Potentialausgleich bei Kabelrinnen ?

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Autor
Potentialausgleich bei Kabelrinnen ?
Suche nach: potentialausgleich (976)

Problem gelöst    







BID = 812599

isy.R

Gerade angekommen


Beiträge: 12
 

  


Hallo!

Muss ich Kabeltrassen-rinnen etc, mit einem durchgehenden blanken Leiter, oder gelb/grünen Kupferleiter verbinden, und diesen dann auf die Pen Schiene führen?

Muss ich das selbe bei Kabelkanälen oder Installationsrohren aus Metall machen?

Welche Norm bietet die Grundlage (wenn möglich ÖNORM) und welche Bedingungen gibt es?


BID = 812607

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

 

  

Ich kann dir nur soviel dazu sagen: Alle elektrisch leitfähige Teile sind in den Potentialausgleich einzubeziehen. Dazu gehören natürlich auch Kabelpritschen und Kabelkanäle. Das wird in Österreich auch nicht anders als in Deutschland sein. Da in Deutschland die Norm geändert wurde und es da keinen Potentialausgleich mehr gibt muss dieser die Bedingungen eines Schutzleiters erfüllen (Schutzpotentialausgleichsleiter).

_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 812616

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7603
Wohnort: Wien

ÖNORM E8001-1 15.1.1

Zitat :
ANMERKUNG: Kabeltassen u.ä. brauchen nicht in den Hauptpotentialausgleich einbezogen werden.


Übrigens beweist das Zitat, dass der Begriff "Kabeltasse" (NICHT Trasse) inÖsterreich offiziell anerkannt ist!

Eventuell könnte allerdings ein zusätzlicher PA gefordert sein.


Zitat :
15.2 Zusätzlicher Potentialausgleich
Ein örtlicher zusätzlicher Potentialausgleich ist zusätzlich zum Hauptpotentialausgleich gemäß 15.1 zu errichten,
wenn er wegen besonderer Gefährdung (z. B. Nennspannung des Netzes höher als 250 V gegen Erde,
erschwerte Umgebungsbedingungen, Beeinflussung) in den jeweiligen technischen Bestimmungen gefordert
wird.
In mehrstöckigen Gebäuden, in denen vernetzte Einrichtungen der Informationstechnik verwendet werden oder
zur Anwendung kommen sollen, wird das Errichten eines zusätzlichen Potentialausgleiches an der
Hauptverteilung jedes Stockwerkes empfohlen, um Potentialunterschiede am Schutzerdungsleiter möglichst
gering zu halten.
Für die Errichtung des zusätzlichen Potentialausgleiches gilt 15.2.1 und 15.2.2.
15.2.1 In den zusätzlichen Potentialausgleich müssen alle gleichzeitig berührbaren leitfähigen Teile ortsfester
Betriebsmittel, Schutzerdungsleiteranschlüsse und alle fremden leitfähigen Teile einbezogen werden. Dies gilt
auch für die Bewehrung der Stahlbetonkonstruktion von Gebäuden, soweit dies durchführbar ist.
15.2.2 Der zusätzliche Potentialausgleich muss mit einem Potentialausgleichsleiter gemäß 21.5
(Tabelle 21-3-2) ausgeführt werden.


_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 812638

TF_tronikfan

Stammposter



Beiträge: 372
Wohnort: Stuttgart

Das selbe Problem quält mich iummer wieder auch in Deutschland.

a) Fremde leitfähige Teile sind mit dem Potentialausgleich zu verbinden.

- was ist mit Kabelpritschen die übersehbar und kein fremdes Potential führen können. (An dieser Stelle auch die Behandlung von Straßenbeleuchtungsmasten)


b) Teile die im Fehlerfall Spannung annehmen können sind mit dem Potentialausgleich zu verbinden.

Auf den Pritschen liegen (sollten nur) Leitungen mit doppelter Isolation liegen. Ist hier von einer grundsätzlichen Verletzung der Leitung (Isofehler) auszugehen.

c) Pritschen zur Schirmung geeignet sind [Trennung zu Telekomunikationsleitung)
da ist es relativ klar - wenn dann ganz.

e)Blitzschutz


nachdem Heizkörper nun auch über Kunstoffrohre angeschlossen sind, sind die Heizkörper nicht mehr in den Potrentialausgleich einbezogen. Und wie ist das mit Stahltreppen( z.Z. gerne als notwendiger Fluchtweg an der Gebäudeausßenseite)
Muss ich davon ausgehen dass ein Spezialist die Lampenleitung angebohrt hat und somit die Treppe in den Potentialausgleich einbeziehen.

Hier wird für mich eine Beurteilung ziemlich schwierig.
Muss nach dem Treppenbauer der Elektriker kommen?

Gruß TF


BID = 812767

MC Gyver

Gelegenheitsposter



Beiträge: 62

Hallo isy.R,

meinst Du mit "durchgehenden blanken Leiter" die Mitführung eines Leiters parallel zur Kabeltrasse auf der gesamten Länge?

Falls ja: Ich weiss zumindest von einem deutschen Hersteller von Kabeltrassen, der eine durchgehende niederohmige Verbindung der einzelnen Abschnitte untereinander garantiert. Deshalb ist die Mitführung eines Potentialausgleichsleiters auf der gesamten Strecke oder eine Überbrückung der Verbibdungsstellen (Stoßverbinder, Gelenkverbinder) nicht notwendig. Die Trasse müsste dann nur an einer Stelle (evtl. auch an mehreren Stellen) mit dem Hauptpotenzialausgleich verbunden werden.

Grüße,
Jens

BID = 812775

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Üblicherweise werden nur nicht leitfähige Trassenübergänge z.B. mit 6mm² überbrückt und eine Verbindung zum PA erstellt.

Streng genommen muss eine Rinne welche den Raum nicht verlässt nicht in den PA.

BID = 812887

isy.R

Gerade angekommen


Beiträge: 12

Danke Leute!
Hab die 8001 schon öfter durchgekaut, aber eben diese eine wichtige Stelle überlesen. Danke rumbaschl!

Ich habe die Trassen bis jetzt immer an den Potentialausgleich bzw PEN-Schiene angeschlossen und durchgehend verbunden. Da wir auch 500V Leitungen haben war das sicher nicht falsch.
Aber die Stelle in der Norm wusste ich nicht.



Danke für eure Hilfe!!


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