Geschirrspüler vor Herdanschlussdose VDE-konform?

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Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
Geschirrspüler vor Herdanschlussdose VDE-konform?
Suche nach: herdanschlussdose (395) vde (10365)

    







BID = 884568

Consystor

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Beiträge: 56
Wohnort: Aachen (NRW), Albstadt (BW)
 

  


Hallo zusammen!

Wie Ihr auf dem Foto sehen könnt, wurden in der Küche (vor unserer Zeit) die Wasseranschlüsse nach rechts in Richtung Herdanschlussdose (HAD) versetzt.



Nun haben wir eine Küche geplant (zweites Bild), bei welcher rechts von den Wasseranschlüssen der Geschirrspüler stehen würde, weil er wegen seiner Tiefe nicht links davon und schon gar nicht direkt vor den Wasseranschlüssen stehen kann.



Dann wären zwischen Geschirrspülerrückwand und der bestehenden Herdanschlussdose min. 2cm frei. Die Frage ist nun, ob der Geschirrspüler laut VDE überhaupt direkt vor der HAD stehen darf.

Wäre das nicht zulässig, könnte man den Vermieter womöglich dazu bewegen, die HAD (vllt. auf seine Kosten) versetzen zu lassen, da ein Geschirrspüler bei dieser (offensichtlich nachträglich veränderten) Konstellation von Wasseranschlüssen und HAD nicht in der Nähe der Wasseranschlüsse betrieben werden könnte.

Meine Fragen:
  1. Stimmt es, dass die HAD laut VDE heutzutage frei zugänglich sein muss und damit auch kein Herd oder Geschirrspüler davor stehen darf? Kennt Ihr vllt. die Norm, in der das steht?
  2. Wie viel würde es Eurer Meinung nach kosten, die HAD von einem Elektroinstallateurbetrieb etwa 50cm nach rechts versetzen zu lassen?
  3. Würde man beim Versetzen der HAD beispielsweise den Bestandsschutz im Bad aufheben? (Z.B. die Nachrüstung eines RCDs erzwingen?)
  4. Weiterhin stellt sich mir die Frage, wie bedenklich die Steckdose hinter dem Abflussrohr ist (s. erstes Bild links unten).


Vielen Dank für Eure Hilfe!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Consystor am 20 Apr 2013 15:18 ]

BID = 884571

Consystor

Gelegenheitsposter



Beiträge: 56
Wohnort: Aachen (NRW), Albstadt (BW)

 

  

Lösungsvorschlag A:


Man würde eine ABL Sursum 2518610 AP-Geräteanschlussdose (GAD - schwarz im obigen Bild) hinter dem Unterschrank mit dem Kochfeld anbringen. Der Unterschrank hätte natürlich eine Aussparung in der Rückwand, sodass die GAD jederzeit "frei zugänglich" wäre.

Diese GAD würde man mithilfe einer H05VV 5x2,5mm² Aufputzleitung (rot) mit der vorhandenen HAD verbinden.
Autarkes Kochfeld und Backofen würde man dann mit blau und grün an die neue Geräteanschlussdose (GAD) anschließen.

Klar, die Lösung wäre nicht ideal, weil es eine zusätzliche Dose und damit weitere Klemmverbindungen gäbe.
Aber mit einem sog. Power-Splitter, wie es sie im Handel gibt, wäre das ja genauso.

Mir geht es deshalb erst einmal nur um die VDE-Konformität. Habt Ihr irgendwelche Bedenken?
Danke für Eure Zeit!


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Consystor am 20 Apr 2013 16:55 ]

BID = 884572

Elektro Freak

Inventar



Beiträge: 3434
Wohnort: Mainfranken


Offtopic :
Soll der Preis für den Power Splitter ein Schlechter Witz sein ? *Kopfsch+ttel*


_________________

BID = 884574

Consystor

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Beiträge: 56
Wohnort: Aachen (NRW), Albstadt (BW)


Offtopic :
Das weiß ich nicht. Habe ich mich auch gefragt.
Sollte jedenfalls keine Schleichwerbung sein. War nur, damit die Leute wissen, was ich mit "Power-Splitter" meine...


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Consystor am 20 Apr 2013 18:04 ]

BID = 884576

123abc

Schreibmaschine



Beiträge: 2195
Wohnort: Hamburg

Schon mal was von einer 70cm tiefen Arbeitsplatte gehört ?

Wenn es am Fenster passt kann alles so bleiben wie es ist.

Ansonsten ist es zwar nicht schön das die GAD hinter dem GSM verschwindet, aber wie oft muss man daran ?

Mich würde es nicht stören, zumal auch eine GSM schnell heraus gezogen ist.

123abc

[ Diese Nachricht wurde geändert von: 123abc am 20 Apr 2013 18:37 ]

BID = 884580

Consystor

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Beiträge: 56
Wohnort: Aachen (NRW), Albstadt (BW)

@123
Also wenn die GAD bei einer 70cm AP hinter dem Geschirrspüler verschwinden dürfte, wäre es bei der vorgesehenen 62cm AP ja auch kein Problem. Die Frage ist aber, ob der Geschirrspüler laut VDE vor der HAD stehen darf. Man wird sicher nicht häufig dran müssen aber das könnte der VDE anders sehen. Deshalb meine Frage...

BID = 884582

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Du suchst schon ein Problem gelle?

Der Geschirrspüler ist beweglich und daher kein Problem. Eine vernünftige Fachkraft montiert auch eine entsprechend lange Anschlußltg. vorher und schliesst sie nach Küchenmontage am Herd ( sonstiges) an.

Gruß Surf

BID = 884583

Consystor

Gelegenheitsposter



Beiträge: 56
Wohnort: Aachen (NRW), Albstadt (BW)

Nein, ich suche kein Problem aber ich will, dass alles vorschriftsgemäß ist.
Im Gegenteil: Ich finde es super, wenn der Geschirrspüler laut VDE davor stehen darf!

Ich kenne es auch nicht anders, als dass der Herd vor der HAD steht.
Aber mir wurde gesagt, dass es seit einer gewissen Zeit die Regel gibt, dass die HAD frei zugänglich sein soll. Deshalb frage ich, wie es ist und nicht um die Geduld von irgendjemandem auf die Probe zu stellen...

BID = 884584

Murray

Inventar



Beiträge: 4858

Probleme nicht, er sucht nur eine Lösung wie er seine Wünsche auf Kosten des Vermieters verwirklichen kann

BID = 884585

Consystor

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Beiträge: 56
Wohnort: Aachen (NRW), Albstadt (BW)

@Murray
Deinen polemischen Vorwurf kann ich nur von mir weisen.
Ich will den Vermieter zu gar nichts zwingen, sondern nur wissen, ob meine Lösung VDE-konform wäre und mehr nicht. Dann lasse ich das nämlich vom Elektroinstallateur so abnehmen und fertig. I.Ü. würde das den Vermieter nichts kosten...

BTW:
Bisher hat auch noch keiner ganz klar geschrieben, dass es laut VDE kein Problem ist. Es haben nur zwei geschrieben, dass es aus praktischer Sicht kein Problem sein sollte. Und aus praktischer Sicht sehe auch ich kein Problem, weshalb ich obige Lösung A eben vorgeschlagen habe. Die Frage war aber, ob es auch in Bezug auf VDE-Normen kein Problem wäre und das sind zwei Paar Schuhe, wie jede "vernünftige Fachkraft" weiß.

Das Thema kann zudem von mir aus geschlossen werden, denn ich bekam anderweitig die Antwort, dass die Lösung VDE-konform ist. Im Endeffekt entscheidet natürlich der Elektroinstallateur, der es abnimmt aber es ist immer gut, wenn man sich vorher informiert, was ich hiermit getan habe.

Vielen Dank nochmal denen, die mir helfen wollten!


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Consystor am 20 Apr 2013 20:27 ]

BID = 884587

Murray

Inventar



Beiträge: 4858

Dein Punkt 3. sagt mir da etwas anderes ...

Obwohl das sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist

BID = 884589

Consystor

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Beiträge: 56
Wohnort: Aachen (NRW), Albstadt (BW)


Offtopic :
@Murray Das war als Beispiel gedacht und Dein Vorwurf ist trotzdem haltlos, denn warum hätte ich sonst meinen Lösungsvorschlag gebracht, der den Vermieter vollkommen außen vor lässt?
Denk mal logisch darüber nach, bevor Du wieder einmal jemandem etwas vorwirfst...
Ich bin kein Installateur aber ich habe gelesen, dass in solchen Fällen der Bestandsschutz augehoben werden könnte und bevor ich dem Vermieter einen Vorschlag zum Versetzen der HAD mache, muss ich wohl auch wissen, womit er finanziell rechnen kann. Eben, weil es mir nicht egal ist, welche Kosten auf ihn zukommen. Deshalb finde ich Deinen Vorwurf voll daneben.



[ Diese Nachricht wurde geändert von: Consystor am 20 Apr 2013 20:35 ]

BID = 884593

Murray

Inventar



Beiträge: 4858

Daneben ist es halt nicht da du es selber geschrieben hast

Ich weis ja nicht wie lange du da drin schon wohnst, aber mein Vermieter hätte das mit dem RCD schon längst behoben und der würde mir sogar kostenlos die HAD dahin setzen lassen wo ich es gern wünsche.

"Frei zugänglich" und "nix davor stehen" sind für mich jedenfalls 2 verschhiedene Dinge. Was du verlangst ist doch wirklichkeitsfremd.

Ich bin kein Elektriker, IMHO ist das so i.O. wie man aus verschieden Threads hier lesen kann.


BID = 884596

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Die Herdanschlussdose ist auch nur eine Klemmstelle. In der Vde steht Klemmstellen müssen zugänglich sein. Die HAD ist zugänglich wenn der Herd oder die GSM aus dem Schrank genommen wird.Herd und GSM zählen trotz Festanschluss als Ortsveränderliche Betriebsmittel. Ich sehe da überhaubt keine Probleme das die HAD hinter dem Herd oder hinter dem GSM installiert ist.

_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 884600

Consystor

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Beiträge: 56
Wohnort: Aachen (NRW), Albstadt (BW)


Offtopic :
@Murray:
1. Ich habe nicht geschrieben, dass ich vom Vermieter irgendwelche RCDs will - das hast Du angedeutet. Ich habe lediglich gefragt, wie es sich verhalten "würde" aber vllt. hast Du es einfach nur nicht so mit dem Konjunktiv.
2. Ich verlange gar nichts vom Vermieter. Ich habe nur gefragt, wie "frei zugänglich" es eben sein muss, denn das war mir nicht klar. Ich habe gehört, dass ein Geschirrspüler vor der HAD ein Problem sei. Und für mich ist "Geschirrspüler davor" zugänglich genug. Aber ich habe nicht nach Deiner Meinung gefragt, sondern nach der des VDE.

BTW: Ich wohne da nicht drin und werde es auch nicht. Noch so eine haltlose Spekulation von Dir...
Deshalb nochmal zum Mitschreiben: Nach Deinen Spekulationen hat keiner gefragt. Wenn Du also nur Streit suchst, dann tu das bitte woanders. Danke!


Und nachdem "der mit den kurzen Armen" als Erster hier im Thread seine Meinung dankeswerterweise ganz klar begründet hat, ist meine Frage auch hier voll und ganz zu meiner Zufriedenheit beantwortet worden. Wie man sieht, geht es auch ohne Polemik und haltlose Vorwürfe...


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Consystor am 20 Apr 2013 21:29 ]


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