4m Betriebsfunk und BOS-Bereich, Nutzung nur mit Zuteilung legal bzw. nur für behördliche Nutzung.
Flugfunkbereich, Nutzung nur mit entsprechender Lizenz und durch den Luftverkehr zulässig.
UKW-Rundfunkbereich, Nutzung nur mit Zuteilung einer Frequenz zulässig. Dazu kommen weitere Auflagen da nicht jeder einfach Rundfunksender betreiben darf. In den meisten Fällen werden die Sender von den ARD-Anstalten oder Media-Broadcast betrieben.
2m Betriebsfunk und Amateurfunkbereich, Nutzung nur mit Zuteilung bzw. Lizenz zulässig.
Das unerlaubte senden in diesen Bereichen kann sehr schnell sehr teuer werden. Die Geräte würden beschlagnahmt, je nach Frequenzbereich und den Störungen, die du verursachst kommen dann noch weitere Strafen dazu. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr dürfte dich sehr arm machen oder hinter Gitter bringen.
Der Empfang in diesen Frequenzbereichen ist, mit Ausnahme der Rundfunk- und Amateurfunkbereiche, ebenfalls nicht zulässig.
Was soll das werden?
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 13 Jun 2011 13:38 ]