Solange das Modul für das entsprechende Fahrzeug gedacht ist, und eine entsprechende Zulassungsnummer besitzt, also von einer Prüforganisation geprüft wurde, sollte es keine Probleme geben. Eventuelle Eintragungen in den KFZ-Schein sind dann auch in den Unterlagen erwähnt. In dem verlinkten Fall ist dies nicht so. Da wird extra erwähnt:
Zitat :
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Bitte beachten Sie, dass die Funktionen des topcomfort™ Moduls mit der nötigen Umsicht und im Rahmen der gültigen Strassenverkehrsgesetze zu verwenden sind. Das Modul hat keine ABE. |
Somit darf dieses Teil nicht im Straßenverkehr verwendet werden.
Somit hast du ein Problem. Zum einen bei der nächsten HU wenn der Prüfer das Teil bemerkt und dir die Plakette verweigert oder das Fahrzeug stillegt, zum anderen bei einem Unfall, dann haftet die Versicherung evtl. niocht, das Fahrzeug hatte ja nichts auf einer öffentlichen Straße verloren.
Extremes Beispiel: Das Verdeck öffnet sich von selbst bei 180 auf der linken Spur der Autobahn, reißt ab und trifft den gerade überholten Gefahrguttransport. Der verunglückt ebenfalls. Schaden 6-stellig. Der Versicherungsgutachter findet das unzulässige Modul. Du hast somit keinen Versicherungsschutz und bist für den vollen Schaden haftbar.
Der Händler ist dabei aus dem Schneider, im Text steht ja der entsprechende Hinweis.
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 24 Jan 2014 12:42 ]