein Kunde fachlich qualifiziert ist, so ein Gerät zu öffnen, ist mir da grad' egal.
Bring doch mal ein X-Beleibiges Elektrogerät zerlegt oder mit sichtbaren Öffnungsspuren als defekt zurück zum Händler (oder sende es in diesem Zustand zurück an den Absender) und verlange Gewährleistung...
Wie hast du das Gerät denn verkauft B2B, B2C oder C2C?
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!