Danke fürs Lob, das tut gut. Wenn ich die möglichkeit habe einen besserwisserischen Ingenieur eines besseren zu belehren, dann kann ich auch mal ne halbe Sunde suchen. (Wobei ich länger suchte als einen halbe Stunde, ich war zuerst auf dem Holzweg.)
Zum Thema HV in der Garage:
Zitat aus der TAB 2000:
"7.3 Anordnung der Zählerschränke
(1) Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht, z.B. – gemäß DIN 18012
– in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, auf Hausanschlusswänden sowie in Zählerräumen. Soweit die
Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes die Unterbringung in Treppenräumen zulässt, werden Zählerschränke dort
vorzugsweise in Nischen nach DIN 18013 eingebaut. Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von
Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräumen
sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen werden....."
Zitat Ende
Die Betonung lege ich hier auf den Verweis zur DIN 18012 und die könnte der HV in der Garage das Genick brechen...
Ich weiss das was jetzt kommt ist weit hergeholt und hat mit logik nicht mehr viel zu tun, aber es zeigt auch das in Deutschland wirklich alles genormt ist, und im Streitfalle wird der generische Sachverständige auch alle möglichkeiten ausschöpfen... also bitte jetzt etwas den Humor einschalten.
Zitat aus der DIN 18012 vom November 2000:
"....5.6 Die Hausanschlussnische, der Raum mit der Hausanschlusswand... ...müssen frostfrei gehalten werden..."
Zitat Ende
Hmmm hat der Ing. eine beheizte Garage?
So genug gescherzt, Humor wieder abschalten.
Was mir aber wirklich Gedanken macht ist der Potentialausgleich der Antenne über den PE der Leitung von Wohnung/Haus zum HV und dann zur "Potischiene".
Der "Potentialausgleich" vom Antennenmast zur Potentialausgleichsschiene ist kein solcher sondern ein Erdungsleiter zum Fundamenterder. Siehe hierzu VDE 0855 vom Mai 1984, besonders Abschnitt 6.1.2 beachten.
Zitat :
|
Der Potentialausgleich der Wasserleitung, der Gasleitung,
Antenne, etc. hat er praktisch über den PE der Zuleitung
für die UV Wohnhaus realisiert. |
Was für einen Querschnitt hat die Leitung? Erdungsleiter von Antennenmast zum Fundamenterder muss 16mm² Kupfer sein.
Ist sowieso egal, er hätte auch 5*35mm² legen können, es wäre nicht erlaubt den:
Zitat aus VDE0855 1984-05
" 6.1.2.6 Schutzleiter (PE), PEN-Leiter und Neutralleiter
der Starkstromanlage dürfen weder als Erdungsleitung
noch als Erder verwendet werden. Das gleiche gilt für
Funktionserdungsleiter und Funktionserder."
Zitat Ende
Sollte wirklich der Erdungsleiter der Antenne über den PE der Leitung von HV zur UV gehen, frag ich mich wer zahlt wenn der Blitz einschlägt.
Die Versicherung wahrscheinlich nicht.
Das andere ist: So wie beschrieben ist das Mist, mit Erdungsleitern macht man keine Experimente. Zumindest sehe ich das so.
Humor wieder anschalten:
.... scheint ein reicher Mann zu sein, der Betrag muss im 6stelligen Bereich gewesen sein.......
mfg Joe
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Das hier ist meine Meinung/Tipp um das Problem zu lösen, bezogen auf Normen in Deutschland, der Benutzer/Errichter ist für die Sicherheit verantwortlich. Es handelt sich nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft! Beachten Sie die DIN/VDE/TAB/UVV/AVBEltV!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 26 Mär 2004 8:08 ]