Internet, Urheber, Eigentum - Meinungsaustausch

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Internet, Urheber, Eigentum - Meinungsaustausch
Suche nach: internet (8774)

    







BID = 838527

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6424
Wohnort: Ugobangowangohousen
 

  


Keine Leistung ohne Gegenleistung... joa....
Ich sehe nicht ein, dass ich die Katze im Sack kaufen soll, mal auf Mucke und Filme bezogen.
Die ganzen Probehörmöglichkeiten find ich recht sinnbefreit, es reicht für nen kurzen Höreindruck, aber mehr auch nicht.
Daher gucke bzw. höre ich für ersteres immer erst bei Utube rein.
Nur etwas pervers, dass die Mucke dann zu saugen (btw, wer das bei urheberrechtlich geschützten Nichtraritäten noch per Bittorrent tut, hats nicht besser verdient, als erwischt zu werden und eins auf den Deckel zu bekommen...) schwer kriminell ist, obwohl es quasi das gleiche Ergebnis bringt wie wenn man bei utube mit nem Downloader rangeht (nur desöfteren in ner besseren Qualität)
Heutzutage wird aber oft eher auf Masse als auf Klasse geachtet, nicht sonderlich viel, was vor Jahren toll war, haut mich heute noch vom Hocker.
Die Ausnahmen (Amon Amarth und Opeth z.B.) belohne ich dann mit CD-Käufen und Konzertbesuchen

_________________


[ Diese Nachricht wurde geändert von: ElektroNicki am 16 Jul 2012  1:44 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: ElektroNicki am 16 Jul 2012  1:49 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: ElektroNicki am 16 Jul 2012  1:49 ]

BID = 838529

IceWeasel

Moderator

Beiträge: 2500

 

  


Zitat :
Newbie hat am 16 Jul 2012 00:49 geschrieben :

Oh doch, das hast du sogar eindeutig gesagt.
Ich zitiere noch einmal deinen wesentlichen Satz:


Zitat :

mit ALLEN Mitteln dafür zu sorgen, das ein Mißbrauch bzw Kopien nicht
begünstigt und provoziert werden!


Dir mag das vielleicht nicht bewußt gewesen sein, dass genau dies auf DRM hinausläuft, aber genau dazu führt es.

Wie auch sonst könnte der Urheber verhindern, daß ein Mißbrauch nicht begünstig oder provoziert wird, wenn nicht durch technische DRM Maßnahmen?



Nun, man kann eine Aussage so drehen, wie man es gerne haben möchte.

Ich bin der Amtssprache leider nicht mächtig, um mich für jeden klar und eindeutig auszudrücken.

Mit "allen Mitteln" war gemeint, vorallem den Verstand und die gegebenen Möglichkeiten zu nutzen - und DRM habe ich ich weder gemeint noch angesprochen, nichtmal im Traum.

Diese Mittel wären z.b. den Zugang zu geschützem Material über ein Login abzusichern.

Damit kann man nicht "mal eben" ohne weiteres auf diese Daten zugreifen.

Mit Verstand als Mittel wäre z.b. das eigene Unterlassen von Uploads, dessen Weiterverbreitung und -verwendung nicht gewünscht ist.

Diese ganze Rechtslage zum Thema ist undurchschaubar geworden.

Ein öffentlicher Upload auf meiner Homepage z.b. sollte daher auch als fahrlässig angesehen werden, wenn man gegen eine weiterverwendung klagen oder abmahnen will.

Denn wie gesagt, kann ich nicht mein Geld auf die Strasse legen und mich beschweren, wenn es sich unterm Volk verteilt.

Gerade deshalb halte ich mein Geld unter Verschluß, mit einem Passwort.

Wie beim Packet Radio kann ich nicht erwarten, das meine Datei nur dem eigentlichem bestimmten Empfänger bestimmt ist.

So kann ich nicht dahergehen, und die Leute verklagen, die das mitgeschnitten haben und was auch immer damit anstellen - es ist das eigene fahrlässige Verhalten, und nicht das der anderen.

Ich befürworte dieses DRM Gedöns sicher nicht, Reglementierungen gibts ohnehin schon zu viele.

Auch habe ich nicht vor, mir für jeden Kram eine Gesetzeslage herauszupicken, nur um noch "fachlicher" zu wirken.

Die Gesetze müssen jeden noch so unerdenklichen Mist abdecken, den sich die Menschheit ausdenkt.

Drum bin ich der Meinung: "Was man in den Löwenkäfig schmeißt, wird gegessen (und mitunter verteilt)"

Man kann nicht ernsthaft wollen, dass man sich einerseits bekanntmachen will - mit irgendwelchen Werken wie Musik oder Bildern - und erwarten, wenn man dies in den "löwenkäfig" wirft, dass damit gesetzesmäßig umgegangen wird.

Dazu passend das Beispiel oben mit dem Geld, oder "meinem" Song auf "meiner" Homepage.

Öffentliches herumwerfen und rechtliches dagegenwettern passt nicht zusammen.

Und nein, ich beziehe das nicht auf alles.

Das Ganze ist zu unübersichtlich und damit für mich kein Thema, da ich nicht den Durchblick für jeden Keks im Internet habe.


Zitat :
Newbie hat am 16 Jul 2012 00:49 geschrieben :

Wie kommst du darauf, daß du dir diese Daten einfach nehmen und aneignen könntest?


Hmmm... wie kommst du darauf, das ich darauf komme ?

Wenn die Daten, welche auf meiner Homepage als gemeinfrei gelten würden,
dann wäre das kein Problem.

Würden solche Daten per Se als gemeinfrei gehandelt, würde sich einiges an Sicherheit tun.

Dann würden Daten, welche geschützt werden sollen, auch geschützt ins Internet gestellt, wenn man rechtlichen Anspruch darauf erheben will.

Dumm ausgedrückt:

Ich kann mich nicht mitten in ein Publikum stellen, laut "§$%&" schreien, und den Leuten verbieten, dies herumzuerzählen.

Anders sehe ich es, wenn ich dies im geschlossenen Raum (oder auf einer geschützen Seite im Internet) tue.

Stellt sich dann jemand an die Tür und lauscht mit und erzählt das weiter, dann ist das für mich eine Straftat.

Dann kann ich auch sagen, so geht das nicht - ich habe meinerseits keine Fahrlässigkeit begangen (öffentliches, ungeschütztes Auftreten).



Zitat :
Newbie hat am 16 Jul 2012 00:49 geschrieben :

Im Urheberrecht ist das eigentlich klar geregelt, faktisch darfst du eigentlich nur Streamen, also bestenfalls die Daten im Cache verwahren.

Ein Download ist schon im grauen Bereich und wenn du dann aber den Inhalt nochmal, z.B. auf deiner eigenen Homepage Online stellst oder anderen zugänglich machst, dann hat du ganz klar das Urheberrecht verletzt.

Du als Internetnutzer kannst solchen Problemen aber sehr einfach aus dem Weg gehen, einfach dadurch, da du nicht die Inhalte anderer benutzt
und alle deine Inhalte selber erstellst und schon bist du, bis auf ein paar Spezialfälle im gewerblichen Bereich (aber da kennt man sich dann aus, wenn man gewerblich z.B. Fotos verkaufen möchte) auf der sicheren Seite.


Schon klar.

Aber man kann selbst o.g. Maßnahmen ergreifen, um sich den Ärger zu ersparen.

Wenn man im Internet quasi "Tag der Ofentür" veranstaltet, wie erwähnt weil man öffentlich und ungeschützt hochlädt, provoziert man vieles.

Aber dazu habe ich oben schon genug geschrieben.


Zitat :
Newbie hat am 16 Jul 2012 00:49 geschrieben :

Falsch, viele der Fotos und Daten auf der Wikipedia sind nicht gemeinfrei, sondern Urheberechtlich geschützt.
Entscheident ist die Lizenz, die meisten bauen auf einem Verfahren Namens Copyleft auf, damit das aber funktioniert, braucht man den Schutz durch das Urheberrecht.
Das Urheberrecht bzw. Copyright ist der wesentliche Grundpfeiler von Creative Commons und Open Source Produkten, auf dieser Säule, dem Copyright basieren z.B. die ganzen Werke der Open Source Community!
Ohne Copyright würde das ganze Open Source Zeug kollabieren und in sich zusammenbrechen, weil es dann nicht mehr funktionieren würde.

Und zum gemeinfrei.
Gemeinfrei sind nur diese Daten, dessen Urheber vor 75 Jahren gestorben ist.
Und da man in Deutschland sein Urheberrecht nicht einfach abtreten kann,
kann man die heute selbst erstellten Daten nicht einmal einfach unter dem Merkmal gemeinfrei stellen, sondern das einzige was gehen würde, ist für die Daten eine liberale Lizenz zu wählen, die den Wirkungen von gemeinfrei möglichst nahe kommt.
gemeinfrei sind die Daten aber noch lange nicht, denn der Urheber bleibt der Urheber.
Gemeinfreie Werke zeichnen sich auch dadurch aus, dass das Urheberrecht erloschen ist und die Werke somit auch allen gehört und nicht nur dadurch, dass sie uneingeschränkt verwendet werden können.


Wenn etwas kollabiert, dann nur wegen diesen ganzen Lizenzen, die keiner der das nicht studiert hat, versteht.

Transparenz ist Fehlanzeige.
Und etwas Transparenz wäre oben genannte Beispiele meinerseits.
Würden öffentliche und ungeschütze Inhalte (ohne Login) gemeinfrei, wäre das eindeutig.

Und auch hier gilt das nicht für alles.
Ich kann leider nicht die ganzen Lizenzen und Rechtslagen zitieren, um konkrete Beispiele liefern zu können, oder um für meine Thesen "100% geeignete" Beispiele zu finden.


Zitat :
Newbie hat am 16 Jul 2012 00:49 geschrieben :


Zitat :

Das setzt aber auch voraus, das der "geistige Eigentümer" oder "Besitzer" sich darauf einläßt.


Das ist der nächste Punkt.

Warum sollte ein Urheber sich auf eine liberale Nutzung seiner Werke einlassen?
Er kann das natürlich freiwillig machen, aber du kannst ihn nicht dazu zwingen, wir leben immer noch in einem freien Land und jeder Urheber sollte mit seinen Werken das tun können und dürfen, was er will und nicht das, was andere ihm gerne vorschreiben würden.


Weil es in der öffentlichkeit am Besten ist, und einfacher zu handhaben.

Dummes Beispiel:

Ich male ein (ausnahmsweise mal schönes) Grafitti an die Wand irgendwo draussen, welche der Stadt gehört.

Da gibt es genug Leute, denen es nicht paßt - es wird "gelöscht".

Soll ich die dann aufgrund meines Urheberrechts verklagen ?

Hier ist es doch meine Fahrlässigkeit - oder auch Ignoranz - da es öffentlich ist.

Ich hätte es besser auf eine Leinwand malen sollen, dann kann ich mich auch beschweren, wenn es ein anderer kaputtmacht.





Sorry, sollte meine Idee noch nicht klar sein - ich weiß nicht, wie ich es besser ausdrücken soll - vorallem auch dank der unübersichtlichen Lizenzen und Rechtslagen.




MfG,

Chris

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Wenn's kracht und zischt, war das nüscht!

Ich bin kein Berufsgutmensch - ich bin nur zivilisiert und weiß, mich zu benehmen.

BID = 838532

IceWeasel

Moderator

Beiträge: 2500


Zitat :
ElektroNicki hat am 16 Jul 2012 01:43 geschrieben :

Keine Leistung ohne Gegenleistung... joa....
Ich sehe nicht ein, dass ich die Katze im Sack kaufen soll, mal auf Mucke und Filme bezogen.
Die ganzen Probehörmöglichkeiten find ich recht sinnbefreit, es reicht für nen kurzen Höreindruck, aber mehr auch nicht.
Daher gucke bzw. höre ich für ersteres immer erst bei Utube rein.
Nur etwas pervers, dass die Mucke dann zu saugen (btw, wer das bei urheberrechtlich geschützten Nichtraritäten noch per Bittorrent tut, hats nicht besser verdient, als erwischt zu werden und eins auf den Deckel zu bekommen...) schwer kriminell ist, obwohl es quasi das gleiche Ergebnis bringt wie wenn man bei utube mit nem Downloader rangeht (nur desöfteren in ner besseren Qualität)
Heutzutage wird aber oft eher auf Masse als auf Klasse geachtet, nicht sonderlich viel, was vor Jahren toll war, haut mich heute noch vom Hocker.
Die Ausnahmen (Amon Amarth und Opeth z.B.) belohne ich dann mit CD-Käufen und Konzertbesuchen


Meines Wissens kann man sich CDs ausleihen - aber das kostet ja Geld (sofern man es nicht vom Kumpel holt) und möglicherweise Kalorien.

Die ganzen Musikvideos auf Youlube sind ein konkretes Beispiel, ungeschützt an Medien heranzukommen.

(Ob diese legal sind oder nicht, ist Nebensache)

Das Internet ist - für mich - kein Mittel für alles.
Wenn man sein Leben dort - ungeschützt - verbreitet, braucht man hinterher nicht maulen.

Gerade Previews sind ein gutes Mittel, Raubkopien vorzubeugen.
Und ich glaube kaum, das jemand, der ein komplettes (HQ) Preview hört, sich eine CD/DVD kauft.

In Zeiten von MP3 Playern ist dieses Preview schneller auf den Player geschubst, als es offiziell gekauft ist.

Zudem ist eine Analogkopie heute auch nicht unbedingt schlechter als das MP3, wenn man nicht grad den billigsten Kram an Ausrüstung hat.
D.h. man kann Rechnerintern mitschneiden, externe Geräte sind nichtmal nötig.



MfG,

Chris

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IceWeasel

Moderator

Beiträge: 2500


Offtopic :
Uff... da kam noch ein Posting von Newbie dazwischen.

Ich hab jetzt aber genug getippert, darauf gehe ich später ein.


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BID = 838543

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6424
Wohnort: Ugobangowangohousen


Zitat :
IceWeasel hat am 16 Jul 2012 03:05 geschrieben :


Meines Wissens kann man sich CDs ausleihen - aber das kostet ja Geld (sofern man es nicht vom Kumpel holt) und möglicherweise Kalorien.

Nuja, die nächste Möglichkeit ist von hier gut 20km entfernt und die Auswahl ist extrem bescheiden, fast nur Kinderkram (Bravo Hits etc.)

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BID = 838548

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8786
Wohnort: Berlin-Spandau
Zur Homepage von Tom-Driver


Zitat :
IceWeasel hat am 16 Jul 2012 03:05 geschrieben :

Gerade Previews sind ein gutes Mittel, Raubkopien vorzubeugen.
Und ich glaube kaum, das jemand, der ein komplettes (HQ) Preview hört, sich eine CD/DVD kauft.
In Zeiten von MP3 Playern ist dieses Preview schneller auf den Player geschubst, als es offiziell gekauft ist.

Das verstehe ich jetzt nicht so ganz, denn:
Musik-"Previews", die ich kenne, sind ein höchstens 30 Sekunden langer Ausschnitt aus einem vielleicht 4 Minuten langen Lied.
Wer käme auf die Idee, so ein herausgehacktes Teilstück downzuladen?
Wenn's denn gefällt, will man doch das komplette Lied, oder nicht?
(Komplett-Download dann gegen Kohle, oder gleich CD-Kauf...)

rätselnde Grüße,
TOM.


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[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tom-Driver am 16 Jul 2012  9:31 ]

BID = 838550

TF_tronikfan

Stammposter



Beiträge: 372
Wohnort: Stuttgart

Hallo,

jetzt musst Du mir aber schon mal Deine Grenze angeben.


Zitat :
Meines Wissens kann man sich CDs ausleihen - aber das kostet ja Geld (sofern man es nicht vom Kumpel holt) und möglicherweise Kalorien.

Die ganzen Musikvideos auf Youlube sind ein konkretes Beispiel, ungeschützt an Medien heranzukommen.

(Ob diese legal sind oder nicht, ist Nebensache)


Das würde - wenn ich es ansatzweise verstehe bedeuten, dass Du Kopien von Kumpels als rechtens empfindest????

Aber damit unterscheidest Du auch nicht, ob das nur zum "eigenen persönlichen Gebrauch ist" oder ob Du versuchst 50 Kopien zu verkaufen.

Für mich schwimmt Deine Grenze (je nachdem was für Dich gerade günstig ist ?????

Für mich ist die jetzige Grenze:
1.) Urheber ist Urheber und hat das Recht sein Werk entsprechend zu vermarkten oder die Vermarktungsrechte zu verkaufen.
2.) jemand der kopiert hat sich an die Bestimmungen des Urhebers(evtl. Vermarkters) zu halten. -- Schon das Kopieren kann nicht legal sein und wird um so drastischer je intensiver Urheber- oder Vermarktungsrechte verletzt werden.

Auch in Büchern, Disks, Schallplatten sind die Rechte aufgebracht.
--- zum Beispiel: jede Vervielfältigung ist untersagt! - jede öffentliche Aufführung ist untersagt.
und das darf der Urheber in meinen Augen!
- das Problem des inmateriellen Gutes besteht darin, dass die Kosten für einen "Diebstahl" fast null sind. Die kosten ein Auto zu kopieren und nachzubauen (also die Information zu klauen) ist größer als der Kauf eines Autos der selben Art.

Ich halte es durchaus für den entscheidenden Unterschied ob ich mit Sicherungs-Kopie eine Ablage bestücke oder andere(wenn auch nur den Kumpelkreis) damit versorge.

Meine Meinung:
Eigentum und Besitz
Internetveröffentlichungen sind Eigentum des Urhebers!
Besitz zu erlangen über nichtlegale Wege bedeutet Unrecht!
Besitz ist im Falle von Information die Verwertung oder Aneignung.
Der legale Weg wird vom Eigentümer vorgegeben und der "User" hat zunächst grundsätzlich gar keine Rechte am Werk.
Durch das ins Internet stellen wird nur das Leserecht gegeben.
(Bei Musik das Recht dies zu hören)

und wo ist Deine Grenze?


Gruß tf




BID = 838605

Newbie

Stammposter



Beiträge: 399


Zitat :
ElektroNicki hat am 16 Jul 2012 01:43 geschrieben :


Daher gucke bzw. höre ich für ersteres immer erst bei Utube rein.
Nur etwas pervers, dass die Mucke dann zu saugen ... schwer kriminell ist, obwohl es quasi das gleiche Ergebnis bringt wie wenn man bei utube mit nem Downloader rangeht (nur desöfteren in ner besseren Qualität)


Es ist nicht legal, die Musik auf Youtube mit einem Downloader zu beziehen.
Auch bei Youtube gilt, du darfst nur streamen, aber nicht downloaden!



Zitat :
IceWeasel hat am 16 Jul 2012 02:41 geschrieben :


Diese ganze Rechtslage zum Thema ist undurchschaubar geworden.


Was ist da undurchschaubar?
Das Urheberrecht ist klar geregelt, lies das Gesetz doch einfach mal durch.
Und man kann hier auch ganz einfach folgendermaßen Verfahren, wenn nicht explizit
dabei steht, daß der Download und Archivierung auf dem eigenen Rechner erlaubt ist, dann ist es verboten.

Open Source und Creative Commons Produkte legen in der Regel die Lizenz dabei, die kann man lesen, dann weiß man was man darf und was nicht.




Zitat :
Ein öffentlicher Upload auf meiner Homepage z.b. sollte daher auch als fahrlässig angesehen werden, wenn man gegen eine weiterverwendung klagen oder abmahnen will.


Wie soll ich das verstehen?
Du bietest auf deiner Homepage Personen an, daß Dritte urheberrechlich geschütztes Material uploaden können?
Na dann bist du da aber selber schuld, wenn du dich so weit aus dem Fenster lehnst.
Als Seitenbetreiber haftest du nämlich für die Inhalte, die auf deiner Homepage verfügbar sind und das ist gut so, denn es muss ein gewisser Druck für Seitenbetreiber da sein, rechtlich zu beantandende Inhalte zu löschen, wenn sich Urheber oder Betroffene daran stören.



Denn wie gesagt, kann ich nicht mein Geld auf die Strasse legen und mich beschweren, wenn es sich unterm Volk verteilt.


Noch einmal. Geld ist unpersönlich, für immaterielle Werke gilt dies nicht, die haben immer einen Urheber.




Das Ganze ist zu unübersichtlich und damit für mich kein Thema, da ich nicht den Durchblick für jeden Keks im Internet habe.


Dann ist es lediglich dein Problem dich in dieser Welt zurechtzufinden, das kann man aber ändern, in dem man sich informiert und auch die Bereitschaft zeigt, sich zu informieren.
Das rummosern bringt hier nichts, lies die Lizenzen, dann weißt du was du darfst.






Wenn etwas kollabiert, dann nur wegen diesen ganzen Lizenzen, die keiner der das nicht studiert hat, versteht.


Quatsch!
Open Source Lizenzen bauen auf das Urheberrecht/Copyright auf.
Die Lizenzen gewähren dir Rechte die es ohne die Lizenz nicht gäbe.

D.h. also, wenn die Lizenz bei einem Open Source Projekt vor Gericht für z.B. ungültig erklärt werden würde, dann würde das Urheberrecht Copyright greifen und dann dürftest du als Rechtsverletzer mit dem Werk so gut wie gar nichts mehr machen.


Open Source Lizenzen erlauben es dir z.B. die Werke unter der gleichen Lizenz an andere weiterzuverbreiten.
Wenn die Lizenz fällt, dann fällt damit auch dein Recht, welches dir die Lizenz ermöglich hat. Eine Weiterverbreitung wäre somit nicht mehr möglich.

Das gleiche gilt für das modifizieren und das verbreiten von darauf aufbauenden modifizierten Werken.


Und die Lizenzen kann man sehr wohl verstehen, gerade die Open Source Lizenzen sind gut verständlich, im Zweifelsfall kann man nachfragen.
Die Free Software Foundation gibt z.B. über ihre Lizenezn (GPL, LGPL usw.) z.B. gerne Auskunft, auch für die Creative Commons Lizenzen findet man umfangreiche Informationen über diese im Internet.
Man muss allerdings bereit sein, diese Informationen auch zu lesen und da scheint dein Problem zu sein, du scheinst dich gar nicht informieren zu wollen und bevorzugst es daher lieber generell die Lizenzen abzulehnen unter dem Vorwand, daß sie kompliziet seien, aber in Wahrheit willst du sie nicht lesen.




Transparenz ist Fehlanzeige.

Gerade Lizenzen ermöglichen die Transparenz, weil sie aufzeigen was man darf und was nicht.



Und auch hier gilt das nicht für alles.
Ich kann leider nicht die ganzen Lizenzen und Rechtslagen zitieren, um konkrete Beispiele liefern zu können, oder um für meine Thesen "100% geeignete" Beispiele zu finden.

Klar kannst du das nicht, aber hauptsächlich deswegen, weil du bis heute wohl nicht eine Lizenz mal durchgelesen hast.
Das Problem liegt also hier bei dir, nicht an der Rechtssprechung.







Weil es in der öffentlichkeit am Besten ist, und einfacher zu handhaben.


Ach weil es für dich in der Öffentlichkeit bequem ist, sollen Urheber ihre Werke public domain bzw, gemeinfrei machen, damit du dir keine Gedanken mehr machen musst.
Sonst noch ein Wunsch?




Dummes Beispiel:

Ich male ein (ausnahmsweise mal schönes) Grafitti an die Wand irgendwo draussen, welche der Stadt gehört.

Da gibt es genug Leute, denen es nicht paßt - es wird "gelöscht".

Und zwar mit Recht, denn die Wand gehört der Stadt.
Was hast du hier die Wand mit Grafitti zu beschmutzen?
Das steht dir rechtlich gar nicht zu und es spielt auch keine Rolle ob du auf die Wand nur etwas hinschmierst oder Mona Lisa draufmalst, du verstößt gegen das Eigentum der Gemeinde.


Anders sieht es im Fall von Wänden aus, die die Gemeinde für Grafittisprüher freigegeben hat.
Aber da ist es dann dein eigenes Pech und deine eigene Schuld, wenn andere Grafittisprüher deine Werke übermalen, denn das Recht an diese Wand etwas zu kritzeln hat jeder und wenn du nicht möchtest, dass jemand dein Werk übermalt, dann brauchst du dafür deine eigene Wand die dir gehört.


Soll ich die dann aufgrund meines Urheberrechts verklagen ?

Hier ist es doch meine Fahrlässigkeit - oder auch Ignoranz - da es öffentlich ist.

Ich hätte es besser auf eine Leinwand malen sollen, dann kann ich mich auch beschweren, wenn es ein anderer kaputtmacht.

Ja, wenn es deine eigene Wand ist kannst du wegen Sachbeschädigung usw. klagen.






IceWeasel hat am 16 Jul 2012 03:05 geschrieben :


Meines Wissens kann man sich CDs ausleihen - aber das kostet ja Geld (sofern man es nicht vom Kumpel holt) und möglicherweise Kalorien.

Es gibt auch noch die Stadtbücherrei, da ist das Ausleihen mit Ausnahme der Jahres- oder Monatsgebühr für Erwachsene in der Regel kostenlos.
Und die haben dann auch ältere Musik wie Beethoven & Co.




Zitat :
Die ganzen Musikvideos auf Youlube sind ein konkretes Beispiel, ungeschützt an Medien heranzukommen.

(Ob diese legal sind oder nicht, ist Nebensache)


Legal ist nur das Streamen.
Der Download im Sinne einer anschließenden Archivierung ist illegal.

Beim Uploaden sollte man als Uploader wissen was man tut.




Gerade Previews sind ein gutes Mittel, Raubkopien vorzubeugen.
Und ich glaube kaum, das jemand, der ein komplettes (HQ) Preview hört, sich eine CD/DVD kauft.

Kommt halt darauf an was man will.
Wenn man ständig nur die Musik erneut streamed, dann wird man die CD/DVD wohl kaum gebrauchen.

Aber es könnte ja sein das man
A) Sicher gehen will, daß man die Musik auch noch in 10 Jahren hören kann. Da man über Previews keine Kontrolle hat, kann es durchaus sein, daß die Musik irgendwann nicht mehr oder nicht mehr vollständig via Streaming verfügbar ist.

B) die Musik an einem Ort ohne Internetanschluss hören will.

C) nicht Musik nicht ständig am Computer, sondern auch mal auf der Stereoanlage hören können möchte.

D) die Musik im Sinne der Privatkopie an enge Freunde weitergeben möchte.

E) man die Urheber für die Tolle Musik finanziell entlohnen möchte.
Warum auch nicht? Wer gute Musik macht, wird wohl weiterhin gute Musik machen, vorrausgesetzt natürlich, er wird durch finanzielle Nöte nicht vom Musikmachen abgehalten. Ist das kein Grund, dem Urheber etwas Geld zu geben?



In Zeiten von MP3 Playern ist dieses Preview schneller auf den Player geschubst, als es offiziell gekauft ist.

Illegal bleibt illegal.
Außerdem gibt es dafür ja inzwischen legale MP3 Downloadmöglichkeiten, wo man die MP3 Datei dann kauft und dann direkt auf seinem MP3 Player spielen kann.

Apple bietet mit seinem iStore ja so etwas AFAIK an.
(Kenn mich da nicht so aus, da ich aus mehreren Gründen prinzipiell nur CDs kaufe)



TF_tronikfan hat am 16 Jul 2012 09:47 geschrieben :


Das würde - wenn ich es ansatzweise verstehe bedeuten, dass Du Kopien von Kumpels als rechtens empfindest????


Im Rahmen der Privatkopie darf er sich Kopien von seinen sehr eng befreundeten Freunden erstellen, wenn das Quellmaterial Original* ist, keinen Kopierschutz enthält und diese Freunde von diesem Werk nicht noch zig anderen Freunden Kopien haben machen lassen. (In der Rechtssprechung geht man von ca. 5-7 Kopien maximal aus)

*D.h. eine Kopie von einem gepressten und originalen CD Album geht.
Eine Kopie von einer kopierten Album CD geht nicht.



Zitat :

Auch in Büchern, Disks, Schallplatten sind die Rechte aufgebracht.
--- zum Beispiel: jede Vervielfältigung ist untersagt! - jede öffentliche Aufführung ist untersagt.
und das darf der Urheber in meinen Augen!

Der Urheber schreibt das natürlich zu seiner Absicherung rein, entscheident ist allerdings das Urheberrechtsgesetzt. Weswegen Privatkopien in kleinem Rahmen möglich sind, obwohl der Urheber das Vervielfältigen untersagt.

Bei Computersoftware ist es sogar so, daß die Sicherhungskopie vertraglich nicht untersagt werden darf.

Die Sicherungskopie ist hier allerdings etwas anderes als eine Privatkopie, das darf man nicht verwechseln.
Ersteres gilt für Computersoftware, zweiteres für Filme, Musik, Schriftstücke usw.


Zitat :

Ich halte es durchaus für den entscheidenden Unterschied ob ich mit Sicherungs-Kopie eine Ablage bestücke oder andere(wenn auch nur den Kumpelkreis) damit versorge.

Wie schon gesagt, durch die Privatkopie ist die Versorgung des sehr guten Freundeskreies in engem Rahmen möglich.
Es müssen aber sehr gute Freunde sein, jeder dahergelaufene Wald & Wiesen Kumpel zählt z.B. nicht.










[ Diese Nachricht wurde geändert von: Newbie am 16 Jul 2012 17:56 ]

BID = 838606

DonComi

Inventar



Beiträge: 8604
Wohnort: Amerika

Hallo,

zu Newbie:

Zitat :

Ein Download ist schon im grauen Bereich und wenn [...]

und weiter

Zitat :

Das Gestreamte [von Youtube] aber illegal downloaden und archivieren darfst du dennoch nicht.

Das ist eben genau eines der Missverständnisse.
Solange Youtube dazu berechtigt ist, das Material öffentlich aufzuführen, z.B. weil der Urheber Youtube-Mitglied ist und Youtube als primäre Plattform nutzt, ist ein Download selbstverständlich legal, da die Quelle legal ist.
Zum Downloaden umgeht man auch keinen Kopierschutz, i.d.R. wird dort unverschlüsseltes HTTP als Protokoll genutzt.

Ein Bild von Wikipedia darf ich ebenso selbstverständlich downloaden (tut der Browser beim Aufruf ebenso!!).

Der Knackpunkt: zuerst muss die Quelle legal sein, also eine Berechtigung besitzen, die Werke zu veröffentlichen. Dann ist das Herunterladen und Abspeichern auf eigenen Medien unter den Vorassetzungen gestattet, dass erstens kein Kopierschutz (z.B. verschl. Stream) umgangen werden muss, um ans Material zu kommen und zweitens, dass das Speichern/Kopieren zu rein privaten Zwecken ist.
Wie immer: meine Interpretation der Gesetze, alles andere ist aber auch, schon allein aus technischer Sicht, schwachsinnig3.

Zu Nicki:

Zitat :

schwer kriminell ist, obwohl es quasi das gleiche Ergebnis bringt wie wenn man bei utube mit nem Downloader rangeht (nur desöfteren in ner besseren Qualität)

Ebend nicht, siehe oben.
Das ist weder kriminell noch schwerkriminell, fang bloß nicht auch noch so an.


Nachtrag: war wohl ein Missverständnis .

Zu IceWeasel:
Das Internet ist kein "Löwenkäfig".
Seltsame Vorstellung, die du da hast .


Zitat :

So kann ich nicht dahergehen, und die Leute verklagen, die das mitgeschnitten haben und was auch immer damit anstellen - es ist das eigene fahrlässige Verhalten, und nicht das der anderen.

Kommt doch ganz drauf an, was sie damit machen!
Das Mitschneiden ist nicht verboten, aber die weitere Verwendung ist ausschließlich privater, nichtkommerzieller Natur.

Wenn ich auf meiner Website bzw. via git oder so eigene Software, die ja Arbeitsstunden und Gehirnschmalz kostet, verbreite, will ich auch nicht, dass man diese Software woanders für 5€ auf einem Rohling anbietet, am besten noch mit leicht verändertem Sourcecode, wo mein Name nicht mehr auftaucht.
Ich entwickle Software und habe auch schon welche unter der GPL verteilt, aber dass jemand damit Geld verdient und/oder die Software benutzt, ohne mich als Autoren zu nennen, wie es die GPL ja fordert, würde mich erzürnen.
Ich würde nicht zum Anwalt rennen, aber meine Urheberrechte würde ich einfordern.


_________________


[ Diese Nachricht wurde geändert von: DonComi am 16 Jul 2012 18:04 ]

BID = 838607

Newbie

Stammposter



Beiträge: 399


Zitat :
DonComi hat am 16 Jul 2012 17:55 geschrieben :

Hallo,

zu Newbie:

Zitat :

Ein Download ist schon im grauen Bereich und wenn [...]

und weiter

Zitat :

Das Gestreamte [von Youtube] aber illegal downloaden und archivieren darfst du dennoch nicht.

Das ist eben genau eines der Missverständnisse.


Ich bezog mich hier auf Werke, bei denen Youtube eigentlich nicht berechtigt ist.
Also von Usern einfach Online gestellt werden und Youtube noch nicht dahintergekommen ist.
Das kommt vor, weil Youtube so schnell, so viele Daten, die täglich online gestellt werden, gar nicht sichten kann.



Zitat :

Solange Youtube dazu berechtigt ist, das Material öffentlich aufzuführen, z.B. weil der Urheber Youtube-Mitglied ist und Youtube als primäre Plattform nutzt, ist ein Download selbstverständlich legal, da die Quelle legal ist.

In diesem Fall ja.



Zitat :

Zum Downloaden umgeht man auch keinen Kopierschutz, i.d.R. wird dort unverschlüsseltes HTTP als Protokoll genutzt.

Ein Bild von Wikipedia darf ich ebenso selbstverständlich downloaden (tut der Browser beim Aufruf ebenso!!).

Das ist mir schon alles klar.
Natürlich ist streamen technisch bedingt durchaus auch ein Download.
Es geht hier darum, daß beim Streamen die Daten in der Regel im Cache landen und der Cache temporäre Züge hat, also regelmäßig vom Browser gelöscht bzw. überschrieben wird usw..

Es ist also ein Unterschied, ob das Bild beim Aufruf durch den Browser nur im Cache des Browsers landet, oder ob man das Bild explizit noch einmal woanders auf der Festplatte speichert.

Nichtsdesto trotz bleiben diese downgeladenen Kopien weiterhin urheberrechtlich geschützt und dürfen z.B. nicht an Freunde per E-Mail weitergereicht werden.
Letzteres geht nur, wenn dem Bildwerk eine Lizenz beiliegt, wie z.B. im Falle der Bilder auf der Wikipedia, die dann so etwas im Rahmen der Lizenz erlauben.



BID = 838615

DonComi

Inventar



Beiträge: 8604
Wohnort: Amerika


Zitat :


Es geht hier darum, daß beim Streamen die Daten in der Regel im Cache landen und der Cache temporäre Züge hat, also regelmäßig vom Browser gelöscht bzw. überschrieben wird usw..

Es ist also ein Unterschied, ob das Bild beim Aufruf durch den Browser nur im Cache des Browsers landet, oder ob man das Bild explizit noch einmal woanders auf der Festplatte speichert.


Nein!
Es gibt keinen, auch keinen theoretischen Unterschied, zwischen einem Stream und einem Download.

Der vermeintliche Unterschied kommt einfach von Leuten, die keine Ahnung haben.
Mir ist natürlich klar, dass Streaming vor allem deswegen genutzt wird, weil man die eigentlichen Ressourcen vor dem Nutzer verstecken kann und so wenige auf die Idee kommen, die Ressource persistent irgendwo abzulegen.

Also technisch gesehen starte ich jedesmal einen "Download", wenn ich mir bei Youtube Videos anschaue, ich starte sogar zum Aufrufen der Seite zig 100
Downloads, nur spricht da mit einem mal keiner mehr davon.
Ob die Daten im persistenten, temporären/flüchtigen Cache oder sonstwo landen ist völlig egal, es gelten nur die typischen Bedingungen, die ja nun ausgiebig behandelt wurden.

Selbst wenn den Anbietern das nicht gefällt, und das wird es vermutlich nicht, ändert das nichts daran, dass ein umgeleiteter Stream nicht illegal ist.

Youtube verbietet es ja beispielsweise in den AGBs, nur stimmt denen z.B. keiner zu, der sich nicht anmeldet. Weiterhin sind das meist eh Übersetzungen der ursprünglichen amerikanischen AGBs (dort kann man z.B. ein Urheberrecht abgeben, geht hier nicht), die sogar mit unserem Gesetz kollidieren können.


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Zitat :
DonComi hat am 16 Jul 2012 18:29 geschrieben :


Zitat :


Es geht hier darum, daß beim Streamen die Daten in der Regel im Cache landen und der Cache temporäre Züge hat, also regelmäßig vom Browser gelöscht bzw. überschrieben wird usw..

Es ist also ein Unterschied, ob das Bild beim Aufruf durch den Browser nur im Cache des Browsers landet, oder ob man das Bild explizit noch einmal woanders auf der Festplatte speichert.


Nein!
Es gibt keinen, auch keinen theoretischen Unterschied, zwischen einem Stream und einem Download.


Doch, rechtlich gesehen gibt es den. Ich bezog mich nicht auf das Technische!
Aber das war meinem Posting und dem Kontext her gesehen auch eindeutig zu entnehmen.





Zitat :

Der vermeintliche Unterschied kommt einfach von Leuten, die keine Ahnung haben.

Oh danke, aber ich habe nicht ohne Grund Informatik studiert!




Zitat :

Also technisch gesehen

technisch gesehen, wir reden hier aber über rechtliche Angelegenheiten und nicht über technische!



Zitat :

Ob die Daten im persistenten, temporären/flüchtigen Cache oder sonstwo landen ist völlig egal,

Nein, ist es nicht.
Ein Richter wird das ganz klar anders sehen als du und darauf kommt es an.





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DonComi

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Wohnort: Amerika


Zitat :

Oh danke, aber ich habe nicht ohne Grund Informatik studiert!

Ich meinte nicht dich.


Vielleicht sollte man auf den Streaming-Geschichten nicht so rumreiten, das ist gar nicht so wichtig.
Viel wichtiger ist es, dass man nach dem Speichervorgang/Umleiten des Streams , an die anderen Regeln hält: also, angenommen, das Speichern sei legal, dann darf man es noch lange nicht verbreiten oder verkaufen und darauf kommt es an.

@IceWeasel:
Was bringt mir ein Login für zugangsgeschützte Inhalte, wenn sie dann woanders hochgeladen werden? Siehst du die Lücke, die sich da auftut?

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Tom-Driver

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Zitat : DonComi hat am 16 Jul 2012 18:29 geschrieben :

... verbietet es ja beispielsweise in den AGBs, nur ...
... Übersetzungen der ursprünglichen amerikanischen AGBs ...



Offtopic :
Am Rande mal ein bißchen Sam spielen...

AGBs sind wie LEDs: überflüssig wie ein fliegender Rasierapparat!

Es muß auch in der Mehrzahl AGB und LED heißen, denn genausowenig,
wie man "Diodens" sagt, spricht man von "Bedingungens"...!



Grinsegruß,
TOM.

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[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!

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IceWeasel

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Hallo zusammen,

Eure rege Beteiligung freut mich.

Allerdings wächst mir langsam ein zweiter Kopf.
Ich werde zu oft Mißverstanden, und das jedes Mal aufzudröseln ist erschöpfend.

Etwa hier:


Zitat :
Zitat von TOM:


Zitat :
IceWeasel hat am 16 Jul 2012 03:05 geschrieben :

Gerade Previews sind ein gutes Mittel, Raubkopien vorzubeugen.
Und ich glaube kaum, das jemand, der ein komplettes (HQ) Preview hört, sich eine CD/DVD kauft.
In Zeiten von MP3 Playern ist dieses Preview schneller auf den Player geschubst, als es offiziell gekauft ist.


Das verstehe ich jetzt nicht so ganz, denn:
Musik-"Previews", die ich kenne, sind ein höchstens 30 Sekunden langer Ausschnitt aus einem vielleicht 4 Minuten langen Lied.
Wer käme auf die Idee, so ein herausgehacktes Teilstück downzuladen?
Wenn's denn gefällt, will man doch das komplette Lied, oder nicht?
(Komplett-Download dann gegen Kohle, oder gleich CD-Kauf...)

rätselnde Grüße,


Nicki hat sich "beschwert", daß die Previews eben nur KURZ sind.
Darum sagte ich, wenn man ein KOMPLETT-Preview haben kann, warum dann noch eine CD kaufen - zumal man das schneller auf den MP3 Player geschubst hat - der Rest vom Text ist ja oben noch ersichtlich.

Genauso hier:

Zitat :
Zitat TF:

Zitat :
Zitat :
Meines Wissens kann man sich CDs ausleihen - aber das kostet ja Geld (sofern man es nicht vom Kumpel holt) und möglicherweise Kalorien.

Die ganzen Musikvideos auf Youlube sind ein konkretes Beispiel, ungeschützt an Medien heranzukommen.

(Ob diese legal sind oder nicht, ist Nebensache)


Das würde - wenn ich es ansatzweise verstehe bedeuten, dass Du Kopien von Kumpels als rechtens empfindest????

Aber damit unterscheidest Du auch nicht, ob das nur zum "eigenen persönlichen Gebrauch ist" oder ob Du versuchst 50 Kopien zu verkaufen.

Für mich schwimmt Deine Grenze (je nachdem was für Dich gerade günstig ist ?????



Auch hier liegt in Irrtum vor, das wurde inhaltlich aus dem Kontext gerissen.

Ich rede davon, sich eine Original CD auszuleihen, um dort reinzulauschen, um festzustellen, ob sie einem gefällt - und nichts weiter.
Wo geht es hier um Kopien, ist die kaputt?



Und jetzt mache ich erstmal Pause, es läuft mir so zu sehr aus dem Ruder.

Nichts gegen Eure Meinung, nicht falsch verstehen.



Offtopic :
Achja, LEDs gibt es wirklich -> Light Emitting Diodes.

Daher ist diese Kümmel-aus-dem-Käse-Popelei flüssiger als Wasser.

Denglisch wird obendrein mehr als Genüge geredet, vorallem in der Fachsprache.

Hinzu kommt, dass sich zu oft wegen eines armseligen Buchstabens das halbe Forum aufregt, und das eigentliche Thema aus den Augen verliert.

Schreibt die Wörter so richtig, wie ihr meint, und dann ist gut.



MfG,

Chris


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Wenn's kracht und zischt, war das nüscht!

Ich bin kein Berufsgutmensch - ich bin nur zivilisiert und weiß, mich zu benehmen.


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