Das selbe Problem quält mich iummer wieder auch in Deutschland.
a) Fremde leitfähige Teile sind mit dem Potentialausgleich zu verbinden.
- was ist mit Kabelpritschen die übersehbar und kein fremdes Potential führen können. (An dieser Stelle auch die Behandlung von Straßenbeleuchtungsmasten)
b) Teile die im Fehlerfall Spannung annehmen können sind mit dem Potentialausgleich zu verbinden.
Auf den Pritschen liegen (sollten nur) Leitungen mit doppelter Isolation liegen. Ist hier von einer grundsätzlichen Verletzung der Leitung (Isofehler) auszugehen.
c) Pritschen zur Schirmung geeignet sind [Trennung zu Telekomunikationsleitung)
da ist es relativ klar - wenn dann ganz.
e)Blitzschutz
nachdem Heizkörper nun auch über Kunstoffrohre angeschlossen sind, sind die Heizkörper nicht mehr in den Potrentialausgleich einbezogen. Und wie ist das mit Stahltreppen( z.Z. gerne als notwendiger Fluchtweg an der Gebäudeausßenseite)
Muss ich davon ausgehen dass ein Spezialist die Lampenleitung angebohrt hat und somit die Treppe in den Potentialausgleich einbeziehen.
Hier wird für mich eine Beurteilung ziemlich schwierig.
Muss nach dem Treppenbauer der Elektriker kommen?
Gruß TF