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Prüfung ortveränderlicher Geräte gemäg BGV A3 Suche nach: bgv (203) |
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BID = 789581
fpa Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Köln
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Hallo Fachleute!
Ich habe ein paar Fragen und zwar soll ich bei meinem Arbeitgeber, einer Behindertenwerkstatt, die Prüfung ortsveränderlicher Geräte gemäß BGV A3 vornehmen.
Kurz zu mir: Ich bin Elektroinstallateurgeselle, habe aber seit meiner Prüfung (02/2004) nicht mehr in dem Beruf gearbeitet.
Meine dringensten Fragen:
Mir wird das Messgerät: Gossen-Metrawatt minitester 0702 zur Verfügung gestellt. Es hat nur eine Gut/Schlecht Anzeige. Reicht das oder sind konkrete Messwerte erforderlich? Ich muss ja für jedes Gerät ein Messprotokoll anfertigen, oder?
Wie ist das mit der Haftung? Wer haftet, wenn ein von mir geprüftes Geträt einen Schaden verursacht? Ich oder mein Auftraggeber?
So das wars erstmal für den Anfang...
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Vielen Dank und viele Grüsse
Mark |
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BID = 789929
prinz. Moderator
Beiträge: 8933 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Bin mir jetzt nicht sicher meine aber nein.
mfg
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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken |
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BID = 789936
fpa Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Köln
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@ prinz.: Danke für deine Antwort!!!
Deute ich deine Antwort Richtig?
Meinst du, dass man keine konkreten Messwerte benötigt, oder kein Prüfprotokoll?
Vielen Dank und viele Grüße
Mark
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BID = 789941
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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BGV 3
Das Messgerät ist ungeeignet. Es gab verbindliche Änderungen in der DIN VDE 701/702. Prüfungen sind Nachweis pflichtig!
_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 789944
covenant1969 Gesprächig
Beiträge: 137 Wohnort: Alsleben
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Ich hab das Thema auf Arbeit immer gerne.
Ist es denn Pflicht, dass elektronische Geräte mit einem BGV A3 Prüfzertifikat geliefert werden?
Gruss
Michael.
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BID = 789955
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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@Michael: Wenn der Kaufvertrag so ein Zertifikat fordert, dann ja, ansonsten reicht es imho, dass der Hersteller versichert, dass alles i.O. ist. Wenn Du dann asl Unternehmer so ein Gerät einem Arbeitnehmer zur Verwendung überlässt, sagt dir deien Gefährdungsanalyse, ob diese Zusage des Herstellers ausreicht.
@Mark: Hälst Du Dich für einen befähigten Prüfer im Sinne der TRBS 1203..?
siehe Punkt 3.3: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-.....p;v=5
Das Thema Haftung ist so einfach nicht zu abzufrüstücken. Gibt es in dem Betrieb eine verantwortliche Elektrofachkraft (vEfk)..?
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 789959
covenant1969 Gesprächig
Beiträge: 137 Wohnort: Alsleben
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Also generelle Pflicht ist es nicht, entnehme ich der Aussage.
Manche Kunden fordern/wünschen das, versage diesem Wunsch aber immer.
Halte es immerhin für sinnlos, ein Gerät in der Produktion nach Fertigstellung zu testen, ein Zertifikat zu erstellen, es dann um die halbe Welt zu schippern, irgendwo im Zentrallager wieder ein halbes Jahr oder so zu lagern und dann nochmal (zum kunden) zu schippern.
Da relativiert sich meines Erachtens so eine Prüfzertifikatsaussage erheblich.
Gruss.
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BID = 790009
fpa Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Köln
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Vielen Dank für eure Antworten!
@Lightyear: Wenn ich die TRBS 1203 richtig lese und verstehe, bin ich kein geeigneter Prüfer...
Im Betrieb gibt es keine verantwortliche Elektrofachkraft, das wurde bis jetzt alles von einer Firma erledigt.
Zitat :
| Das Messgerät ist ungeeignet. Es gab verbindliche Änderungen in der DIN VDE 701/702. Prüfungen sind Nachweis pflichtig! |
Hat jemand einen Tipp, wo ich das finde? Im angebenen Link finde ich leider nichts konkretes.
Vielen Dank und viele Grüße
Mark
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BID = 790012
elo22 Schreibmaschine
Beiträge: 1403 Wohnort: Euskirchen
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Zitat :
fpa hat am 3 Okt 2011 20:26 geschrieben :
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Ich habe ein paar Fragen und zwar soll ich bei meinem Arbeitgeber, einer Behindertenwerkstatt, die Prüfung ortsveränderlicher Geräte gemäß BGV A3 vornehmen. |
Dann gehörst Du doch zur Unfallkasse oder? Die bieten Seminare an.
Lutz
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BID = 790103
:andi: Inventar
Beiträge: 3205 Wohnort: Bayern
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Dazu klink ich mich mal ganz frech ein mit einer aktuellen Frage.
Eine Löterin ohne technische Ausbildung soll die Erstprüfung an Geräten durchführen, die sie zusammenbaut. Kann sie "Befähigte Person" werden oder nur EuP? Ich meine, nur EuP - also nicht alleine prüfen.
"mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen" wäre zwar vorhanden, aber eben keine Ausbildung.
Kann man diese Person irgendwie schulen, damit sie es machen darf oder geht es nur mit der Berufsausbildung?
Falls sie es doch machen darf, wie oft muss die Fachkraft ihr auf die Finger schauen?
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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 6 Okt 2011 16:30 ]
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BID = 790915
fpa Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Köln
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Ich klinke mich auch mal wieder ein, um zu meiner ursprünglichen Frage zurückzukommen...
Sehe ich das Richtig, dass das genannte Messgeträt unbrauchbar ist, da ich für jedes Geträt ein Prüfprotokoll mit konkreten Messwerten anfertigen muss?
Sehe ich das Richtig, dass meine Person formal geeignet ist, ich mich aber selbst fragen muss, ob ich die nötige Praxis habe und im besten Fall z.B. diesen Workshop besuche?
Wie aber sieht das nun mit der Haftung aus, wie oben beschrieben gibt es in unserem Betrieb keine verantwortliche Elektrofachkraft, da diese Sachen bisher alle von einer Firma erledigt wurde.
Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Mark
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BID = 790923
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Hallo Andi Als EuP darf sie nach erfolgter Schulung und mit dem geeignetem Messgerät auch Einzelverantwortlich prüfen.
FBA dieser Lehrgang sollte reichen. Für Geräte die Du ausmusterst weil sie die Prüfung nicht bestehen bist du Weisungsfrei zu stellen. Verantwortung ist nicht delegierbar. Das Prüfprotokoll mit Messwerten ist Deine Sicherheit denn es weist den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung nach. Eine Gut Schlecht Aussage ist nicht das Papier auf dem es steht Wert!
Gruß Bernd
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BID = 790927
fpa Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Köln
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@ Bernd: Danke für deine schnelle Antwort!
Du bist mir ein bisschen Schnell. ...
Zitat :
| Als EuP darf sie nach erfolgter Schulung und mit dem geeignetem Messgerät auch Einzelverantwortlich prüfen. |
Was bin ich denn jetzt?
Zitat :
| FBA dieser Lehrgang sollte reichen. |
Was heisst FBA..?
Zitat :
| Für Geräte die Du ausmusterst weil sie die Prüfung nicht bestehen bist du Weisungsfrei zu stellen. Verantwortung ist nicht delegierbar. |
Was meinst du damit?
Nochmal Danke für eure Geduld mit mir...
Gruß Mark
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BID = 790932
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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FPA=FBA Dreckfehler
So wie ich es Schrieb nimm an dem Lehrgang teil, da wird dir das nötige Wissen noch mal Brühwarm aufgetischt. Das du Elektrofachkraft und keine Elektrotechnisch Unterwiesene Person für festgelegte Tätigkeiten bist steht ohne Zweifel fest.
Der Rest steht da. Soll heißen Prüfung nicht Bestanden >>> ausmustern oder Instandsetzen Weiterbetrieb ist nicht ! Auch eine Weisung von Seitens der Geschäftsführung greift da nicht!
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BID = 790938
fpa Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Köln
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Danke @ der mit den kurzen Armen !!!
Aber eine klitzekleine Frage ist noch offengeblieben:
Wie ist das mit der Haftung? Wer haftet, wenn ein von mir geprüftes Gerät einen Schaden verursacht? Ich oder mein Auftraggeber (Firma)?
MfG
Mark
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