Querschnittsverjüngung im Verteilerabgang

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Autor
Querschnittsverjüngung im Verteilerabgang

    







BID = 766572

ernie717

Neu hier



Beiträge: 23
Wohnort: OS
 

  


Hallo zusammen,

in einer Hauptverteilung befinden sich mehrere NH00 160A Trenner. Zwei Trenner sind unbenutzt und sollen für je eine neue Unterverteilung 63A genutzt werden. Die beiden Trenner sind bereits mit Einzelader 35mm² auf eine Klemmleiste in der Verteilung gelegt. Auf diese Klemmleiste möchte ich jetzt das 16mm² für die neuen Unterverteilungen anklemmen und in die Trenner 63A Sicherungen einsetzen. Ist an dieser Stelle die Verjüngung zulässig oder muss ich die Verdrahtung vom Trenner zur Klemmleiste auch auf 16mm² ändern?

Manuel

BID = 766574

Newbie2006

Gelegenheitsposter



Beiträge: 97
Wohnort: Stuttgart

 

  

Hallo,

natürlich ist die Verkleinerung ohne Querschnittsanpassung zulässig. Du sicherst deine Leitung ja mit 63A ab.
Da die Trenner für einen höheren Strom ausgelegt sind, wurde halt schon mit 35qmm vorbereitet. Du musst da garnix ändern.

Gruß,
newbie

BID = 766637

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Natürlich ist das so (wie Du es beschrieben hast) unzulässig!
Du mußt es so umklemmen, daß jeder Abgang über eine eigene Klemmleiste geführt wird, nicht über eine gemeinsame...

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 766644

clembra

Inventar



Beiträge: 5404
Wohnort: Weeze / Niederrhein
ICQ Status  

Ernsthaft?
Ich dachte es würde auch eine Klemmleiste genügen, z.B.
X5 1-5 = NH-Trenner 3
X5 6-10 = NH-Trenner 4
usw. Oder wie definierst du "Klemmleiste"?

_________________
Reboot oder be root, das ist hier die Frage.

BID = 766646

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Die Frage ist eher, wie Manuel das definiert...

BID = 766659

Saarlaender

Stammposter



Beiträge: 419


Zitat :
sam2 hat am 22 Mai 2011 20:51 geschrieben :

Natürlich ist das so (wie Du es beschrieben hast) unzulässig!
Du mußt es so umklemmen, daß jeder Abgang über eine eigene Klemmleiste geführt wird, nicht über eine gemeinsame...



Wieso ist denn das unzulässig? Quelle!?
Wenn dem so wäre, wären eine Vielzahl von Verteilungen bei uns unzulässig.

Ist doch die gleiche Spannung (hier: 690V)...also wieso sollte es für jeden Abgang eine seperate Leiste geben?


Und zum Thema Definition kann uns ja vielleicht Wikipedia weiiterhelfen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Klemmleiste

_________________
Gruß aussem Saarland


-Bist Du einsam und allein, sprüh Dich mit Kontaktspray ein!-

BID = 766661

clembra

Inventar



Beiträge: 5404
Wohnort: Weeze / Niederrhein
ICQ Status  

@Saarlaender

Zitat :
sam2 hat am 22 Mai 2011 21:14 geschrieben :

Die Frage ist eher, wie Manuel das definiert...

Ich sehe es wie Wikipedia, allerdings kenne ich die Normen nicht sonderlich gut; ganz im Gegensatz zu sam2.

Aber wie kommst du auf 690V? In normalen Verteilungen dürfte die Nennspannung zwischen den Außenleitern bei "nur" 400V liegen.

Je weiter wir von der ursprünglichen Frage weg kommen um so verwirrender wird es - und das schon in 5 Postings

_________________
Reboot oder be root, das ist hier die Frage.

BID = 766758

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Sam hat bewusst "spitz" geschrieben.

Selbstverständlich dürfen mehrere Trennerabgänge auf eine Klemmleiste geführt werden.Diese hat meist sogar die gleiche Bezeichnung,sofern sie sich in einem Feld befindet.

Jedoch ist zu beachten,das mit Potentialtrennplatten gearbeitet wird.

Gruß Surf

BID = 766830

ernie717

Neu hier



Beiträge: 23
Wohnort: OS

Erst einmal danke für eure Antworten.

Ich fange noch mal von vorne an:

Ausgangssituation:
In der Verteilung befinden sich 5 Felder mit je 2 Trennern. Über jedem Trennerfeld befindet sich ein kleines Feld mit einer Hutschiene. Die Trenner sind mit H07V-K 35mm² auf die Hutschiene darüber verdrahtet worden. Auf der Hutschiene befinden sich "normale" Reihenklemmen 6xGrau, 2xHellblau, 2x Grün-Gelb. Natürlich eigene Klemmen je Trenner. Der N und der PE sind mit 35mm² von der jeweiligen Schiene versorgt.

Nun zu meinem Vorhaben:
Bei zwei der 5 Felder ist jeweils ein Trenner unbenutzt. Diese sind aber bereits mit 35mm² auf die darüber liegende Hutschiene mit Reihenklemmen "vorverdrahtet". Von diesen Reihenklemmen möchte ich mit 16mm² weiter zu den zwei neuen Unterverteilungen gehen. Die Frage ist eigentlich nur ob ich die 60cm langen 35mm² vom Trenner zur Reihenklemme drin lassen darf oder ob ich sie gegen 16mm² austauschen muss, um an der Reihenklemme keine Querschnittsverkleinerung zu haben.

Es handelt sich um ein 230/400V Netz.


Mit freundlichen Grüßen
Manuel

[ Diese Nachricht wurde geändert von: ernie717 am 23 Mai 2011 21:28 ]

BID = 766855

TF_tronikfan

Stammposter



Beiträge: 372
Wohnort: Stuttgart

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe (und die abgehende 16qmm Leitung für die 63 A aureichend sind) darfst Du das selbstverständlich so machen und brauchst nicht das Stück 35qmm vom Sicherungslasttrenner zur Klemme gegen ein 16qmm ersetzen.

oder sprechen wir von 2 Stücken Leitung(und zwei Sicherungsabgängen) auf eine Klemme?

Wenn dem so ist solltest Du eindeutig die maximale Größe der sicherung einschränken (z.B. Do2 automatisch max 63A - NH00 Zulassung oder ordentliche Beschriftung.<<Da ja nur vom Fachleuten austauschbar>

BID = 767003

Saarlaender

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Beiträge: 419


Zitat :
clembra hat am 22 Mai 2011 22:30 geschrieben :

@Saarlaender

Ich sehe es wie Wikipedia, allerdings kenne ich die Normen nicht sonderlich gut; ganz im Gegensatz zu sam2.

Aber wie kommst du auf 690V? In normalen Verteilungen dürfte die Nennspannung zwischen den Außenleitern bei "nur" 400V liegen.

Je weiter wir von der ursprünglichen Frage weg kommen um so verwirrender wird es - und das schon in 5 Postings



Ich bin auch nicht VDE-fest! Aber wie ich schrieb, wenn das belegen einer Klemmleiste mit mehreren Stromkreisen unzulässig wäre, wären bei "uns" (Steinkohle-Kraftwerk (daher auch die 690V)) viele Anlagenteile unzulässig.
Daher möchte ich mal behaupten das es sehr wohl zulässig ist, wenn es sich um die selbe Spannung handelt. Eine Querschnittsänderung nach unten halte ich für Käse. Wieso auch? ein größerer Querschnitt kann nie schaden. Es muss eben der das schwächste Glied abgesichert werden. Also eben hier in diesem Fall die 16² Leitung.

Ich würde aber eher die 16² hinterfragen....ist der Querschnitt auch wirklich ausreichend? Verlegeart/Leitungslänge?
Aber das war ja auch nicht vom TE gefragt.

Also Fazit: klemme deine Leitung am "Abgang" an und sichere diese entsprechend ab. Alles andere belasse so.


Grüße

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Gruß aussem Saarland


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BID = 767049

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7626
Wohnort: Wien

Das einzige Argument gegen so eine Querschnittsverringerung das ich jemals gehört habe war "Was ist wenn irgendein Blindgänger einfach nach dem Querschnitt am Trenner absichert ohne zu prüfen ob eine Querschnittsverringerung vorliegt?"

Ein derartiges Vorgehen halte ich aber (gerade in Bereichen wo keine Heimwerker zu erwarten sind) für dermaßen grob fahrlässig, daß ich nicht vom Installierenden verlangen würde so blöde zukünftige Handlungen zu berücksichtigen. Als Maximum würde ich noch auf den Trenner ein Schild kleistern "Achtung, reduzierter Querschnitt 16mm2! Max. Absicherung 63A!". Die sieht man hier recht häufig bei alten WOhnhausanlagen wo Steigleitung saniert wurde, vom Zähler 10mm2 abgeht aber in die Wohnung nur 2,5 4 oder 6mm2 liegt.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 767096

Saarlaender

Stammposter



Beiträge: 419


Zitat :
Trumbaschl hat am 25 Mai 2011 10:17 geschrieben :

Das einzige Argument gegen so eine Querschnittsverringerung das ich jemals gehört habe war "Was ist wenn irgendein Blindgänger einfach nach dem Querschnitt am Trenner absichert ohne zu prüfen ob eine Querschnittsverringerung vorliegt?"


Dann bin ich aber sicherlich nicht im Fehler. Denn ich habe alles richtig gemacht.
Ich muss auch sicherlich nicht für einen evtl. folgenden "Blindgänger" mitdenken.
Zumindest ist das meine Meinung.

_________________
Gruß aussem Saarland


-Bist Du einsam und allein, sprüh Dich mit Kontaktspray ein!-

BID = 767102

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17435

ich habe schon 90 mm² mit NH 16 abgesichert gesehen, allerdings folgte dahinter eine 400m lange Leitung !!
Es hat immer einen Grund warum höhere Querschnitte geringer Abgesichert sind, und der Trottel der dann eine höhere Absicherung einsetzt ohne abzuklären warum da niedriger Abgesichert wurde handelt grob Fahrlässig !
Gruß Bernd

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 767105

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7626
Wohnort: Wien


Zitat :
Saarlaender hat am 25 Mai 2011 19:32 geschrieben :


Zitat :
Trumbaschl hat am 25 Mai 2011 10:17 geschrieben :

Das einzige Argument gegen so eine Querschnittsverringerung das ich jemals gehört habe war "Was ist wenn irgendein Blindgänger einfach nach dem Querschnitt am Trenner absichert ohne zu prüfen ob eine Querschnittsverringerung vorliegt?"


Dann bin ich aber sicherlich nicht im Fehler. Denn ich habe alles richtig gemacht.
Ich muss auch sicherlich nicht für einen evtl. folgenden "Blindgänger" mitdenken.
Zumindest ist das meine Meinung.


Und genau das wollte ich mit meinem Beitrag auch sagen.

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