Frage bzgl. einer Installation bzw VDE-Vorschrift / Ärger mit Elektriker

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Autor
Frage bzgl. einer Installation bzw VDE-Vorschrift / Ärger mit Elektriker
Suche nach: vde (10430)

    







BID = 812170

TF_tronikfan

Stammposter



Beiträge: 372
Wohnort: Stuttgart
 

  




Zitat :
Ich bin aus dem Schneider. Habe sofort, nachdem ich diesen Mist gesehen habe, die GF informiert, diese sofort den Vermieter, dieser dann irgendwann mal den Elektriker. Letzterer hat sich das Tage später angeschaut und für "völlig in Ordnung" befunden. Ein echter Könner.

Lass mal den letzten Satz weg!

Und der erste stimmt so auch nicht!!!

Unter der Vorraussetzung dass Deine Zeichnung stimmt herrscht Brandgefahr!!!

Zum Vorgehen:

1.) Lass Dir das Übergabeprotokoll geben (VDE 0100-600 ff)
2.) Mach Bilder von
a.) der Verteilung,
b.) der Klemmbasteltechnik s.o. siehe Highspeed

Zitat :
Wurden die Wagoklemmen im Kanal in Dosen verwendet oder liegen sie offen im Kanal, dass wehre eine Verletzung gegen die Schutzklasse (Schutzisoliert) und die Aderisolierung ist nicht so Beschädigungsresistent wie der Mantel.

c.) der speziellen Fremdeinspeißung durch Fremdleitung/ Fremddraht

Meine Erfahrung ist, dass weder BG, noch Gewebeaufsicht, noch Versorger, noch ein Gericht irgend etwas tut.
So würde ich Dir empfehlen in Deiner zuständigen Handwerkskammer einen Sachverständigen zu suchen (der muss allerdings bezahlt werden) der wird das ansehen und erfahrungsgemäß nach der Prüfung außer Betreib setzen, da er eine Haftung für einen erkannten und möglichen Brandschaden ablehnt.

Dies außer Betreib nehmen kann natürlich auch von jedem anderen Elektriker gemacht werden und es wird nach Deiner Ausführung keinen Handwerksbetrieb geben, der bei diesen Vorraussetzungen die Haftung übernimmt.

Mich würde noch die Vorsicherung zu dieser "Arbeit" interessieren.

Von der Entfernung gesehen ist:
die Anlage außer Betrieb zu setzen, da Brandgefahr besteht. Die Verdrahtung entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik und stellt eine Gefahr für Personen und Sachwerte dar. Eine einzelne Aufstellung aller Abweichungen erübrigt sich, da schon einzelen Abweichungen zur Gefahr führen. Die erwähnten Bestimmungen dürften nur ein Teil sein.

Der eigentliche sichtbare Verstoß ist "nur" dass eine Zuleitung zu dem Stromkreis gespart wurde. Und daraus lässt sich natürlich unendliche Abweichungen wie Schaltbarkeit eines Stromkreise (Abschalten aller Aktiver Leiter durch eine Sicherung etc. ableiten)
Interessant wäre auch die Verwendete Vorsicherung vor der von Dir gezeichneten Mimik - denn bei bsw. 10A Vorsicherung ist der Elektriker sauber aus der Nummer.

Gruß TF


BID = 812172

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17437

 

  

Isser nicht da schon allein die Klemmen im Kanal grenzwertig sind. (BR-Kanäle gelten als nur mit Werkzeug zu öffnende abgeschlossene Betriebsräume , genauso wie Abzweigdosen )daher wäre das noch zulässig. Die Verwendung der 3 LS ist auch grenzwertig (allpolige Abschaltung ist durch den FI gegeben) bleibt in der Summe nur die Überlastung des Neutralleiters (die aber durch geeignete Vorsicherung auch ausgeschlossen werden könnte ) wobei 25 A für 2,5mm² schon grenzwertig ist (Verlegeart , Häufung )

_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
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