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Gasanlage Versorger - PROBLEM |
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BID = 833691
TimoP Gerade angekommen
Beiträge: 10 Wohnort: Oldenburg
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Geräteart : Sonstige
Defekt : Techniker Versorger
Hersteller : Gas
Gerätetyp : Zähler
Chassis : Metall
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Hallo zusammen,
folgendes Problem - und vorab, ich weiß nicht ob ich hier überhaupt richtig bin. Google kann mir nicht mehr helfen - bin schon ganz wuschig im Kopf. Also..
Es geht um eine allgemeine Frage zum Hausanschluß Gas. Wir bewohnen eine Doppelhaushälfte - Bj 1921, gekauft 2008. Im Keller haben wir einen eigenen Zähler aber KEINEN Gasabsperrhahn (Hauptabsperreinrichtung) und auch kein Gasdruckregelgerät. Diese beiden Sachen liegen direkt hinter der Wand im anderen Keller der Haushälfte. Heute kam dann der Versorger raus (bekommen einen HausWASSERanschluss, da wir dort nur einen Zwischenzähler haben) und meint - so ginge das nicht und wir brauchen auch einen neuen Gasanschluß ans Haus. Entweder wir machen das jetzt direkt mit oder wir lassen das später machen müssten dann aber die Erdarbeiten wieder zahlen.
So und nun die Frage - Warum NEU? Wer hat denn damals den Fehler mit der Verlegung gemacht? Für das was vor dem Zähler ist bin ich doch in dem Fall nicht verantwortlich oder? Einen eigenen Anschluss muss ich ja haben, sonst hätte ich keinen Zähler und auch keine eigene Abrechnung. Hat da jemand genaueres Wissen? Muss denn alles neu - kann man da nicht nen Absperrhahn zwischen setzen?
Foto natürlich anbei. Da rechnet man mit 1400€ + Klempner und nu wäre man mit Gas bei 2400€ + Klempner. Buh!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: TimoP am 11 Jun 2012 20:35 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: TimoP am 11 Jun 2012 20:41 ] |
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BID = 833700
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Hier etwas zum Nachlesen TAB GAS
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen! |
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BID = 833703
TimoP Gerade angekommen
Beiträge: 10 Wohnort: Oldenburg
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Ich habe mittlerweile alle PDF`s der EWE und auch anderer Versorger durch. Es gibt da auch schöne Zeichnungen die quasi zeigen was der EWE gehört und was dem Kunden - also ab wo der Gasabgabevertrag ist. Der Abgabevertrag kommt NACH dem Absperrhahn und nach dem Druckventil.
Frage noch immer, weil irgendwann muss das ja mal durch einem Installateur gemacht worden sein, muss ein komplett neuer Hausanschluss für Gas neu obwohl vorhanden?!
Also ich werde da morgen eh anrufen - Hoffe aber noch auf ein wenig wissen anderer =)
[ Diese Nachricht wurde geändert von: TimoP am 11 Jun 2012 21:06 ]
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BID = 833733
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Du unterliegst einem Irrtum:
Für Dein Heus ist eben noch kein Hausanschluß vorhanden, sondern Du nutzest den des Nachbarn mit.
Das hat man früher gerne aus Sparsamkeit so gemacht, ist aber lange nicht mehr üblich und vielerorts nicht (mehr) zulässig.
Die Frage, wo Deine Hausanlage beginnt ist im übrigen nicht entscheidend, denn auch (für) den vorgelagerten Teil des Hausanschlusses mußt Du einen Herstellungsbeitrag bezahlen.
1200,- für den Gasanschluß ist ein günstiger Preis.
Ich würde es daher gleich mitnmachen lassen!
Später wird es deutlich teurer...
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 833747
TimoP Gerade angekommen
Beiträge: 10 Wohnort: Oldenburg
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genau das wollte ich hören.
Danke Sam!
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BID = 833948
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Interresant an der sache finde ich aber, das nun so zufällig im vorbeigehen ein neuer Anschluss mit verkauft wird. Eine technische notwendigkeit/vorteil ist mir nicht ersichtlich.
Das eine derartige Konstellation im Neubau nicht mehr statthaft ist, sollte klar sein, ob es aber wirklich eine Anpassungsforderung gibt, würde ich mit einem örtlichen Installationsbetrieb abklären.
Das absperren deiner Anlage sollte übgrigens an dem Vierkant über dem Zähler möglich sein.
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BID = 834413
Oertgen Schreibmaschine
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Beiträge: 1111 Wohnort: Duisburg
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Ich finde es schon mehr als dreist von Deinem Gasversorger. Wenn der Versorger es unbedingt will, dann soll er es doch auch bezahlen. Ich sehe auch keine technische Notwendigkeit. Im Grunde ist es ein 2-Familienhaus. In Mehrfamilienhäusern hat ja auch nicht jede Mietpartei einen eigenen Erdanschluss, wäre ja auch Blödsinn.
In meinen Augen pure Abzocke, aber man ist von Energieversorgern ja nichts anderes gewohnt.
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BID = 834420
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Naja, ganz so einfach kann man es sich auch nicht machen!
Es gibt Rechtsgrundlagen, z.B. der Erschließung und des Nachbarrechts.
Zuerst bitte klären, ob die beiden Doppelhaushälften realgeteilt sind oder als WEG-Konstrukt auf einem gemeinsamen Grundstück stehen!Dann sieht man weiter.
In meiner ersten Antwort war ich vom weitaus häufigeren Fall der Realteilung ausgegangen.
Wäre dem so, stellt sich u.a. die Frage, mit welchem Recht man den Hausanschluß des Nachbarn mitbenutzt.
Der Umstand allein, daß es damals so installiert wurde, begründet nämlich KEIN derartiges Recht!
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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