Stromstossschalter über Neutralleiter geschaltet

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Autor
Stromstossschalter über Neutralleiter geschaltet
Suche nach: neutralleiter (2551)

    







BID = 61525

e-tech

Gerade angekommen


Beiträge: 6
 

  


Hallo Leute,

ich habe vor kurzem in einem Neubau
folgende Installation vorgefunden:
Am Stromstossschalter lag L1 direkt an,
über den Taster wurde der Neutralleiter
für den Stromstossschalter geschaltet.
Als Krönung lag L2 an der Leuchte und auch hier
wurde der Neutralleiter geschaltet.
So...
Jetzt mein Problem:
Ich weiß das das nicht erlaubt ist (glaube ich zumindest felsenfest bei der Leuchte, sonst könnte ja über mich
beim Auswechseln des Leuchtmittels ein Gegenpotential her-
gestellt werden.
Die Installation wurde von einem Elektroingenieur gemacht !
(der stellt mich jetzt als Depp hin, weil ich damit probleme habe)
Also:
Ich muß Beweise bringen: Ich habe leider in der VDE keine
Passage gefunden wo steht: der Neutralleiter darf nicht zum aktiven schalten benutzt werden.


Kann jemand helfen?

Oder bin ich wirklich ein Depp?

bin Dankbar für jede Hilfe

BID = 61534

sharky

Gelegenheitsposter



Beiträge: 53
Wohnort: Bayern

 

  

Hallo,

also ich weis zwar nicht wo das in der VDE steht aber zulässig ist das hundertprozentig nicht.

Mit der Lampe hast du recht, denn wenn der Schalter aus ist, so darf an der Lampe gegen Erde keine Spannung zu messen sein. Wenn ich da an das Gewinde von der Lampe komme oder die Leuchte demontieren...

Bei Stromstoßschaltungen gibt es allerdings auch Sparschaltungen (wenn man das falsche Kabel gelegt hat )
bei denen unter Umständen der Nullleiter zum schalten der Spule benutzt wird. Schon ist das allerdings nicht.

mfg
sharky

BID = 61538

e-tech

Gerade angekommen


Beiträge: 6

[quote]
sharky schrieb am 2004-03-25 19:57 :


Bei Stromstoßschaltungen gibt es allerdings auch Sparschaltungen (wenn man das falsche Kabel gelegt hat )
bei denen unter Umständen der Nullleiter zum schalten der Spule benutzt wird. Schon ist das allerdings nicht.

/quote


Erst mal Danke für die Antwort,
diese Sparschaltung ist die denn erlaubt?
Meines Wissens genau wie die Sparwechselschaltung
doch auch nicht.

Tschau
e-tech




BID = 61550

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1745
Wohnort: Ba-Wü

Jaja die Herren Ingenieure....


... auf jedenfall bist du kein Depp. Sondern 1000 mal aufmerksamer und pflichtbewusster als so macher Ingenieur!

Nach langem Suchem habe ich deinen Beweis gefunden.

Zitat aus der VDE 0100 Teil 460 vom August 2002:

"465.1.2 Schalter zum betriebsmäßigen Schalten müssen nicht unbedingt alle aktiven Leiter eines Stromkreises ausschalten.
Ein einpoliges Schaltgerät darf nicht im Neutralleiter eingesetzt werden."

Zitat Ende

Der gleiche Wortlaut findet sich auch in den Vorgängerversionen der Norm.
In DIN VDE 0100-460 1994-02 unter Abschnitt: 7.1.2
In DIN VDE 0100-460 1988-10 unter Abschnitt: 7.1.2

Nicht nur das die Anlage so gar nicht errichtet hätte werden dürfen, auch bei den Erstprüfungen nach VDE 0100 Teil 610 hatte der Fehler bei den Erprobungen und Messungen entdeckt werden müssen.

Zitat aus VDE 0100 Teil 610 1994-04:

"5.7 Spannungspolarität [612.7]
Wenn Normen den Einbau von einpoligen Schaltern im Neutralleiter verbieten, muß durch eine Prüfung der Spannungspolarität festgestellt werden, daß alle etwa vorhandenen einpoligen Schalter in den Außenleitern eingebaut sind."

Ich hoffe Dir geholfen zu haben.

Viele Grüße vom mir an den Ingenieur, frag ihn mal wie hoch der Betrag war...

mfg Joe


_________________

BID = 61566

e-tech

Gerade angekommen


Beiträge: 6

Danke an alle die sich bemüht haben und
Gedanken gemacht haben.
Joe hat geholfen !
Da habe ich jetzt Tage mit verbracht VDE zu wälzen;
der Kerl sagt da mußte ich jetzt wirklich "lange" suchen
und ne halbe Stunde später ist das Problem gelöst.


Kleines Schmankerl noch nebenbei,
was sich der "Ingenieur" noch erlaubt hat.
Das Wohnhaus in dem diese "gelungene" Installation befindet,
ist ungefähr 20 Meter von einer Doppelgarage entfernt,
in der sich Hauptverteilung( wer hat eigentlich jemals erlaubt HVs in Garagen zu bauen, ist aber wirklich erlaubt wird auch JOE nichts dagegen finden) und die Potentialausgleichschiene befindet.
Der Potentialausgleich der Wasserleitung, der Gasleitung,
Antenne, etc. hat er praktisch über den PE der Zuleitung
für die UV Wohnhaus realisiert.

Tschau
e-tech
(In der Hoffnung auf bessere FHs und UNIs; und dank Euch mit stolz geschwellter Brust)

BID = 61606

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1745
Wohnort: Ba-Wü

Danke fürs Lob, das tut gut. Wenn ich die möglichkeit habe einen besserwisserischen Ingenieur eines besseren zu belehren, dann kann ich auch mal ne halbe Sunde suchen. (Wobei ich länger suchte als einen halbe Stunde, ich war zuerst auf dem Holzweg.)

Zum Thema HV in der Garage:

Zitat aus der TAB 2000:
"7.3 Anordnung der Zählerschränke
(1) Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht, z.B. – gemäß DIN 18012
– in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, auf Hausanschlusswänden sowie in Zählerräumen. Soweit die
Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes die Unterbringung in Treppenräumen zulässt, werden Zählerschränke dort
vorzugsweise in Nischen nach DIN 18013 eingebaut. Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von
Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräumen
sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen werden....."

Zitat Ende

Die Betonung lege ich hier auf den Verweis zur DIN 18012 und die könnte der HV in der Garage das Genick brechen...
Ich weiss das was jetzt kommt ist weit hergeholt und hat mit logik nicht mehr viel zu tun, aber es zeigt auch das in Deutschland wirklich alles genormt ist, und im Streitfalle wird der generische Sachverständige auch alle möglichkeiten ausschöpfen... also bitte jetzt etwas den Humor einschalten.

Zitat aus der DIN 18012 vom November 2000:

"....5.6 Die Hausanschlussnische, der Raum mit der Hausanschlusswand... ...müssen frostfrei gehalten werden..."

Zitat Ende

Hmmm hat der Ing. eine beheizte Garage?

So genug gescherzt, Humor wieder abschalten.


Was mir aber wirklich Gedanken macht ist der Potentialausgleich der Antenne über den PE der Leitung von Wohnung/Haus zum HV und dann zur "Potischiene".

Der "Potentialausgleich" vom Antennenmast zur Potentialausgleichsschiene ist kein solcher sondern ein Erdungsleiter zum Fundamenterder. Siehe hierzu VDE 0855 vom Mai 1984, besonders Abschnitt 6.1.2 beachten.


Zitat :
Der Potentialausgleich der Wasserleitung, der Gasleitung,
Antenne, etc. hat er praktisch über den PE der Zuleitung
für die UV Wohnhaus realisiert.


Was für einen Querschnitt hat die Leitung? Erdungsleiter von Antennenmast zum Fundamenterder muss 16mm² Kupfer sein.
Ist sowieso egal, er hätte auch 5*35mm² legen können, es wäre nicht erlaubt den:

Zitat aus VDE0855 1984-05

" 6.1.2.6 Schutzleiter (PE), PEN-Leiter und Neutralleiter
der Starkstromanlage dürfen weder als Erdungsleitung
noch als Erder verwendet werden. Das gleiche gilt für
Funktionserdungsleiter und Funktionserder."

Zitat Ende

Sollte wirklich der Erdungsleiter der Antenne über den PE der Leitung von HV zur UV gehen, frag ich mich wer zahlt wenn der Blitz einschlägt.
Die Versicherung wahrscheinlich nicht.
Das andere ist: So wie beschrieben ist das Mist, mit Erdungsleitern macht man keine Experimente. Zumindest sehe ich das so.

Humor wieder anschalten:

.... scheint ein reicher Mann zu sein, der Betrag muss im 6stelligen Bereich gewesen sein.......

mfg Joe
_________________
Das hier ist meine Meinung/Tipp um das Problem zu lösen, bezogen auf Normen in Deutschland, der Benutzer/Errichter ist für die Sicherheit verantwortlich. Es handelt sich nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft! Beachten Sie die DIN/VDE/TAB/UVV/AVBEltV!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 26 Mär 2004  8:08 ]

BID = 61629

Goetz

Schreibmaschine

Beiträge: 1943
Wohnort: Dresden
Zur Homepage von Goetz

jaja, der Joe, in Sachen e-Istallation einfach unschlagbar , und immer die VDE zur Hand

BID = 61633

thomibleu

Stammposter



Beiträge: 241
Wohnort: Grenade, France

Danke, das hat mir geholfen!
Gruss Thomibleu

BID = 61782

Triac

Gesprächig



Beiträge: 165
Wohnort: Franken

wo habt ihr die VDE her? ich hab keine lust geld für die zu zahlen gibts die umsonst?

BID = 61869

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1745
Wohnort: Ba-Wü


Zitat :
wo habt ihr die VDE her? ich hab keine lust geld für die zu zahlen gibts die umsonst?


Vom VDE-Verlag Verlag Berlin, für teures Geld zuerst in Papierform gekauft, für die Schule, dann nach der Schule umgestiegen auf die elektronische Version.
Kosten für die Auswahl Elektrotechniker-Handwerk (Elektroinstallateur):

Grundwerk:
-Papier: 990€
-Cd-Rom: 1162€
-Online: 1268€

Ergänzungsabo (neue Normen werden automatisch zugesendet)
Richtwerte:
Papier: 75€
Cd-Rom: 89€
Online: 98€
jeweils ca. Wert pro Jahr.

Umsonst gibts in Deutschland gar nix, nicht einmal Gesetze, was ich als Frechheit und Unverschämtheit der Regierung empfinde. Umsonst sind Ausschnitte/Teilzitate/Erläuterungen aus Normen im Internet zu finden, seltenst oder gar nie eine komplette Norm. Billige, teilweise aber auch sehr alte Papierversionen schon bei Ebay gesehen.

mfg Joe

_________________


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