Beleuchtung in Aufzügen

Im Unterforum Alle anderen elektronischen Probleme - Beschreibung: Was sonst nirgendwo hinpasst

Elektronik Forum Nicht eingeloggt       Einloggen       Registrieren




[Registrieren]      --     [FAQ]      --     [ Einen Link auf Ihrer Homepage zum Forum]      --     [ Themen kostenlos per RSS in ihre Homepage einbauen]      --     [Einloggen]

Suchen


Serverzeit: 27 11 2024  23:45:00      TV   VCR Aufnahme   TFT   CRT-Monitor   Netzteile   LED-FAQ   Osziloskop-Schirmbilder            


Elektronik- und Elektroforum Forum Index   >>   Alle anderen elektronischen Probleme        Alle anderen elektronischen Probleme : Was sonst nirgendwo hinpasst

Gehe zu Seite ( 1 | 2 Nächste Seite )      


Autor
Beleuchtung in Aufzügen
Suche nach: beleuchtung (4110)

    







BID = 905769

wl3367

Stammposter



Beiträge: 288
 

  


Hallo zusammen,

mir stellt sich aktuell eine Frage zur Beleuchtung in Aufzügen:
Ist diese genehmigungs-/zulassungspflichtig (im Sinn einer Typ- oder Allgemeinzulassung?
Muss / darf nur bestimmte Beleuchtung installiert werden (z.B. Erfüllung einer Norm)?

Oder darf (ggf. unter Beachtung von Normen bzw. Vorschriften) die Beleuchtung in Aufzugsanlagen "frei" modifiziert werden.

Der Hintergrund meiner Frage: In unserer Wohnanlage haben wir ältere Aufzüge, bei denen ein Umbau der Beleuchtung (andere Leuchtmittel, Bewegungsmelder) energetisch sinnvoll und lohnend wäre. Die Beleuchtung im Aufzug - einer der großen Verbraucher - ist bei uns nämlich im Dauer-Ein, das heißt also 365 Tage und Nächte Licht und Kosten.
Ich befürchte allerdings, dass sich solch ein Umbau erheblich verteuert, wenn Genehmigungen / Zulassungen notwendig sind.
Und dann kann man einen solchen Umbau wahrscheinlich nicht mehr vernünftig über die Einsparungen rechnen. Und heutzutage gibt sich ja kein Investor mehr mit Renditen unter 50%, sprich einem ROI von zwei Jahren zufrieden

Danke für die Hilfe

BID = 905774

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

 

  

In den meisten Fahrstühlen sind Leuchtstofflampen verbaut, so viel ist da also nicht zu sparen.

_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 905792

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee

Nachdem ich die Beleuchtungsinstallationen in unseren Aufzügen kenne, behaupte ich mal, daß es da keine weiteren Vorschriften, die über die allgemeinen VDE-Vorschriften hinausgehen, gibt.
Unsere Aufzüge werden regelmäßig gewartet und vom TÜV geprüft.

Installiert sind ganz normale LS-Lampen - alles indirekt abstrahlend.
Zum Teil als Osram Lumilux Combi und zum Teil als Noname (evtl. Schuch, Regiolux oä) einfachste Ausführung ohne Wanne.
Es ist keine Notbeleuchtung in den Kabinen.

Sollen Bewegungsmelder verwendet werden, sind nach Stand der Technik eigentlich nur LED als Beleuchtung empfehlenswert.
Ls-Lampen machen das laufende An-Aus Spiel nicht lange mit. Dann investierst du nämlich die durch BWM eingsparten Kilowattstunden in neue Leuchtmittel.

ciao Maris

BID = 905822

Mirto

Schreibmaschine



Beiträge: 2236
Wohnort: Sardinien (IT)


Zitat :
Sollen Bewegungsmelder verwendet werden, sind nach Stand der Technik eigentlich nur LED als Beleuchtung empfehlenswert.


Gibt es da nicht seit einigen Jahren eine EU-Richtlinie welche eine ständige Beleuchtung der Kabinen vorschreibt?
Ich meine da sowas im Hinterkopf zu haben!?

Gruss
Rainer

_________________
Fehler passieren immer wieder. Wichtig dabei ist, anschliesend noch in der Lage zu sein, davon berichten zu können!!

BID = 905830

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9266
Wohnort: Alpenrepublik

Bei mir zuhause wurden letztes Jahr beide Liftkabinen erneuert.
Auch ich sprach den Mechaniker bzgl. der Dauerbeleuchtung an.
Das scheint gesetzlich vorgeschrieben zu sein.

Bzgl. Leuchtmittel:
Früher waren ganz normale 60W Glühlampen verbaut.
Jetzt sind es 2 Leuchtstoffröhren.
Meines Wissens nichts spezielles.

_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 905832

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee

Das mit der Dauerbeleuchtung könnte natürlich stimmen.

Dann gäbs noch die Möglichkeit, den Aufzug nachts außer Betrieb zu nehmen. So spart man an der Abnutzung der Antriebsmaschine, an deren und am Stromverbrauch der Beleuchtung.

ciao Maris

BID = 905838

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

Die Aufzugsfirmen bieten solche Lösungen an, allerdings nicht per Bewegungsmelder sondern von der Aufzugssteuerung gesteuert, inkl. Nachlaufzeit.
Sobald der Aufzug benutzt wird, ist Licht an. Der Benutzer merkt davon also nichts. Bei einer Bewegungsmelderlösung käme ja eine unbeleuchtete Aufzugskabine an, das Licht würde erst beim betreten angehen.

http://www.herz-aufzuege.de/de/leis......html

Denkbar wäre dann z.B. ein Zeitrelais, 5 Minuten Laufzeit o.ä, gekoppelt mit den Türöffnern. Den Eingriff muß dann natürlich eine Aufzugsfirma vornehmen.
Nachteil: Wenn der Aufzug mal steckenbleibt, sitzen die Leute nach ein paar Minuten im Dunkeln. Panik vorprogrammiert.

Nur, nach wie vielen Jahren sich das alles lohnt, ist eine andere Frage.

Womit wird denn momentan beleuchtet und mit welcher Leistung?


_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 16 Nov 2013 10:56 ]

BID = 905846

123abc

Schreibmaschine



Beiträge: 2195
Wohnort: Hamburg

Für Aufzüge gibt es Aufzugsvorschriften über die Beleuchtungsstärke am Boden und in Tablohöhe.
Mit einem Bewegungsmelder wird es Probleme mit dem TÜV geben.
eine Fahrkorblichtabschaltung hat über die Steuerung zu erfolgen.

123abc

BID = 905866

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

Bei den Anlagen die ich kenne, wird auch nur die Beleuchtung auf ein Minimum reduziert und nicht ganz abgeschaltet (alle Halogen-Spots bis auf einen abgeschaltet).

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 905889

Murray

Inventar



Beiträge: 4859

Unser Aufzug ist Abends auch ganz dunkel wenn man ihn anfordert.
Wenn die Kabine grad auf Stockwerkhöhe ist sieht man dann durch die Spalten das Licht angehen.

Ich bin in der Firma eh meist der alles abschließt.
Und wenn niemand mehr da ist meide ich den Aufzug eh.
Aber das mache ich tagsüber auch, außer wenn was per Roll- oder Hubwagen zu transportieren ist.

PS: Die Wartungsfirma läßt gern das Licht im Schacht an, das leuchtet dann immer

BID = 905933

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

Ich kenn bei mir im Betrieb auch einen, etwa vier Jahre alten, Lastenaufzug bei dem die Beleuchtung erst bei Anforderung angeht.
Wie lange es bis zum erneuten ausschalten dauert musste ich zum Glück noch nicht testen

powersupply

_________________
powersupply
Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche die Binärtechnik verstehen und die anderen.

BID = 905935

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9266
Wohnort: Alpenrepublik

Wenn die Kabine wegen eines defektes stehenbleibt und eine Person drinnen ist, ist es nicht angenehm wenn das Licht ausgeht.
Ich glaube das war das Argument gegen eine Abschaltung.

_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 905940

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

Vielleicht wird die Abschaltung dann nach dem drücken des Notruftasters deaktiviert.


_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 905946

123abc

Schreibmaschine



Beiträge: 2195
Wohnort: Hamburg

Deshalb hat eine Abschaltung über die Aufzugssteuerung zu erfolgen.

Diese merkt wenn etwas nicht stimmt und lässt das Licht an.
Die Abschaltung ist aktiv aufgebaut so das selbst bei Ausfall der Steuerung das Licht nicht aus geht.

123abc

BID = 906007

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Vorsicht:
Es gibt da noch mehr Forderungen, z.B. müssen Aufzüge afaik auch eine Notbeleuchtung haben, die im Falle eines Stromausfalls über eine gewisse Zeit eine gewisse Beleuchtungsstärke halten können muss.
Bei alten Aufzügen wurde das zum Teil durch spezielle Leuchten mit Akku-Pufferung verwirklicht, bei denen dann z.B. ein Leuchtmittel über Wandler und Akku versorgt wurde.
Aufzugsbauer waren da äußerst kreativ und haben allerlei äußerst ungewöhnliche Trickschaltungen und "Spezial-Sonderanfertigungen" in der Wunderkiste. Da gibt's dann schonmal Steuerspannungen von 3V, 19V oder auch 47V - nur um keine handelsüblichen Ersatzteile verwenden zu können...

Im Allgemeinen sollte man an Aufzügen nichts wesentliches (wozu die Beleuchtung und deren steuerung definitiv gehört!) verändern, ohne vorab mit einem Spezialisten gesprochen zu haben - ruckzuck ist die Betriebsgenehmigung erloschen und inwieweit derartige Veränderungen umkehrbar sind, ist dann fraglich...

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!


      Nächste Seite
Gehe zu Seite ( 1 | 2 Nächste Seite )
Zurück zur Seite 0 im Unterforum          Vorheriges Thema Nächstes Thema 


Zum Ersatzteileshop


Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum       Datenschutz       Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland       

gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 19 Beiträge im Durchschnitt pro Tag       heute wurden bisher 13 Beiträge verfasst
© x sparkkelsputz        Besucher : 182415472   Heute : 7458    Gestern : 7797    Online : 308        27.11.2024    23:45
3 Besucher in den letzten 60 Sekunden        alle 20.00 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
xcvb ycvb
0.0382120609283