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BID = 876932
super999 Stammposter
Beiträge: 374 Wohnort: Neustadt am Kulm
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Eine 4mm² ginge nicht für 20A???
Mindestens eine 6mm² - dann aber sicher damit später noch einmal hochgesichert werden kann.
So viel Häufung bzw. Wärmedämmung kann ich mir aufgrund der Bilder nicht vorstellen.
Jemand vom EVU hat mir damals sogar geraten die Verteilung bei mir mit 4mm² anzufahren, das reicht bei Drehstrom völlig für eine Wohneinheit... ein mir Bekannter Betriebselektriker hat das gleiche bei sich getan... |
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BID = 876936
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Vorgeschrieben ist in AT ein Mindestquerschnitt von 10mm². In DE ist eben 63A Belastbarkeit gefordert.
Natürlich gibt es VNBs, denen die TAB nicht wirklich wichtig ist. Wobei wir wiederbei dem Punkt SICHER aber UNZULÄSSIG wären. Bei 20A reicht ein 4mm² alle mal nur müsste es halt mindestens 6mm² bei Wechelstrom und 10mm² bei Drehstrom sein, auch wenn nur eine 2A Sicherung drin ist.
Zu dem kann es sein, dass dann wegen mistiger Zählerplätze eine Generalsanierung ansteht. Alles in allem habe ich beim Zählerplatz die größeren Bedenken als beim Verteiler.
Lass die LSS/FI tauschen und gut ist. |
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BID = 876942
super999 Stammposter
Beiträge: 374 Wohnort: Neustadt am Kulm
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@shark1
Bei uns in der TAB steht Hauptleitungsabzweige für 63A, hier muß nur EINER vorhanden sein, alle weiteren können dafür ausgelegt werden, jedoch sieht bei uns die TAB des Netzbetreibers vor:
1. Verteilung = HV = 63A
2. Verteilung = nach dem tatsächlichen Leistungsbedarf
Siehe Anlage.
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BID = 876945
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Ja eben, für Wohungen ist die Leitung auf 63A zu bemessen. Für Verteiler zB in der Garage kann nach dem tatsächlichen Leistungsbedarf bemessen werden.
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BID = 876949
manusome Neu hier
Beiträge: 35
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Und wo bleibt hier der "Bestandsschutz" wenn gleiches mit gleichem getauscht wird?
Wenn meine 4mm² Zuleitung eine Beschädigung aufweisen würde müsste sie getauscht werden, was zur Folge hätte, dass sie (obwohl ich auch nachher an der Steigleitung keine 63 A entnehmen dürfte, sondern weiterhin maximal 20A bzw. bestenfalls 25A) durch eine 10mm² Leitung getauscht würde.
Dies würde nach sich ziehen das der ganze Zählerplatz erneuert werden müßte und (durch die Verstärkung der Zuleitung) auch die gesamte Anlage nach dem Zähler. (also Wohnung aufstemmen, FX Rohre, etc.)
Die geschätzten Kosten für die Elektrik der Wohnung und den Zählerplatz liegen bei gut 8000 Euro. Die Kosten für die dann anstehende Totalrenovierung der Wohnung (Decken, Wände, Tapeten, Täfer, Einbaumöbel, Fliesen) kommen locker auf 50 000 Euro.
Es gibt in Wien Wohnungen ohne Nullung und ohne FI welche unter Bestandsschutz laufen, so lange gleiches mit gleichem ersetzt wird.
Es kann doch nicht sein, das in meinem Falle ein Austausch von ein par Meter Leitung, Kosten von gut 60 000 Euro nach sich ziehen würden, die unbewohnbarkeit derselben währenddessen nicht eingerechnet.
Das würde heißen: ein Kabel um 20 Euro zu tauschen zieht dank unsinniger sturer Gesetze einen Umzug des Mieters als günstigste Lösung nach sich.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: manusome am 28 Feb 2013 13:11 ]
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BID = 876953
super999 Stammposter
Beiträge: 374 Wohnort: Neustadt am Kulm
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@manusome
Da kann ich nur sagen, evtl. einen Elektriker suchen, der es nicht ganz so genau nimmt und es zusammen schustert... hatte auch einen, der wollte mir das so machen, bloß wollte ich was gescheites und der "flickte" eigentlich nur...
@shark1
Genau deshalb hatte ich ja die vielen UV mit 4mm², da anfänglich nur 1 Zähler vorhanden war, diese Verteilung [Zählerschrank] für 63A (na ja mit 10mm² Verlegeart C ) ausgelegt, der Rest war dann 4mm². Ein 6mm² wäre zwar schöner gewesen wegen der Selektivität (>=25A Vorsicherung möglich) zu den heutigen 16A Leitungsschutzschalter, bloß damals war halt sogar die verbaute Perilex nur mit 10A abgesichert.
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BID = 876954
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Hallo manusome!
Bestandsschutz gibt es in der Elektrotechnik nicht! Ab wann bzw. welcher Änderungsumfang zu einer Komplettsanierung führt, ist nicht genau festgeegt. Wichtig ist aber, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den gültigen Vorschriften entsprach.
Ich verstehe aber deine Aufregung nicht wirklich. Deine Installation ist stand 197? und ME doch noch recht brauchbar. Warum willst du irgendwelches Zeug tauschen, wenn du doch keine Generalsanierung willst?
Dass eine lose Klemme zu einem Schmorbrand führt, ist in einer Installation von 2013 nicht anders. Verteiler aufräumen, Isolationsmessung, Klemmen gegen Wagos tauschen, Schleifenwiderstand messen, alles Überprüfen ist ja OK.
Aber warum willst du die nicht als defekt erkannte Steigleitung gegen die gleiche mit BJ 2013 tauschen?
Sollte diese zu kurz sein wird die Leitung halt fachgerecht verlängert.
Eben es gibt Installationen, die sind wirklich gefährlich, da würde ich auch nie was dran machen ohne eine Komplettsanierung. Bei deiner ist das aber zumindest was ich auf den Bildern sehe nicht der Fall.
Bei einer Installation ohne Schutzmaßnahme, Stoffleitungen, etc. mache ich nichts egal was der Kunde will.
Wenn du eine Generalsanierung willst, dann kostet das halt nunmal 60000€.
Also schreib bitte mal was du eigentlich willst?
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BID = 877062
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Zitat :
| Es gibt in Wien Wohnungen ohne Nullung und ohne FI welche unter Bestandsschutz laufen, so lange gleiches mit gleichem ersetzt wird. |
Das aber wohl kaum - Schutzerdung (d.h. TT ohne FI) funktioniert nur bei Erdung über die Wasserleitung zuverlässig, und für die gibt es seit 1.1.2001 eine Nachrüstforderung.
Zur zu kurzen Zuleitung: der Feld- Wald- und Wiesenelektriker würde die vermutlich aus dem Betonloch mit drei ordentlichen Blockklemmen verlängern und fertig. Wenn du Hauptleitungsklemmen auf die vorhandene Hutschiene setzt wird es ganz elegant.
_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 877064
manusome Neu hier
Beiträge: 35
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Hallo shark
Zitat :
shark1 hat am 28 Feb 2013 14:06 geschrieben :
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Bestandsschutz gibt es in der Elektrotechnik nicht! Ab wann bzw. welcher Änderungsumfang zu einer Komplettsanierung führt, ist nicht genau festgeegt. Wichtig ist aber, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den gültigen Vorschriften entsprach.
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Stimmt. Abgesehen von Übergangsfristen gibt es ja nur bei "groben" Mängeln eine Verpflichtung zur Nachrüstung.
Klingt ein bisschen nach Denkmalschutz für elektrische veraltete Relikte.
Zitat :
shark1 hat am 28 Feb 2013 14:06 geschrieben :
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Warum willst du irgendwelches Zeug tauschen, wenn du doch keine Generalsanierung willst?
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Ich will nur den UV aufräumen und (mMn) veraltete Betriebsmittel tauschen. Ich sehe das als Instandhaltung.
Zitat :
shark1 hat am 28 Feb 2013 14:06 geschrieben :
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Aber warum willst du die nicht als defekt erkannte Steigleitung gegen die gleiche mit BJ 2013 tauschen?
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Ich wollte die Zuleitung vom Stockverksverteiler tauschen um eine AP Verteiler montieren zu können. (aktuell Ye in Betonrohr gegen YM) Die Leitungen sind zu kurz und ich würde ungern die Ye durch die Rückwand des AP Verteilers führen, sondern eben lieber eine durchgängige Mantelleitung.
Zitat :
shark1 hat am 28 Feb 2013 14:06 geschrieben :
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Sollte diese zu kurz sein wird die Leitung halt fachgerecht verlängert.
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Die von mir angerufenen Betriebe wollen alle gut 200 Euro dafür
Zitat :
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Also schreib bitte mal was du eigentlich willst?
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Eigentlich wollte ich einen AP Verteiler davorsetzen, wenn das Problem mit der zu kurzen Zuleitung nicht wäre.
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BID = 877181
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Wenn du einfach nur neue LSS willst würde ich ein wie gesagt einfach im vorhandenen Verteiler ersetzen.
Wenn du mehr Stromkreise willst, dann AP-Verteiler nicht davor, sondern nur überlappend/versetzt setzen und auf die alte Hutschiene 3-Stockklemmen montieren. Von dort aus mit H07V-K in den UV (AP). Bohrungen in der Rückwand mit Kabeltüllen versehen.
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