E-Nummer für USB-Netzteil im Zigarettenanzünder

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Autor
E-Nummer für USB-Netzteil im Zigarettenanzünder
Suche nach: usb (5882) netzteil (26233)

    







BID = 863254

Ltof

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Zitat :
micha27 hat am 17 Dez 2012 16:11 geschrieben :

... Ich wundere mich nur, daß das in den Spezifikationen nicht erwähnt wird. ...

Wundern tut mich das nicht, aber ich finde das verdächtig. Die BA kann man nicht herunterladen und somit nicht mal einen Blick auf die CE-Konformitätserklärung werfen.

Achtung:
Reichelt verkauft bei dem Doppel-USB-Adapter den älteren Typ 43050 (gibt schon 43051). Beim Einfachen ist es der mit der 1 hinten (43031).

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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 863468

Ltof

Inventar



Beiträge: 9322
Wohnort: Hommingberg

 

  

So, weil ich auch oft zuwenig USB-Anschlüsse im KFZ habe, habe ich mal den doppelten von Capstone bei Angelika bestellt.

Keine ECE-Kennzeichnung drauf - nur CE!

Geht wieder zurück!
(ich habe gar nicht erst probiert, ob der eventuell besser entstört ist)

So langsam geht mir das Gehabe der Hersteller und Händler bei diesem Thema auf den Sack!

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BID = 863586

micha27

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Beiträge: 126

Hallo,

wie oben geschrieben, habe ich mir ja inzwischen ein Netzteil mit E-Nummer gekauft. Dennoch wollte ich auch mal wissen, was Hama selbst dazu sagt. Und das kam (eine Woche später ) dabei raus:


Zitat :
Sehr geehrter Herr micha27,



vielen Dank für Ihre Anfrage.



Seit nahezu 5 Jahren ist entweder eine E oder eine CE Prüfung nach EU-Richtlinie vorgesehen. Wir haben mittlerweile auf CE umgestellt und all unser Produkte werden CE Geprüft.



Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Bei weiteren Anfragen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung. Bitte senden Sie uns bei Rückfragen stets den gesamten Vorgang. Dies erleichtert uns die Bearbeitung.





Mit freundlichen Grüßen



hama GmbH & Co. KG



Angela Merkel[1]

Produktberatung


Klingt irgendwie... dämlich. Kann das sein?

micha27

[1] Natürlich nicht wirklich.

BID = 863600

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Klingt irgendwie... dämlich. Kann das sein?
Ja.
Afaik kann sich das u.U. sogar ausschliessen.

BID = 863631

Ltof

Inventar



Beiträge: 9322
Wohnort: Hommingberg

Bis zu bestimmten Baujahren reicht für KFZ-Zubehör das CE-Zeichen. Bei neueren Fahrzeugen muss das ECE-Prüfzeichen sein. So habe ich es geschrieben gefunden und der TÜV-Mann meines Vertrauens hat Gleiches von sich gegeben.

Nun lässt sich eigentlich nur noch darüber streiten, ob das gleichermaßen streng für fest eingebaute "STE" (Selbständige technische Einheiten) und steckbares Zubehör gilt. Da die Aussagen darüber uneinheitlich sind, nehme ich die strengere Auslegung an.

Die Behauptung von Hama ist nach meinem Dafürhalten Unfug, weil das wieder ganz anders dargestellt ist. Mir zeigt das bloß, dass bei Herstellern die gleiche Verunsicherung herrscht. Cabstone sieht das wohl ähnlich wie Hama, weil auch dort die ECE-Kennzeichnung verschwunden ist (auf älteren Adaptern ist sie noch).

Aber:
Egal ob das KFZ-Theater geklärt ist oder nicht - zu einer CE-Kennzeichnung muss es eine Konformitätserklärung geben! Cabstone weist da nichts vor. Wie ist es bei Hama?

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BID = 863695

micha27

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Beiträge: 126

Hallo,

@Ltof,
ich habe noch einmal eine freundliche, aber bestimmte Mail an Frl. Merkel geschickt, in der ich anmerkte, dass die Informationen Schwachsinn sind. Inkl. Belege bei Wikipedia. Und mit der Anmerkung, dass es sogar Hama-Zeugs mit E-Nummer gibt (z.B. der eine Kfz-Adapter auf Micro-USB; dort steht auf der Webseite unter Produktmerkmale "e-geprüft").

Ich schloss damit, dass das 2-buchsige Netzteil offensichtlich keine ECE-Prüfung durchgemacht hat und fragte, ob es denn wenigstens die Konformitätserklärung gibt. Inkl. Link zu einem Voltcraft-Teil vom großen C mit selbiger.

Mal sehen, ob und wann darauf eine Antwort kommt...

micha27

BID = 863721

Ltof

Inventar



Beiträge: 9322
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Hier noch die laienverständliche Erklärung eines namhaften Herstellers:
http://www.waeco.com/de/ueber_uns/5723_1833.php

Da steht nix mit CE und auch nichts davon, dass es einen Unterschied zw. Festeinbauten und steckbarem Zubehör gibt.

Den Link kannst Du Hama noch hinterherschicken ...

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BID = 863790

Murray

Inventar



Beiträge: 4791


Zitat :
Ltof hat am 20 Dez 2012 19:35 geschrieben :

Bis zu bestimmten Baujahren reicht für KFZ-Zubehör das CE-Zeichen. Bei neueren Fahrzeugen muss das ECE-Prüfzeichen sein.


Nach deinem Link ist es aber gerade andersrum.
Demnach braucht das Ding nur eine Selbsterklärung, was immer das sein mag.
Damit hat Hama Recht wenn es eine CE Prüfung hat.

Demnach wäre auch Unfug was hier oft über Autobastelein gesagt wird - also nur Teile mit E-kennzeichnung. Das würde nur Teile betreffen die sicherheitsrelevant sind - als alles was mit Autoradio/Verstärker zu tun hat wäre dadurch außen vor.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Murray am 21 Dez 2012 20:42 ]

BID = 863858

Ltof

Inventar



Beiträge: 9322
Wohnort: Hommingberg



1.
Das Ding braucht ein "E" oder "e" (steht ganz oben)

2.
Unter bestimmten Bedingungen reicht eine Selbsterklärung zum "E" (CE ist etwas anderes und steht da nicht).

An anderer Stelle (Kommentare zu StVZO oder EU-Richtlinien war das) habe ich als Definition für Bauteile/Baugruppen für die das anzuwenden ist, "nichtlineares Verhalten" gefunden. Es würde also schon für eine LED zutreffen.

Sicherheitsrelevante (elektronische) Systeme werden nicht nur auf EMV geprüft sondern gegebenenfalls zusätzlich nach anderen Gesichtspunkten.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am 22 Dez 2012 11:31 ]

BID = 863963

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Da steht nix mit CE und auch nichts davon,
Braucht auch nicht, weil CE für Teile, die ausschliesslich in KFZ verwendet werden können (also kein Dual-Use), nicht zutrifft.
Im Gegenteil: Die fälschliche Verwendung der CE-Kennzeichnung (CE-Prüfung ist sowieso Unfug) ist mit Bußgeld bedroht.
Deshalb schrieb ich oben, daß sich CE und e-Kennzeichnung sogar ausschliessen können.

Die e-Kennzeichnung ist eine völlig andere Geschichte ausschliesslich im KFZ-Bereich, und wenn diese Markierung vorhanden sein muß, ist im Gegensatz zu CE tatsächlich eine Prüfung vorgeschrieben.
Bei bestimmten Geräten, von denen nicht zu erwarten ist, daß sie Störungen verursachen, wie etwa Glühlampen, ist allerdings keine e-Kennzeichnung erforderlich.
Definitiv gilt das aber nicht für den hier zur Diskussion stehenden Schaltwandler. Da muß eine e-Kennung drauf sein; auf CE kann verzichtet werden, wenn das Ding nur im Auto verwendet werden kann.

Ich habe mich seit einigen Jahren nicht mehr mit dieser Thematik befasst, aber das war ca. 2006 Stand der Dinge, und ich denke, daß sich an dieser Grundsätzlichkeit nicht viel geändert hat.

_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 864081

Murray

Inventar



Beiträge: 4791


Zitat :
Ltof hat am 22 Dez 2012 11:19 geschrieben :

2.
Unter bestimmten Bedingungen reicht eine Selbsterklärung zum "E"


Tut mir leid, ich lese da etwas anderes.
Da steht "Zum anderen sind Zertifizierung und Markierung der Produkte nur dann notwendig, wenn diese Sicherheitsrelevanz haben" und gar nichts mehr von einem "E".

Zumal es sich wohl Hama kaum leisten könnte gegen geltende Bestimmungen zu verstoßen, auch wenn sie nur Chinazeugs weiterverkaufen. Da hätten wohl schon die Mitbewerber was dagegen.
Heutzutage werden ja schon horende Summen bezahlt wenn ein Hersteller ein Produkt mit runden Ecken verkaufen will *Schwachsinn hoch 10*

BID = 864091

Ltof

Inventar



Beiträge: 9322
Wohnort: Hommingberg


Zitat :
Murray hat am 23 Dez 2012 21:36 geschrieben :

Zumal es sich wohl Hama kaum leisten könnte gegen geltende Bestimmungen zu verstoßen ...

Mittlerweile habe ich den Eindruck gewonnen, dass es Hersteller und Handel "darauf ankommen lassen" - ist wohl unter dem Strich günstiger als die geforderten Ansprüche zu erfüllen. Zumal das Wirrwarr an Verordnungen, Gesetzen etc. für die Zahlungskräftigeren immer irgendwie ein Schlupfloch lässt - als Verbraucher kann man aber immer nur die strengste Auslegung annehmen um nicht irgendwo anzuecken.

Natürlich kann der Verbraucher es auch darauf ankommen lassen und sich im Streifall auf Lücken und Widersprüche in der rechtlichen Lage berufen. Empfehlen würde ich das Niemandem! Und hier im Forum wird - m.E. durchaus berechtigt - eine konsequente Ablehnung dieser Themen durchgezogen.

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