Arbeitsrechtliches - Verwendung Gesellenbrief

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Autor
Arbeitsrechtliches - Verwendung Gesellenbrief

    







BID = 832858

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee
 

  


Kurze (lange) Vorgeschichte:
Ich arbeite in einem Hotel als Elektriker bzw. Haustechniker. Die Arbeiten umfassen hauptsächlich die Wartung/Instandhaltung der kompletten elktrotechnischen Anlage und auch Tätigkeiten im Bereich des Schreiner-, Schlosser- und Sanitärhandwerkes.
Gesellenbrief bzw. Facharbeiterprüfung als Elektriker hab ich mit Schwerpunkt Freileitungen und Erdungsanlagen - langjährige Berufspraxis im Bereich Elektroinstallation ist vorhanden.

Als Hotel sind wir natürlich kein eingetragener Elektroinstallationsbetrieb mit eingeschränkter Möglichkeit beim Elektro-GH zu kaufen. Der GH vor Ort ist eigentlich die eizige Möglichkeit - war auch kein Problem, bis auf dessen immer wieder auftretende schwächelnde Fachkompetenz und Lieferzuverlässigkeit (zb. ich bestelle telefonisch OBO-Grip für 15 Leitungen und bekomm am nächsten Tag Klebesockel für Kabelbinder )

Ich setz mich also ans Telefon und unterhalt mich mit den Filialleitern von 2 nähergelegenen Niederlassungen verschiedener Elektro-GH.
Beide wären auch mit einer Geschäftsbeziehung einverstanden, wollten aber zumindest eine Kopie meines Gesellenbriefes sehen - von meiner Seite kein Problem. Ich trag das Ganze nun dem Hoteleigentümer vor, der auch an zusätzlichen Bezugsquellen interessiert ist und mit unserem bisherigen GH auch immer wieder Meinungsverschiedenheiten hatte.
Er möchte allerdings nicht, daß ich mich weiter mit der Angelegenheit befasse, sondern will selbst weiter vorgehen.

Das ist nun fast ein Jahr her, aber nicht ist passiert.

Im Haus herrscht derzeit immer wieder einige Unruhe, da der Hausherr sehr schwer zufriedenzustellen ist.
Von meiner Seite her besteht daher kein Interesse, die Suche nach einem neuen GH zu unterstützen.
Es besteht aber nach wie vor die Möglichkeit, daß die Angelegenheit auf den Tisch kommt.

Jetzt kommt der Punkt:
Muß ich meinem AG meinen Gesellenbrief zur Vorlage bei einem potentiellen neuen GH zur Verfügung stellen, oder darf der AG eine evtl. bei den Personalakten liegende Kopie ohne mein Einverständnis für derartige Zwecke verwenden?

ciao Maris

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Rhodosmaris am  6 Jun 2012 21:31 ]

BID = 832870

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

 

  

Was will denn der GH mit deinem Gesellenbrief??? Kann da keine Notwendigkeit erkennen.

BID = 832872

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Wofür sollte ein GH einen Gesellenbrief sehen wollen..?
Das einzige, wonach ich jemals gefragt wurde, war Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug.

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 832873

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17433

Mal eine grundsätzliche Frage. Was geht den Großhandel dein Gesellenbrief oder Meisterbrief an? Das ist ein Fachhändler und kein Kontrolleur. Für die Verwendung und Montage der dort gekauften Artikel haftet einzig und allein dein Arbeitgeber, schließlich ist er der Kunde und nicht Du. Wenn er dem Händler bescheinigt das die Montage durch Fachkräfte erfolgt genügt das.

_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 832875

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee

Ich werf mal Sonepar (ehem. Treu und später Otra) in den Raum.
Da wir eben kein Gewerbe im Elektrohandwerk haben, möchten die GH als eine Art "Garantie", daß sie nur an Fachkräfte/Fachfirmen verkaufen und auch nur diese ihr Material verbauen, den Brief sehen.

Auch ansonsten sehen uns so gut wie alle Hersteller (die zB. Ersatzteile direkt vertreiben) als Endkunden an, an den sie nicht verkaufen.

ciao Maris

BID = 832876

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Und nichtmal das muss bescheinigt werden.
Der GH verkauft an jeden Gewerbetreibenden, egal welcher Branche - so ist's jedenfalls hier in Nürnberg.
Dass allerdings ein Mitarbeiter ohne Prokura ein Kundenkonto beim GH anmeldet, das halte ich für eher ungewöhnlich...

Edit: Äußerst merkwürdig - ich bin auch Kunde bei diversen Elektro-Großhändlern, da hat es noch niemanden interessiert, welches Gewerbe ich betreibe.
Hat da vielleicht wiedermal irgendeine Aktion des Handwerks ("wir stehen zum dreistufigen Vertirebssystem") ein paar Pferde scheu gemacht..?
Mit dem Argument "Gefährlichkeit" der Ware kann ich mir jedenfalls keine einschränkung vorstellen - da glaube ich noch eher, dass ein paar Handwerker dem Innen- oder Außendienst gesagt haben: Dem Hotel verkauft Ihr besser nix direkt, sonst kaufe ich zukünftig beim Wettbewerb...

Das sind die üblicheren Absprachen...


_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am  6 Jun 2012 23:20 ]

BID = 832880

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Wofür sollte ein GH einen Gesellenbrief sehen wollen..?
Das einzige, wonach ich jemals gefragt wurde, war Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug.
Eben.
Du könntest genau so gut Wiederverkäufer oder Exporteur sein, dazu braucht es auch keinen Gesellenbrief.
Explosionsgefährlich oder giftig ist das Zeug auch nicht, und wenn es so wäre, müsstest du andere Nachweise erbringen.

Das Einzige, was imho den GH interessiert, sind die bei einem Endverbraucher im Vergleich zum Kaufmann durch Gesetze erweiterten Verpflichtungen, wie Rücktrittsrecht und längere Gewährleistung.

P.S.:

Zitat :
Auch ansonsten sehen uns so gut wie alle Hersteller (die zB. Ersatzteile direkt vertreiben) als Endkunden an, an den sie nicht verkaufen
Das kann aber daran liegen, daß die Logistik eines Herstellers nicht für kleine Mengen eingerichtet ist.
In solchen Fällen überlässt er dir Kleinstmengen evtl. als kostenlose Muster.


P.P.S.:
Zitat :
da glaube ich noch eher, dass ein paar Handwerker dem Innen- oder Außendienst gesagt haben: Dem Hotel verkauft Ihr besser nix direkt, sonst kaufe ich zukünftig beim Wettbewerb...
Das ist natürlich ein Argument, aber auch das kann man über den Preis regeln.
Wir haben hier z.B. einen Werksverkauf einer bekannten Gummibärchenmarke.
Deren Produkte sind dort deutlich teurer als etwa bei den Discountern.
Dafür aber bekommt man auch jedes hergestellte Produkt, vielfach sogar als lose Ware zum kg-Preis.


Andererseits ist das Hotel ja tatsächlich Endverbraucher.
Diese Hürde ließe sich wohl nehmen, indem dein AG für 40€, oder was das jetzt kostet, unter gleicher Adresse ein weiteres Gewerbe anmeldet, nämlich einen Handel mit Elektroteilen.
Dessen einziger Kunde ist dann eben das Hotel ...


[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am  7 Jun 2012  0:15 ]

BID = 832891

prinz.

Moderator

Beiträge: 8930
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  


Zitat :
Das einzige, wonach ich jemals gefragt wurde, war Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug.

Bei Uns wollen sie die Eintragung in die Handwerksrolle sehen

Such dir mal Jäger direkt raus und frag die mal, Nachteil ist da das ist reiner Versandhandel aber mit günstigen Preisen

mfg


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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

[ Diese Nachricht wurde geändert von: prinz. am  7 Jun 2012  6:38 ]

BID = 832899

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Nu, zum letzteren sag ich mal nichts. Die taugen imho nur als Lieferant einiger weniger ausgewählter Produkte. Das meiste ist leider qualitativ auf Baumarktniveau, und die wenigen Markenartikel sind preislich auch im GH so zu bekommen.

BID = 832935

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss


Zitat :
Rhodosmaris hat am  6 Jun 2012 23:13 geschrieben :

Ich werf mal Sonepar (ehem. Treu und später Otra) in den Raum.


Moin Maris,

Sonepar sagt erst mal nix aus, das ist ja nur eine Handelsgruppe mit regionalen Tochtergesellschaften. Ich bin aber bislang noch von keinem zu Sonepar gehörendem GH nach irgendeiner Qualifikation gefragt worden wenn ich dort eingekauft habe. Wenn du bar zahlst interessiert die erfahrungsgemäß nicht mal ob du Gewerbetreibender oder Endkunde bist, ich hab bei Sonepar selbst jahrelang unter einem nicht existenden Firmennamen gegen Barzahlung eingekauft



Gruß Tobi

_________________
"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 832949

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7573
Wohnort: Wien

Die großen GHs (Regro etc.) wollen hier (Österreich) einen facheinschlägigen Gewerbeschein sehen. Wäre mal interessant zu wissen, ob Elektrohandel eigentlich ein reglementiertes Gewerbe ist oder nur Installation... aber hier ist ja eigentlich fast alles reglementiert und herzlich wenig frei.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 833004

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee


Zitat :
Dass allerdings ein Mitarbeiter ohne Prokura ein Kundenkonto beim GH anmeldet, das halte ich für eher ungewöhnlich...

Hab ich doch gar nicht.
Ich bin für die Technik im Haus zuständig...daß immer passende und genügend Ersatzteile vorhanden sind...hole Angebote ein...
Ich habe doch lediglich versucht eine vom AG selbst angestrebte neue Geschäftsbeziehung aufzubauen. Dies habe ich diesem ja auch direkt mitgeteilt.

Das mit dem Anmelden eines Gewerbes nur zum Zweck der "Eigenversorgung" klingt interessant, das muß ich mir mal vormerken.


Die eigentlich Frage ist bis jetzt eher in anderem Zusammenhang verwendet worde. Klarheit hats mir noch nicht gebracht.
Muß ich dem AG meine Befähigungen für seine Zwecke zur Verfügung stellen, und/oder darf der AG meine Unterlagen (zB. in Kopie bei Personalakten liegend)ebenso verwenden - womöglich noch ohne meine Kenntnis?

ciao Maris

BID = 833028

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Wo liegt denn darin dein Problem?

Soll dein AG mitteilen das er nen Schwachmaten beschäftigt hat?

Kopfschüttelnd Surf

BID = 833348

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee

Was mein AG wem mitteilt, ist mir sch...egal!
Ich will doch einfach nur wissen, ob er dazu meine Dokumente verwenden darf(DATENSCHUTZ), oder ich ihm diese sogar zur Verfügung stellen muß.

Was ist jetzt daran so schwer zu verstehen?

Aber trotzdem danke für den Schwachmaten.

ciao Maris

BID = 833349

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094


Offtopic :
So war das natürlich nicht zu verstehen. Diese Aussage war Allgemein gehalten. Falls es falsch rüber gekommen ist,bitte Ich dies zu entschuldigen.

Gruß Surf

P.S Sollte auch heissen "der" AG



[ Diese Nachricht wurde geändert von: Surfer am  9 Jun 2012 17:56 ]


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