Alkoholgrenze auf Null setzen?

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Autor
Alkoholgrenze auf Null setzen?

    







BID = 921828

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach
 

  



Zitat : prinz. hat am 26 Mär 2014 06:58 geschrieben :

...
die Fässer in der Asse strahlen außerdem ist da schön warm im Salzstock.
Also was liegt näher ne Wärmepumpe zu nehmen und Wolfenbüttel
mit Wärme zu versorgen
Komisch meine Gegenüber waren davon nicht so begeistert
Kein Wunder, denn die kannten das schon:


Zitat :
Und dräut der Jänner noch so sehr,
Atommüll wärmt von unten her.


Das, und einige andere griffige Sprüche, stand vor zich Jahren in einem Abreißkalender der KKW-Gegner.

BID = 921859

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen

 

  

Daß sich Radfahrer ohne Bestrafung derart besaufen dürfen halte ich persönlich für einen Skandal. Diese Verkehrsraudis (es sind wenige Vernünftige, meiner Erfahrung nach unterwegs!) dürften keine Sonderbehandlung erfahren. Ich bin sogar dafür, daß auch Radfahrer ein Kenzeichen haben müssten.

Gruß
Peter

BID = 921972

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
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Zitat : nabruxas hat am 26 Mär 2014 14:26 geschrieben :
... aber dann ordentlich die Diäten erhöhen, das können die "Volksvertreter"


Und? Das ist doch ganz folgerichtig:

Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen,
Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger,
Volksvertreter verkaufen - na was wohl? Das Volk, was denn auch sonst?



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BID = 921979

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat : Otiffany hat am 26 Mär 2014 20:02 geschrieben :

Daß sich Radfahrer ohne Bestrafung derart besaufen dürfen halte ich persönlich für einen Skandal.
...
Dürfen sie ja nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html
Beachte: Da ist von Fahrzeug, nicht von Kraftfahrzeug, die Rede!
Natürlich kann man niemanden die Fahrerlaubnis entziehen, wenn er gar keine hat oder braucht, aber das verhindert ja nicht die Verhängung anderer Strafen.


P.S.:
Wer betrunken beim Fahrrad fahren erwischt wird, kann durchaus auch seinen KFZ-Führerschein loswerden!
Zitat :
Ein Fahrradfahrer ist spätestens ab 1,6 ‰ fahruntauglich (ggfs. bereits ab 0,3 ‰, wie bei KFZ). Sollte der Fahrradfahrer Inhaber einer Fahrerlaubnis sein, droht auch hier die Aufgabe eines Verkehrspsychologischen Gutachtens (MPU/"Idiotentest") und damit verbunden der Entzug der Fahrerlaubnis
Hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Promillegrenze


[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 28 Mär 2014  0:41 ]

BID = 922281

dl2jas

Inventar



Beiträge: 9914
Wohnort: Kreis Siegburg
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Zitat :
Tom-Driver hat am 25 Mär 2014 20:06 geschrieben :

...Ich fand die "frühere 0,8 Promille-Regelung" noch am Vernünftigsten...


Meine Zustimmung!

Damals bei dem Staat der Arbeiter und Bauern die Regelung mit 0,0 Promille dürfte einen ganz einfachen Hintergrund gehabt haben, vereinfachte Messung. Es musste nicht die Alkoholkonzentration festgestellt werden. Somit reichte der einfache Nachweis, daß Alkohol getrunken wurde.

Ich bin absolut gegen eine Regelung mit 0,0 Promille!
Vor Jahren hatte ich mal unverschuldet einen Autounfall. Es war eine mehrspurige Straße, rechter Streifen Parkstreifen. Als es krachte, befand ich mich auf diesem, wollte gerade parken. Ich saß auf dem Fahrersitz und der Motor lief noch, somit war ich noch Führer des Kraftfahrzeugs.
Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, erheblicher Schaden, vermutlich sogar Totalschaden beim Fahrzeug der Gegenseite. Der Polizist machte mit mir einen Alkoholtest, der 0,1 Promille ergab. Das war Restalkohol vom Vorabend, Feierlichkeit. Bei Regelung 0,0 Promille hätte ich ernsthafte Probleme bekommen.
So war alles in Butter und der Schaden wurde ersetzt.
Glück im Unglück, ich fuhr einen alten 7er, etwas Blechschaden und Glas vom Rücklicht zerdeppert. Der Plastikbomber des Verursachers wurde mit dem Abschleppwagen abgeholt, der war recht gut zerfetzt, nicht mehr lenkbar und große Pfütze darunter.

DL2JAS

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mir haben lehrer den unterschied zwischen groß und kleinschreibung und die bedeutung der interpunktion zb punkt und komma beigebracht die das lesen eines textes gerade wenn er komplizierter ist und mehrere verschachtelungen enthält wesentlich erleichtert

BID = 922282

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
Zur Homepage von Tom-Driver

... und es gibt noch hunderte weiterer Geschichten - das "echte" Zechen am Vortag mal völlig außer Acht lassend -
von Mundspülungen, Hustenlösern, Konfekt-Törtchen, Weinsauce am Braten, Kefir, und, und, und.
Da kommen eben ganz schnell 0,1 bis 0,2 Promille "auf das Röhrchen", ohne daß jemand auch nur ansatzweise bewußt Alkohol getrunken hätte,
von "Fahruntüchtigkeit" noch laaange entfernt.
Aber wehe, man wird dann "in ein Ereignis verwickelt" - da würde eine Nullgrenze tatsächlich Unschuldige gefährden - nämlich durch Strafverfolgung!

Gruß,
TOM
(gerade ein Feierabendbierchen genießend...)

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BID = 922285

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Nein das Pusteröhrchen ist kein rechtlich verwertbarer Nachweis für Alkohol, deshalb erfolgt bei begründetem Verdacht ja auch die Blutabnahme und die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes. Und von den Blutproben machen die Rennleitungen keine Vampirpartis.


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Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 922289

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
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Das ist ja richtig, aber wenn beim "Pusten" schon "zuviel" erschienen ist, dann bekommt das Ganze erst so einen kriminellen Beigeschmack.
Termine? Verabredungen? Absage. Auf zum Medicus zwecks Blutentnahme.
Laborergebnis abwarten.
Wenn nach dem Genuß von einem überreifen Obststück das Röhrchen 0,1 zeigt und ich "unter Polizeischutz" zum Doc verfrachtet werde,
ist das für die meisten schon Strafe genug, auch wenn das Labor schlußendlich 0,0 ergibt.
Man fühlt sich ja beinahe wie ein Vorbestrafter - und das alles ohne einen Tropfen Alkohol - nur wegen einer unrealistischen, unnötigen Null-Grenze!

Das wollte ich mit meinem letzten Text darstellen.

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BID = 922293

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Viel schlimmer finde ich das unmögliche Deutsch der Rennleitung.
Haben sie was getrunken ? Stehen sie unter Einwirkung von Drogen?
Hallo was ist da so schwer zu fragen ist ihre Fahrtüchtigkeit durch Alkohol , Medikamente oder Betäubungsmittel eingeschränkt? Das was landläufig als Drogen bezeichnet wird sind Betäubungs und Rauschmittel und unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz
Die ersten beiden unrichtigen Fragen müsste ich und die meisten KFZ-Führer meistens mit ja beantworten. Den Kaffee ist Trinkbar und eine Droge! http://de.wiktionary.org/wiki/Droge


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BID = 922303

Sauwetter

Verwarnt

O.T.

Ich sag immer bei solchen Kontrollen:

Alkohol ist keine Antwort, aber man vergisst durch's trinken Ihre Frage!

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Es gibt nichts praktischeres, als eine gute Theorie.

BID = 922308

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Sorry Sau - wiedermals eine deklassierende Antwort.

Denk doch einfach nochmals drüber nach bevor du auf "antworten" klickst.

kopfschüttelnd Surf

BID = 922314

Sauwetter

Verwarnt

1. Habe ich O.T. vorab zugefügt.

2. Musste ich schon mal "blasen" u. nix angezeigt, dem war nur langweilig weil ich mit Nebelscheinwerfer im Ortsgebiet gefahren, das war mal bei uns verboten.
3. Wennst nach dem Motto fährst "don't drink & drive", kann man sich aber den Spruch dann leisten.
4. Wenn man dann "blasen" muss u. es war unbegründet, muss sich der Beamte dann bei seinen "Oberen" Anstiftern revidieren, weil der das Blasinstrument dem vermeintlichen "Ertappten Sünder" nicht in Rechnung stellen kann.

5. Selber mal Nachdenken, bevor'st immer so gerne auf Andere zeigen willst!

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Es gibt nichts praktischeres, als eine gute Theorie.

BID = 922321

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
Zur Homepage von Tom-Driver


Offtopic :
Es wäre zumindest hilfreich, wenn das "alpenländische Dauerschiffen" endlich mal Gebrauch von den forenüblichen Funktionen machen würde!
Ein simples O.T. vor einem Text hilft nicht - viel besser und klarer ist die deutliche Hervorhebung des Textes, der hier nicht zum Thema gehört.
So wie dieser hier.
Geschieht ganz einfach: Simples Klicken auf den mit gelben Pfeilen markierten Button in meinem Bild: OT steht da drin.
Es erscheint "ot" (in eckigen Klammern) im Eingabefenster, am Ende des Offtopic-Textes nochmal klicken, es erscheint "/ot" (in eckigen Klammern).
Alles, was nun zwischen diesen beiden Markierungen steht, wird unmißverständlich und völlig eindeutig als wirkliches Offtopic gekennzeichnet, und jeder weiß sofort bescheid!

Übrigens: die anderen Buttons wie Fettdruck, Schrägschrift, Unterstrichen funktionieren genauso!


Hallo Sauwetter!
Schau Dir mal diese praktischen Funktionen an. Im Testforum kannst Du ja beliebig damit experimentieren.
Wenn Du Deine "O.T. Kommentare" künftig so hervorhebst, vermeidest Du so manche Mißverständnisse!




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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tom-Driver am 31 Mär 2014 22:49 ]

BID = 922323

Sauwetter

Verwarnt

Ich selber, fange immer wie bei uns üblich, li. oben zu lesen an.

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BID = 922335

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
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Seien wir also zufrieden, daß es keine 0,0 Promille-Grenze gibt!

Wie (durch sauren Alpenregen gestört) bereits dargelegt, ist es durchaus realistisch, ohne jeglichen bewussten Genuss von Alkohol in einer Kontrolle auf Werte von 0,1 bis 0,2 Promille Atemalkoholgehalt zu gelangen - die Folgen (zwangsweise Blutprobe beim Amtsarzt o.Ä.) sind schon arg genug, wenn es denn zu einer Kontrolle kommt.

(Siehe auch das Beispiel von dl2jas - er hatte ganz geringfügigen Rest vom Vortag - er hätte aber auch bloß z.B. einen harmlosen Becher Kefir verzehrt haben können...!)

Daher plädiere ich für eine vernünftige, realistische Grenze.
Die "alte 0,8 Promille-Regelung" (mit bereits bei 0,5 Promille-Bestrafung, wenn auffällige Schwächen vorliegen) erscheint daher für mich am besten geeignet zu sein.

Punkt. EDIT: Ach ja, und dem TE Otiffany voll und ganz zustimmend.
(Ich wollte nur daran erinnern, daß man auch ganz ohne Bier und Schnaps geringe Promille-Werte Alkohol aufweisen kann - durch ganz bestimmte Speisen!
Aber mach das mal einem "Kontrollorgan" klar, wenn "Null" gilt!)

Gruß,
TOM.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tom-Driver am 31 Mär 2014 23:18 ]


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