CE-Kennzeichnung bei Gerät mit externem / modularem Netzteil

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Autor
CE-Kennzeichnung bei Gerät mit externem / modularem Netzteil
Suche nach: netzteil (26255)

    







BID = 884835

:andi:

Inventar



Beiträge: 3205
Wohnort: Bayern
 

  


Guten Morgen,

Es soll ein Testgerät auf 24VDC Basis hergestellt werden (Einzelstück).

Wenn ein Modulnetzteil für 230V (wie Laptopnetzteil) mit CE verwendet wird und nebenhin gelegt, kommt das Testgerät selbst dann ohne CE aus?

Wie ist es, wenn man das Netzteil so ins Gerätegehäuse integriert dass hinten die Kaltgerätebuchse rauskuckt?

Danke und Grüße

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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 23 Apr 2013 10:06 ]

BID = 884837

Verlöter

Schreibmaschine



Beiträge: 1658
Wohnort: Frankfurt am Main

 

  

Bei einem Einzelstück würde ich mir da nicht so Gedanken machen. Evt. kannnst Du Deinen Kunden Fragen ob ihm das CE-Zeichen wichtig ist.
Als das CE eingeführt wurde war ich da mal auf einem Lehrgang. Bei Schutzkleinspannung ist das Zeichen nicht erforderlich. Das Netzteil hat es ja eh.
Ich würde aber denken dass es anders aussieht wenn Du das Netzteil in Dein Gerät integrierst. Zunächst ist das CE dann nicht mehr sichtbar. Es könnte ja auch sein dass nun das Netzteil nicht mehr ausreichend gekühlt ist. Das würde ich nun als ein neues Gerät ansehen, welches mit dem Netzt verbunden ist. Hier wäre das Zeichen also nötig.
Du als Hersteller darft das Zeichen ja anbringen. Du bescheinigst Dir dann selbst alle Vorschriften eingehalten zu haben.

BID = 884848

hajos118

Schreibmaschine



Beiträge: 2453
Wohnort: Untermaiselstein

Als Hersteller unterliegst Du auf jeden Fall der Gefahrenverordnung und hast nach der gültigen Maschinenrichtlinie eine Gefahrenanalyse zu erstellen. Wenn Du in Deiner beurteilung dann auf CE Kennzeichnung des Gerätes verzichten kannst, so darfst Du das sicherlich tun - im Schadensfall kann man Dir dann aber ganz schön an den Karren fahren!

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Interpunktion und Orthographie dieses Beitrags sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten!

BID = 884867

:andi:

Inventar



Beiträge: 3205
Wohnort: Bayern

Keine Maschine, also keine Maschinenrichtlinie.

Auch wenn es ein Einzelstück ist muss es "sauber" sein.
Also was darf ich und was nicht?

Ich tendiere im Moment zur Lösung mit nebenhin legen, wenn das auch der Kunde nicht will. Kann man dann ganz offiziell auf die Kennzeichnung und Konformitätserklärung fürs Testgerät verzichten?


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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 884878

Ltof

Inventar



Beiträge: 9331
Wohnort: Hommingberg

Mit externem Netzteil ist die elektrische Sicherheit noch das geringste Problem. Störaussendung, Störfestigkeit, vernünftige Beschriftung und Bedienungsanleitung sind auch noch für CE wichtig! Wenn Du es richtig machst, kannst Du auch ein CE-Zeichen draufpappen.

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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 884891

:andi:

Inventar



Beiträge: 3205
Wohnort: Bayern

wenn ich nicht muss, dann will ich auch nicht. beschriftung und bedienungsanleitung sind klar.
EMV-Test, hab ich noch nicht klar rausgefunden ob nötig.
Soweit ich weiß ist bei Maschinenschaltschränken der Test optional, wenn man sich an die bekannten Regeln zur EMV gehalten hat.


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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 884931

hajos118

Schreibmaschine



Beiträge: 2453
Wohnort: Untermaiselstein

Ist soweit richtig, aber jeder Maschinenbauer wird von Dir eine CE Bescheinigung einfordern, sonst ist das Gerät ganz schnell wieder aus dem Schaltschrank raus!
Grund: o.g. Maschinenrichtlinie!
(Ich bin im Sondermaschinenbau tätig - da gibt's praktisdch ausschließlich Einzelanfertigungen....)

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BID = 885050

:andi:

Inventar



Beiträge: 3205
Wohnort: Bayern

Hallo Hajos,

ich komme auch aus dem Steuerungsbau, aber diesmal wirds ein Tischgerät, hat mit Schaltschrank nichts zu tun.

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BID = 885148

hajos118

Schreibmaschine



Beiträge: 2453
Wohnort: Untermaiselstein

Geht's an einen Kunden oder wird's intern verwendet.
Sobald es verkauft wird, solltet ihr in diesem Fall ein "unfertiges" Gerät verkaufen, welches vom Kunden durch Eigenleistung ergänzt und/oder zusammengebaut wird. Wie Du sicher weist, trägt der letzte Verarbeiter die Verantwortung für CE - Kennzeichnung.... und unfertige Geräte können nicht CE kennzeichen erhalten.
Aus der Praxis:
Liefert 2 unterschiedliche Steckernetzteile mit Steckern mit unterschiedlichen Anschlußdurchmessern und die zugehörigen Einbaubuchsen _lose_ mit dazu. Der Kunde muß die Buchse einlöten/verbinden und hat damit eine Veränderung des Gerätes vorgenommen (und übernimmt damit automatisch die Verantwortung).
oder in Deinem Fall:
Liefere eine Einbauskizze mit _empfolenen" Einbau des Netzgerätes in das Messgerät und das Netzteil seperat dazu. Will der Kunde das Netzteil einbauen, so muss er Veränderungen am Gerät vornehmen. Ohne Netzteil ist Dein Messgerät aber nicht funktionsfähig, kann also auch keine CE Kennzeichen erhalten.

edit: Ergänzung zugefügt

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: hajos118 am 26 Apr 2013  7:59 ]

BID = 885152

:andi:

Inventar



Beiträge: 3205
Wohnort: Bayern

Es wird in einer anderen Division der Firma verwendet und ich möchte es so richtig machen, als würde es an einen fremden Kunden gehen.

Das "Buchse selbst einbauen" und so kann ich dem Abnehmer nicht zumuten.

Netzteil innen reingebaut ist für mich verzichtbar, WENN es mir den Vorteil bringt für das Gerät selbst kein CE zu brauchen. Wie finde ich das raus?

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BID = 885188

hajos118

Schreibmaschine



Beiträge: 2453
Wohnort: Untermaiselstein

Zur rechtlichen Seite findest Du evtl hier was.

Irgendwo im Text steht, daß bestimmte Geräte CE Zeichen tragen müssen, welche das sind ...

edit:
Im Wikipedia Artikel hier findet sich unter "Geltungsgebiet" noch mehr Infos.
Demnach müssen alle Geräte aus bestimmten Bereichen, auch Messgeräte, ein CE Zeichen tragen, wenn sie in EU in Betrieb genommen werden.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: hajos118 am 26 Apr 2013 14:50 ]

BID = 885597

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Kriterium ist nicht das Inbetriebnehmen, sondern das Inverkehrbringen.

Und darauf, ob bzw. wie das Gerät mit dem Netz verbunden ist/wird, kommt es auch nicht an!

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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 885599

hajos118

Schreibmaschine



Beiträge: 2453
Wohnort: Untermaiselstein


Zitat :
Kriterium ist nicht das Inbetriebnehmen, sondern das Inverkehrbringen.

Damit hat Sam wieder mal Recht.
Läst sich daraus auch ableiten, daß er auch ohne CE Zeichen den vollen (Versicherungs-)Schutz im Falle einer Fehlfunktion bekommt, da der TS ja das Gerät zwar in Betrieb nehmen will, das "Inverkehrbringen" jedoch nicht seine Absicht ist, da es ja nur intern gebraucht werden soll?
edit (tastenklemmer)

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: hajos118 am 30 Apr 2013 15:47 ]

BID = 885794

:andi:

Inventar



Beiträge: 3205
Wohnort: Bayern

Ich gehe hier auch von einem "echten" Inverkehrbringen aus.
Deswegen will ich die Sache auch vollständig richtig haben.

Meines Wissens muss die Niederspannungsrichtlinie unter 50V DC nicht angewendet werden. Es macht also schon einen Unterschied ob das Netzteil intern (mit 230V Verdrahtung) oder extern mit Kleinspannungsverdrahtung ist.
Ob CE und ein EMV-Test notwendig sind habe ich leider noch nicht klar herausgefunden.

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