Klassische Nullung beim Lampenanschluss

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Autor
Klassische Nullung beim Lampenanschluss

    







BID = 788107

Jack C

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Beiträge: 2
Wohnort: nähe Stuttgart
 

  


Hey Leute ich bin Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik... Ich habe auch schon ein bisschen Erfahrung im Bereich elektrotechnik gemacht... allerdings nicht ohne PE... jetzt will ich eine Lampe aufhängen habe allerdings aus der Decke nur 2 Kabel. Muss ich jetzt eine Brücke vom Neutralleiter zum PE herstellen oder lass ich das einfach leer? Ich habe auch schon einen Lichtschalter mit einer direkt verbundenen Steckdose angeschlossen und da habe ich vom Lichtschalter eine Brücke von Steckdose zu Schalter gelegt... Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen. Danke im Vorraus Jack C[/b]

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Was sind die letzten Worte eines Elektrikers? "Mal sehen ob da Saft drauf ist..."

BID = 788172

francydt

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Hallo



Einen "Nullungsbügel" darf man erst ab 16mm² PEN Querschnitt machen soviel ich weis. Sowas hat man in einer Hauptverteilung oder in Firmen bei großen Maschinen aber sonst auch nirgends.

Habs auch schon gelesen das es nach neuer Regel sogar erst ab 25mm² erlaubt ist. Hat mir mal mein Chef erzählt (nach Regeln in AT)

Entweder du montierst ne Schutzisolierte Lampe oder du schaust das du irgendwie nen PE nachbringst.

Ist die Leitung direkt eingegipst oder im Rohr? Wenn alles verrohrt ist, dann kannst du ja noch ne gelb/grüne Ader nachziehen.

Kann ein Moderator den Beitrag bitte in das richtige Unterforum verschieben?

mfg francy

BID = 788182

Trumbaschl

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So einfach ist die Sache nicht... es gibt im Bestand keine Nachrüstforderung. Allerdings ist klassische Nullung ausgesprochen heikel (erstens) und zweitens ist dringend zu klären, ob überhaupt Nullung vorliegt oder vielleicht ein TT-System mit Leuchtenanschlüssen in Schutzklasse 0!

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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 788197

sam2

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Beiträge: 35330
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Hallo Jack,

erstmal noch willkommen im Forum!

Aus der Decke kommen keine zwei Kabel (Kabel liegen in der Erde), sondern eine Leitung mit zwei Adern.

Nun gilt es, herauszufinden, worum es sich bei diesen Adern handelt.
Das kann entweder L und N oder L und PEN sein. Das hängt von der Netzform und der Ausführung jener Installation ab.
Die Stromversorgung erfolgt nämlich in Deutschland in regional unterschiedlicher Technik!

Das zu untersuchen, ist wegen der besonderen potentiellen Gefährlichkeit der Konstellation Sache ausschließlich Sache eines erfahrenen Fachmanns.

Es gibt aber eine Möglichkeit, wie man auch als Laie damit verantwortbar umgehen kann. Nämlich, an solchen Anschlüssen ausschließlich Leuchten der Schutzklasse II zu verwenden. Die haben und brauchen keinen Schutzleiteranschluß. Kennzeichen sind die zwei konzentrischen Quadrate auf dem Typenschild.


Gruß,
sam2


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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 788201

Jack C

Gerade angekommen


Beiträge: 2
Wohnort: nähe Stuttgart

Also erstmal danke für die schnellen Antworten. Meine alte Lampe hat tatsächlich nur 2 Anschlüsse gehabt. Jetzt habe ich die Lampe erstmal ohne eine Brücke angeschlossen.

Der Schutzleiter dient ja eigentlich nur dem Schutz vor Berührung des Gehäuses falls dieses unter Strom steht. Wäre es tragbar die Lampe einfach hängen zu lassen? Eig berührt die ja sowieso keiner... oder täusche ich mich und es bestehen noch andere Gefahren?

MfG Miro

BID = 788209

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434

Der Schutzleiteranschluss an den Leuchten der Schutzklasse 1 dient dem Schutz des Anwenders. Schutz geht vor Funktion Wenn du Diese Leuchte ohne Schutzleiteranschluss verwendest hebelst du die Schutzklasse aus. Passiert danach etwas erzählt dir der Staatsanwalt dann schon das Richtige
Gruß Bernd

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 788215

Trumbaschl

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Beiträge: 7574
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Zitat :
Jack C hat am 25 Sep 2011 19:14 geschrieben :

Also erstmal danke für die schnellen Antworten. Meine alte Lampe hat tatsächlich nur 2 Anschlüsse gehabt. Jetzt habe ich die Lampe erstmal ohne eine Brücke angeschlossen.

Der Schutzleiter dient ja eigentlich nur dem Schutz vor Berührung des Gehäuses falls dieses unter Strom steht. Wäre es tragbar die Lampe einfach hängen zu lassen? Eig berührt die ja sowieso keiner... oder täusche ich mich und es bestehen noch andere Gefahren?

Ääääh... wie isses mit Lampenwechsel? *nurmalsofrag*

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BID = 788229

sam2

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Zitat :
Meine alte Lampe Leuchte hat tatsächlich nur 2 Anschlüsse gehabt. Jetzt habe ich die Lampe Leuchte erstmal ohne eine Brücke angeschlossen.

Unter "Lampe" versteht man das Leuchtmittel. Das Drumherum heißt "Leuchte"!


Zitat :
Der Schutzleiter dient ja eigentlich nur dem Schutz vor Berührung des Gehäuses falls dieses unter Strom steht.

Nein. Wie sollte ein Schutzleiter auch vor Berührung schützen können???
Er ist stattdessen dafür notwendig, daß das vorgeschaltete Schutzorgan eine bestehende gefährliche Berührungsspannung rechtzeitig abschalten kann.


Zitat :
Wäre es tragbar die Lampe einfach hängen zu lassen?

Keinesfalls.


Zitat :
Eig berührt die ja sowieso keiner... oder täusche ich mich und es bestehen noch andere Gefahren?

Es könnte z.B. auch eine Brandgefahr entstehen.
Aber das ist nachrangig. Schon wegen des fehlenden Personenschutzes kommt das nicht in Betracht!

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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 25 Sep 2011 21:58 ]

BID = 788232

sam2

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Zitat :
francydt hat am 25 Sep 2011 16:37 geschrieben :


Einen "Nullungsbügel" darf man erst ab 16mm² PEN Querschnitt machen soviel ich weis. Sowas hat man in einer Hauptverteilung oder in Firmen bei großen Maschinen aber sonst auch nirgends.

Falsch.
Man darf ihn vor allem nur bei geeigneter Netzform "machen"!
Und am häufigsten ist er wohl in Unterverteilungen zu finden.


Zitat :
Habs auch schon gelesen das es nach neuer Regel sogar erst ab 25mm² erlaubt ist. Hat mir mal mein Chef erzählt (nach Regeln in AT).

Wat nu? Gelesen oder gehört...?
In D beträgt der Mindestquerschnitt des PEN in Neuanlagen 10mm²Cu oder 16mm² Alu.
In A darf es nach meiner Kenntnis nach dem HAK in TN-Neuanlagen oder von RR umgestellten Anlagen gar keinen PEN (mehr) geben.

Aber in Altanlagen würde (wenn das wirklich ein TN-C-System ist, der Leutenanschluß tatsächlich einen regelgerechten PEN enthält und auch sonst keine gefährlichen "Böcke" - wie z.B. Hamburger Sparwechselschaltung etc. - vorliegen) es sehr wohl erlaubt sein, den PEN trotz des geringen Querschnitts dorte an der Leuchte aufzuteilen.

BID = 788258

Trumbaschl

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Nein, der PEN ist entweder im HAK oder "ehestmöglich" aufzuteilen, die Wienstrom schreibt z.B. vor entweder im HAK oder im ersten Stockwerksverteiler (bei MFHs). Wie andere VNBs das sehen weiß ich nicht. Aber in Altanlagen kann man durchaus einen 1,5mm2-CU oder gar 2,5mm2-Al-PEN (aus Führers Zeiten) bis in den letzten Winkel haben und daran neue Leuchten der SK 1 anschließen (ein Elektriker aus Wien würde das vermutlich vehement abstreiten, aber einer aus Salzburg oder Tirol würde eher nicken).

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BID = 788341

francydt

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Hallo

Das die passende Netzform vorhanden ist davon gehe ich mal aus.

Wir haben bei uns in Oberösterreich in dem Gebiet der Energie AG ein TN-C Netz. Kann sein das es auch was anderes gibt, aber sowas ist mir noch nie vorgekommen.

Bei Erdkabel legen wir von der Pylone der Energie AG ein EYY 4x16mm² in die Verteilung (umgangssprachlich Zählerkasten) 3 mal L über NH Trenner und dann auf ne Hauptleitungsklemme wo auch aus PEN N und PE gemacht wird.

Dann gehts gleich zum Zähler, NZHS usw.

So ist das bei uns üblich. Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich nicht beurteilen.

Im Haus ist dann alles TN-C-S Netz natürlich.

Bei größeren Verbrauchern wie Industriemaschinen mit Zuleitungen in 16mm² und höher legen wir auch immer 4polige Leitungen in TN-C Netzform. Wenn sich auf der Maschine eine Schuko oder CEE befindet wird dieße natürlich über einen FI- Schutzschalter abgesichert.



Äh ja gehört meinte ich. Kommt mir aber auch etwas komisch vor.

Bei solchen Sachen wie hier lassen wir uns auf sowas nicht ein. Entweder es kommt ne Schutzisolierte Lampe drauf oder ein PE wird nachgezogen.

Ehrlichgesagt habe ich in meinen 10 Jahren als Elektriker noch nie ein Haus gesehen wo in einer Schuko oder Lampe ein Nullungsbügel verbaut war.

Bei uns sind auch 40 Jahre alte Verteiler mit FI Schutzschalter bestückt. Das ist normal bei uns.

mfg francy

BID = 788362

sam2

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Zitat :
francydt hat am 26 Sep 2011 17:02 geschrieben :


DasDaß die passende Netzform vorhanden ist(,) davon gehe ich mal aus.

Wir haben bei uns in Oberösterreich in dem Gebiet der Energie AG ein TN-C Netz. Kann sein das es auch was anderes gibt, aber sowas ist mir noch nie vorgekommen.

Und Stuttgart liegt neuerdings also in Oberösterreich??? Samt Umland...
Die Schwaben werden Euch was husten!

Außerdem gibts auch in TN-Bereichen Anlagen als lokales TT.

Wir können hier nur von einem ausgehen:
Nämlich davon, daß alleine aufgrund der vom Fragesteller gemachten Angaben schlicht KEINE Beurteilung der Netzform an jenem Lampenauslaß möglich ist!!!


Zitat :
Bei solchen Sachen wie hier lassen wir uns auf sowas nicht ein. Entweder es kommt ne Schutzisolierte Lampe drauf oder ein PE wird nachgezogen.

Das ist natürlich die elegantere Lösung.
Aber es gibt eben noch ne dritte Möglichkeit: Man verliert den Auftrag...


Zitat :
Ehrlichgesagt habe ich in meinen 10 Jahren als Elektriker noch nie ein Haus gesehen wo in einer Schuko oder Lampe ein Nullungsbügel verbaut war.

Dann hast Du noch nicht viel gesehen. Aber nicht alles, was Du nicht kennst, ist nicht existent oder gar unzulässig!
Es gibt auch in Deutschland Elis, die so wenig außerhalb ihres Gebietes arbeiten und wo es gleichzeitig an der Fortbildung hapert. Die kennen dann auch nur ihre "eigene" örtlich vorherrschende Netzform. Und machen ggf. heftige Fehler, wenn sie plötzlich doch mal anderswo eingesetzt werden...


Zitat :
Bei uns sind auch 40 Jahre alte Verteiler mit FI Schutzschalter bestückt. Das ist normal bei uns.

Bei uns leider nicht. Aber als regelmäßiger Leser hier im Forum müßtest Du das inzwischen mitbekommen haben!

BID = 788376

francydt

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Zitat :
Wir können hier nur von einem ausgehen:
Nämlich davon, daß alleine aufgrund der vom Fragesteller gemachten Angaben schlicht KEINE Beurteilung der Netzform an jenem Lampenauslaß möglich ist!!!


Die Netzform wäre mal sehr interesant. Dann wäre sicherzustellen ob es ein N oder ein PEN Leiter ist. Ohne dieße Infos kann man nur mal rätselraten.



Zitat :
Das ist natürlich die elegantere Lösung.
Aber es gibt eben noch ne dritte Möglichkeit: Man verliert den Auftrag...


Da bei uns fast überall ein Fi existiert, ist die Umrüstung mit einem Nullungsbügel an der Lampe meistens nicht so einfach möglich. Weil meistens Licht und Schukos auf dem gleichen Stromkreis/Anspeisung hängen. Somit müsste man den gesamten Stromkreis mit Schukos auch vom FI wegklemmen. Ein Umbau auf klassische Nullung ohne FI ist ja auch nicht ratsam, sondern auch nicht erlaubt.



Zitat :
Dann hast Du noch nicht viel gesehen. Aber nicht alles, was Du nicht kennst, ist nicht existent oder gar unzulässig!
Es gibt auch in Deutschland Elis, die so wenig außerhalb ihres Gebietes arbeiten und wo es gleichzeitig an der Fortbildung hapert. Die kennen dann auch nur ihre "eigene" örtlich vorherrschende Netzform. Und machen ggf. heftige Fehler, wenn sie plötzlich doch mal anderswo eingesetzt werden...


War 5 Jahre lang Elektriker bei einen großen Betrieb und seit 5 Jahren bei einen Dorfelektriker.
Von der Reperatur defekter Weis/Braunware bis zu einen Hochleistungsverdichter mit 4x10MW habe ich schon alles erlebt. IT und TT Systeme waren auch dabei. Aber bei einer klassischen Hausinstallation eben nur TN-C Netze.


Wenn der Fragesteller mal ein paar Fotos von der Verteilung und vom Lampenauslass macht, könnte man ja was dazu sagen. Wenn die Installation noch verrohrt ist wäre es perfekt. Da könnte man das auf den neuesten Stand der Technik bringen.

mfg francy



BID = 788382

sam2

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Zitat :
francydt hat am 26 Sep 2011 19:41 geschrieben :

... habe ich schon alles erlebt. IT und TT Systeme waren auch dabei. Aber bei einer klassischen Hausinstallation eben nur TN-C Netze.

Eben nicht!
Sondern Du kennst in Wohnungen nur TN-C-S (und ggf. TT), aber keine TN-C (denn genau die hätten ja die "Nullungsbügel" an den Leitungsenden).
Hast Du jedenfalls die ganze Zeit behauptet...

BID = 788414

Trumbaschl

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Zitat :
sam2 hat am 26 Sep 2011 19:51 geschrieben :


Zitat :
francydt hat am 26 Sep 2011 19:41 geschrieben :

... habe ich schon alles erlebt. IT und TT Systeme waren auch dabei. Aber bei einer klassischen Hausinstallation eben nur TN-C Netze.

Eben nicht!
Sondern Du kennst in Wohnungen nur TN-C-S (und ggf. TT), aber keine TN-C (denn genau die hätten ja die "Nullungsbügel" an den Leitungsenden).
Hast Du jedenfalls die ganze Zeit behauptet...

Was auch kein Wunder ist, denn TN-C gibt es in Österreich nur in Salzburg-Stadt, einigen Ecken der Steiermark (Weiz-Gleisdorf), Tirol und eventuell Teilen Voralrbergs. DORT findet man eben wirklich Nullungsbrücken in Altinstallationen und Nullung mit PEN <10mm2 soll noch extrem lang zulässig gewesen sein (vage Gerüchte sprechen von 1991!).

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