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Rückvergütung für Altakku? |
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BID = 781955
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13761 Wohnort: 37081 Göttingen
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Vor einer Woche mußte ich einen neuen Akku für mein Auto kaufen.
Ich war das so gewohnt, daß für die Rückgabe des alten Akkus 7,50€ vergütet wurden; aber offenbar ticken hier in Bad Bederkesa die Uhren anders. Der Raiffeisen-Markt, bei dem ich den Akku gekauft habe, wußte nichts von dieser Regelung und war nicht bereit, mir diese Rückvergütung zu gewähren.
Wie verhält es sich mit diesen 7,50€; gibt es da eine Vorschrift?
Gruß
Peter |
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BID = 781957
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Haben sie denn die 7,50 für den neuen Akku einbehalten?
Details, nicht nur für Starterbatterien, gibt es hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Batterieverordnung
P.S.:
Zitat :
| aber offenbar ticken hier in Bad Bederkesa die Uhren anders | Möglicherweise nicht in Bad B., sondern tatsächlich bei der Raiffeisengenossenschaft, falls sie ein eigenes Rücknahmesystem unterhält.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 19 Aug 2011 23:45 ] |
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BID = 781958
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13761 Wohnort: 37081 Göttingen
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Danke Perl!
Beim Kauf wurden weder die alte Batterie, noch 7,50€ stattdessen mehr verlangt.
Was ich nicht erwähnt hatte, Ich habe die alte Batterie nach 1 Wo. zurückgegeben und wollte dafür 7,5o€ kassieren. Warscheinlich kennen die Verkäufer die Batterieverordnung nicht und haben die 7,50€ nicht aufgeschlagen und auch nicht auf Rückgabe eines Altakkus bestanden.
Gruß
Peter
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BID = 781960
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Einige Händler schreiben, daß in ihren Preisen das Batteriepfand schon enthalten ist.
Damit riskieren sie eine Abmahnung:
Zitat :
| Abmahnungsgefahr bei Batteriepfand
24.03.2011
Wer Fahrzeugbatterien an Endnutzer verkauft, muss nach § 10 Batteriegesetz (BattG) ein Batteriepfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer erheben, wenn keine alte Fahrzeugbatterie zum Zeitpunkt des Kaufs zurückgegeben wird. Eine Ausnahme gilt nur für solche Batterien, die bereits in ein Fahrzeug eingebaut sind.
Der Pfandbetrag muss neben dem Preis für die Batterie angegeben werden, ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 1 Abs. 4 Preisangabenverordnung vor, der vor allem bei Online-Shops zur Abmahnung führen kann.
Beispiel für die korrekte Angabe: Batterie XY Preis 60,45 EUR inkl. USt. zzgl. 7,50 EUR Pfand. |
hier: http://ostbayern.net/content/240311h
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BID = 781983
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Hat denn der Preis auch ohne Rückgabe des Pfandes gepaßt - also vom Preis-Leistungsverhältnis her?
Wenn du die alte Autobatterie noch hast, muß sie der Verkäufer in jedem Fall zurücknehmen. Wer Batterien (unabhängig von der Größe) verkauft, muß auch ein Rücknahmesystem bereithalten.
Oder du stellst sie einfach beim Wertstoffhof ab.
Meine letzte Autobatteriue (Banner Power Bull) hab ich auch im Web gekauft - die Rückvergütung des Pfandes durch den Verkäufer wäre aber viel zu kompliziert gewesen. Da der Kaufpreis incl. Versand aber um mindestens ein Drittel unter örtlichem Ladenpreis lag, hab ich die batterie kostenlos beim Wertstoffhof abgeladen.
ciao Maris
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BID = 782098
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13761 Wohnort: 37081 Göttingen
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Ich denke, daß 110,-€ für einen 90Ah Akku nicht zuviel sind.
Vielleicht hätte ich ihn im Internet etwas günstiger bekommen können, aber ich war im Zugzwang!
Gruß
Peter
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BID = 782134
hajos118 Schreibmaschine
Beiträge: 2453 Wohnort: Untermaiselstein
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Zut Batt -Verordnung:
Zitat :
| Außerkrafttreten: 1. Dezember 2009 (Art. 3 Abs. 1 G vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582, 1591)) |
Aus o.g. Wikipedia Artikel ....
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Interpunktion und Orthographie dieses Beitrags sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten!
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