BID = 833414
perl Ehrenmitglied
       
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Ich denke, daß dein AG deine Daten ohne deine Erlaubnis nicht an beliebige Dritte weitergeben darf, sofern nichts entsprechendes in deinem Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung dazu steht.
Insbesondere nicht, solange der GH nicht darlegt, auf Grund welcher gesetzlichen Vorschriften er diese Auskunft benötigt, oder was er sonst damit zu tun gedenkt.
Möglicherweise steht aber in den AGB des GH ein Passus, der den Kreis der potentiellen Kunden einschränkt.
Da solltest du mal nachlesen.
Aber auch in diesen Fall sollte es genügen, wenn dein AG dem GH ein Schreiben schickt, in dem er dem GH bestätigt, daß er in seiner Firma Personal beschäftigt, das laut IHK auf Grund seiner Berufsausbildung befähigt und berechtigt ist entsprechende Arbeiten durchzuführen.
Den Namen, und ob das ein pensionierter Physikprofessor oder ein Elektrikergeselle ist, und wann der Betreffende Geburtstag hat, braucht der GH imho nicht zu erfahren
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 10 Jun 2012 0:08 ]
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BID = 833712
Rhodosmaris Schreibmaschine
    
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@ Surfer,
sorry hab das auch irgendwie in den falschen Hals gekriegt.
Danke Perl,
das ist eine Antwort, die im Großen und Ganzen auch meiner Auffassung entspricht.
ciao Maris
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