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BID = 905769
wl3367 Stammposter
Beiträge: 288
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Hallo zusammen,
mir stellt sich aktuell eine Frage zur Beleuchtung in Aufzügen:
Ist diese genehmigungs-/zulassungspflichtig (im Sinn einer Typ- oder Allgemeinzulassung?
Muss / darf nur bestimmte Beleuchtung installiert werden (z.B. Erfüllung einer Norm)?
Oder darf (ggf. unter Beachtung von Normen bzw. Vorschriften) die Beleuchtung in Aufzugsanlagen "frei" modifiziert werden.
Der Hintergrund meiner Frage: In unserer Wohnanlage haben wir ältere Aufzüge, bei denen ein Umbau der Beleuchtung (andere Leuchtmittel, Bewegungsmelder) energetisch sinnvoll und lohnend wäre. Die Beleuchtung im Aufzug - einer der großen Verbraucher - ist bei uns nämlich im Dauer-Ein, das heißt also 365 Tage und Nächte Licht und Kosten.
Ich befürchte allerdings, dass sich solch ein Umbau erheblich verteuert, wenn Genehmigungen / Zulassungen notwendig sind.
Und dann kann man einen solchen Umbau wahrscheinlich nicht mehr vernünftig über die Einsparungen rechnen. Und heutzutage gibt sich ja kein Investor mehr mit Renditen unter 50%, sprich einem ROI von zwei Jahren zufrieden
Danke für die Hilfe
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BID = 905774
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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In den meisten Fahrstühlen sind Leuchtstofflampen verbaut, so viel ist da also nicht zu sparen.
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen. |
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BID = 905792
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Nachdem ich die Beleuchtungsinstallationen in unseren Aufzügen kenne, behaupte ich mal, daß es da keine weiteren Vorschriften, die über die allgemeinen VDE-Vorschriften hinausgehen, gibt.
Unsere Aufzüge werden regelmäßig gewartet und vom TÜV geprüft.
Installiert sind ganz normale LS-Lampen - alles indirekt abstrahlend.
Zum Teil als Osram Lumilux Combi und zum Teil als Noname (evtl. Schuch, Regiolux oä) einfachste Ausführung ohne Wanne.
Es ist keine Notbeleuchtung in den Kabinen.
Sollen Bewegungsmelder verwendet werden, sind nach Stand der Technik eigentlich nur LED als Beleuchtung empfehlenswert.
Ls-Lampen machen das laufende An-Aus Spiel nicht lange mit. Dann investierst du nämlich die durch BWM eingsparten Kilowattstunden in neue Leuchtmittel.
ciao Maris
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BID = 905822
Mirto Schreibmaschine
Beiträge: 2236 Wohnort: Sardinien (IT)
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Zitat :
| Sollen Bewegungsmelder verwendet werden, sind nach Stand der Technik eigentlich nur LED als Beleuchtung empfehlenswert. |
Gibt es da nicht seit einigen Jahren eine EU-Richtlinie welche eine ständige Beleuchtung der Kabinen vorschreibt?
Ich meine da sowas im Hinterkopf zu haben!?
Gruss
Rainer
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Fehler passieren immer wieder. Wichtig dabei ist, anschliesend noch in der Lage zu sein, davon berichten zu können!!
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BID = 905830
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9266 Wohnort: Alpenrepublik
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Bei mir zuhause wurden letztes Jahr beide Liftkabinen erneuert.
Auch ich sprach den Mechaniker bzgl. der Dauerbeleuchtung an.
Das scheint gesetzlich vorgeschrieben zu sein.
Bzgl. Leuchtmittel:
Früher waren ganz normale 60W Glühlampen verbaut.
Jetzt sind es 2 Leuchtstoffröhren.
Meines Wissens nichts spezielles.
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
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BID = 905832
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Das mit der Dauerbeleuchtung könnte natürlich stimmen.
Dann gäbs noch die Möglichkeit, den Aufzug nachts außer Betrieb zu nehmen. So spart man an der Abnutzung der Antriebsmaschine, an deren und am Stromverbrauch der Beleuchtung.
ciao Maris
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BID = 905838
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Die Aufzugsfirmen bieten solche Lösungen an, allerdings nicht per Bewegungsmelder sondern von der Aufzugssteuerung gesteuert, inkl. Nachlaufzeit.
Sobald der Aufzug benutzt wird, ist Licht an. Der Benutzer merkt davon also nichts. Bei einer Bewegungsmelderlösung käme ja eine unbeleuchtete Aufzugskabine an, das Licht würde erst beim betreten angehen.
http://www.herz-aufzuege.de/de/leis......html
Denkbar wäre dann z.B. ein Zeitrelais, 5 Minuten Laufzeit o.ä, gekoppelt mit den Türöffnern. Den Eingriff muß dann natürlich eine Aufzugsfirma vornehmen.
Nachteil: Wenn der Aufzug mal steckenbleibt, sitzen die Leute nach ein paar Minuten im Dunkeln. Panik vorprogrammiert.
Nur, nach wie vielen Jahren sich das alles lohnt, ist eine andere Frage.
Womit wird denn momentan beleuchtet und mit welcher Leistung?
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-=MR.ED=-
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 16 Nov 2013 10:56 ]
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BID = 905846
123abc Schreibmaschine
Beiträge: 2195 Wohnort: Hamburg
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Für Aufzüge gibt es Aufzugsvorschriften über die Beleuchtungsstärke am Boden und in Tablohöhe.
Mit einem Bewegungsmelder wird es Probleme mit dem TÜV geben.
eine Fahrkorblichtabschaltung hat über die Steuerung zu erfolgen.
123abc
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BID = 905866
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Bei den Anlagen die ich kenne, wird auch nur die Beleuchtung auf ein Minimum reduziert und nicht ganz abgeschaltet (alle Halogen-Spots bis auf einen abgeschaltet).
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 905889
Murray Inventar
Beiträge: 4859
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Unser Aufzug ist Abends auch ganz dunkel wenn man ihn anfordert.
Wenn die Kabine grad auf Stockwerkhöhe ist sieht man dann durch die Spalten das Licht angehen.
Ich bin in der Firma eh meist der alles abschließt.
Und wenn niemand mehr da ist meide ich den Aufzug eh.
Aber das mache ich tagsüber auch, außer wenn was per Roll- oder Hubwagen zu transportieren ist.
PS: Die Wartungsfirma läßt gern das Licht im Schacht an, das leuchtet dann immer
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BID = 905933
powersupply Schreibmaschine
Beiträge: 2921 Wohnort: Schwobaländle
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Ich kenn bei mir im Betrieb auch einen, etwa vier Jahre alten, Lastenaufzug bei dem die Beleuchtung erst bei Anforderung angeht.
Wie lange es bis zum erneuten ausschalten dauert musste ich zum Glück noch nicht testen
powersupply
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powersupply
Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche die Binärtechnik verstehen und die anderen.
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BID = 905935
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9266 Wohnort: Alpenrepublik
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Wenn die Kabine wegen eines defektes stehenbleibt und eine Person drinnen ist, ist es nicht angenehm wenn das Licht ausgeht.
Ich glaube das war das Argument gegen eine Abschaltung.
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
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BID = 905940
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Vielleicht wird die Abschaltung dann nach dem drücken des Notruftasters deaktiviert.
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BID = 905946
123abc Schreibmaschine
Beiträge: 2195 Wohnort: Hamburg
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Deshalb hat eine Abschaltung über die Aufzugssteuerung zu erfolgen.
Diese merkt wenn etwas nicht stimmt und lässt das Licht an.
Die Abschaltung ist aktiv aufgebaut so das selbst bei Ausfall der Steuerung das Licht nicht aus geht.
123abc
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BID = 906007
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Vorsicht:
Es gibt da noch mehr Forderungen, z.B. müssen Aufzüge afaik auch eine Notbeleuchtung haben, die im Falle eines Stromausfalls über eine gewisse Zeit eine gewisse Beleuchtungsstärke halten können muss.
Bei alten Aufzügen wurde das zum Teil durch spezielle Leuchten mit Akku-Pufferung verwirklicht, bei denen dann z.B. ein Leuchtmittel über Wandler und Akku versorgt wurde.
Aufzugsbauer waren da äußerst kreativ und haben allerlei äußerst ungewöhnliche Trickschaltungen und "Spezial-Sonderanfertigungen" in der Wunderkiste. Da gibt's dann schonmal Steuerspannungen von 3V, 19V oder auch 47V - nur um keine handelsüblichen Ersatzteile verwenden zu können...
Im Allgemeinen sollte man an Aufzügen nichts wesentliches (wozu die Beleuchtung und deren steuerung definitiv gehört!) verändern, ohne vorab mit einem Spezialisten gesprochen zu haben - ruckzuck ist die Betriebsgenehmigung erloschen und inwieweit derartige Veränderungen umkehrbar sind, ist dann fraglich...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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