DIN VDE 701/702

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Achtung immer VDE beachten !!

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Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
DIN VDE 701/702
Suche nach: vde (10365)

    







BID = 64509

Jack2

Neu hier



Beiträge: 20
 

  


Hallo Leute

Ich muss bei mir im Betrieb die Ortsveränderliche Betriebsmittel (Kaffemaschienen, Wasserkocher usw) prüfen.

Wie oft muss diese Prüfung wiederholt werden (alle 2 Jahre?)?

Nach welche DIN VDE muss das geschehen?
701 oder 702?

Was muss auf der Prüfplakette draufgeschrieben werden?
Die DIN Norm nach der man mißt oder einfach VDE 0100?

Muss man die Messung irgendwie protokollieren (Gerätebuch/Blatt etc pp)?

Was muss ich sonst noch beachten?

Wäre froh wenn Ihr mir helfen würdet.

gruss





[ Diese Nachricht wurde geändert von: Jack2 am 14 Apr 2004 20:04 ]

BID = 64538

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1746
Wohnort: Ba-Wü

 

  

Hallo!

Nach VDE 0100 kannst du nicht messen, das ist die falsche Norm!

Prüffristen finden sich in der BGV A2

Das nach VDE 0702 geprüft wird kann man schon aus der Überschrift der Norm entnehmen. "Wiederholungsprüfungen
an elektrischen Geräten"

Das Prüfgerät/Messgerät muss den annerkannten Regeln der Technik entsprechen und reproduzierbare Messergebnisse liefern. Auch sollte man das Messgerät sicher beherrschen, damit Messfehler durch den Benutzer ausgeschlossen sind.

Wie zu messen ist steht auch in der VDE 0702

Die Messungen und Befunde sind zu protokollieren.
Vordrucke gibt es bei den Elektroinnungen usw.....

mfg Joe

_________________

BID = 64540

RolSim

Schriftsteller



Beiträge: 599
Wohnort: Aschaffenburg
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Vielleicht hilft dir auch das ein wenig



BID = 64549

Jack2

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Beiträge: 20

Danke Leute


Reicht es wenn ich die Messungen im Messgerät speichere und auf einem Rechner aufbewahre oder muss dies schriftlich geschehen?

Bin mir noch nicht sicher ob ich jetzt alle 2 oder jedes Jahr prüfen muss.
Es handelt sich wie gesagt um Kaffeemschienen, Wasserkocher usw in Schwesternzimmern eines Krankenhauses.

Es handelt sich um dieses Messgerät:

http://www.metrawatt.de/resources/p2/secu0701_0702_s2/db_d.pdf


gruss

BID = 64554

Sir Jeff

Stammposter



Beiträge: 233
Wohnort: Rhein-Main
Zur Homepage von Sir Jeff

Eigentlich empfiehlt es sich imer (nicht nur im deutschen Beamtentum) etwas in Papierform zu haben.


BID = 64557

RolSim

Schriftsteller



Beiträge: 599
Wohnort: Aschaffenburg
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Dir erstmal noch ein m spendiere

BID = 64578

Jack2

Neu hier



Beiträge: 20

Bitte gebt doch mal etwas konkrete Antworten

Muss ich es schriftlich festlegen?

BID = 64579

Sir Jeff

Stammposter



Beiträge: 233
Wohnort: Rhein-Main
Zur Homepage von Sir Jeff

Weiss ich leider net. Ich kann da nur <unkonkret> empfehlen.

BID = 64597

ronki1

Schriftsteller



Beiträge: 689
Wohnort: Halle / Saale

Ho Jack,

laut BGV, ist über die Prüfung ein Protokoll zu führen. Unter Protokolle gehört eine Unterschrift.

Messwerte ausdrucken, geprüftes Gerät darauf vermerken und unterschreiben, vertig ist das Protokoll.

MfG

BID = 64610

Jack2

Neu hier



Beiträge: 20

Super, danke

Und wie oft muss ich die Messung jetzt wiederholen

BID = 64619

Georgi

Aus Forum ausgetreten

Hallo Jack2,

weiter oben hat Dir RolSim eine Tabelle gepostet (Weißer Kasten, BGVA2.gif). Dort steht, wie oft Du prüfen mußt. Dein Betrieb kann die Prüffristen verkürzen.

Manche Betriebe haben eine Plakette ähnlich TÜV, die macht Sinn, um den Überblick (bei größeren Betrieben) zu wahren, was denn schon geprüft ist. Die Plakette mit Unterschrift versehen, sollte auch als Nachweis reichen, daß das Gerät von Dir geprüft wurde.


Georgi



[ Diese Nachricht wurde geändert von: Georgi am 15 Apr 2004  8:29 ]

BID = 64620

Jerry

Schriftsteller

Beiträge: 828
Wohnort: Gera

Hallo,

auf der Liste von "RolSim" steht ein wichtiger Zusatz:

"...oder elektrotechnisch unterwiesenes Personal"

Ich gehe davon aus, das du diese Unterweisung aktenkundig von deinem AG bekommen hast? Dann müßten aber auch die Dinge wie Protokollierung und Prüffristen klar sein.

Ansonsten würde _ich_ meine Unterschrift unter kein Protokoll setzen!

Nichts gegen dich, du mußt es auch nur ausführen, aber ich bin ziemlich sauer über diese neue Regelung, Fakt ist, das unsere Firma seit etwa einem Jahr _keine_ Prüfung an ortsveränderlichen Geräten mehr durchgeführt hat, weil jetzt jede Behörde, Schule, Krankenhaus etc. meint, selbst prüfen zu können. Ich hoffe man wird nach ein paar schmerzhaften Schäden klug...

BID = 64628

RolSim

Schriftsteller



Beiträge: 599
Wohnort: Aschaffenburg
Zur Homepage von RolSim

In Ergänzung zu Georgies Antwort, hier Muster einer möglichen Prüfplakette die man bestellen kann




BID = 64632

meister lampe

Stammposter



Beiträge: 316

hallo,
die UVV sagt: auf Verlangen ist die Prüfung zu dokumentieren.Wie ist nicht beschrieben, da gibt es also Spielraum.
@Jerry, was spricht dagegen wenn der Hausmeister einer Schule unterwiesen ist und ein Prüfgerät hat welches für die Prüfung nach 0702 zugelassen ist?
gruss m

BID = 64635

RolSim

Schriftsteller



Beiträge: 599
Wohnort: Aschaffenburg
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Hi Meister Lampe

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