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BID = 759243
speedyll Neu hier
Beiträge: 22
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Hallo zusammen,
ich helfe gerade einer Bekannten beim Renovieren und bin dabei auf eine recht alte Elektroinstallation gestoßen.
In den Steckdosen (Schuko) befindet sich lediglich L und N aber kein PE-Leiter. PE an den Steckdosen ist folglich nicht angeschlossen. Eine Nullung konnte ich auch nicht finden.
Das ganze ist verlegt als Einzelader in Leerrohren und mit alter Textilisolierung, die auf mich nicht wirklich den besten Eindruck macht (siehe Fotos - in der oberen Leerdose sitzt übrigens der Lichtschalter).
Das Haus wurde wohl um 1950 rum gebaut und vermutlich von der Elektroinstallation her nie saniert.
Im Herbst letzten Jahres wurde nachträglich eine Gas-Zentralheizung eingebaut. Die Heizungsrohre sind übrigens aus Kupfer, falls das von Bedeutung ist. Auch wurde das Bad neu gemacht mit neuer Elektroinstallation (Zuleitungen aufputz vom Sicherungskasten quer durch den Flur ins Bad verlegt ), allerdings läuft das über einen anderen Sicherungskasten, da irgendwann mal zwei Wohnungen zusammen gelegt wurden.
Es ist ein Sicherungskasten mit FI-Schutzschalter vorhanden. In den Sicherungkasten führen auch alle 5 Leitungen (L1, L2, L3, N, PE).
An der Klemmleiste sind immerhin 3 Adern der kompletten Wohnung an PE angeschlossen. Weiß aber nicht welche Anschlüsse das sind. Die Steckdosen usw. haben auf jeden Fall keinen, da ich auch in anderen Räumen mal die Steckdosen raus geschraubt habe.
Beim Entfernen der Steckdose und Lichtschalter habe ich natürlich die Sicherung ausgeschaltet. Dabei ist mir noch aufgefallen, dass wohl 4 Räume (Küche, Flur und zwei Schlafzimmer) auf der selben Sicherung hängen.
Jetzt zu den Fragen:
1.) Ist sowas auch im Ansatz (auch wegen der Renovierung mit Zentralheizung und neuem Bad) überhaupt noch zulässig?
2.) Mit welchen Argumenten (evtl. VDE-Vorschriften, Brandgefahr, usw.) kann man den Vermieter dazu bringen/zwingen, die Elektroinstallation sanieren zu lassen? Muss dazu sagen, dass der Vermieter ein großes Wohnungsunternehmen ist, aber einen extrem schlechten Service in Bezug auf Reparaturen hat. Entweder passiert gar nichts oder es dauert wirklich ewig...
Vielen Dank!
Schöne Grüße
Roland |
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BID = 759395
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Schlicht und einfach... mit Einbau des leitfähigen Heizungs-Rohrsystems ist die vorher möglicherweise vorhandene Standortisolierung nicht mehr gegeben, somit besteht eine Nachrüstforderung für Schutzleiter an allen Steckdosen. Wenn ordentlich verrohrt ist, sollte das ja kein allzugroßes Problem sein.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!" |
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BID = 759461
chris24 Stammposter
Beiträge: 217
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Ich habe momentan das gleiche Problem, d.h. das Haus ist ein Altbau (ca. 1930) und daher ein TN-C Netz.
Müsste ich wirklich nachrüsten?
Wie ist die rechtliche Situation im Falle eines Schadens?
Danke...
_________________
Gruß
Chris24
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BID = 759477
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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Zitat :
chris24 hat am 9 Apr 2011 09:50 geschrieben :
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Ich habe momentan das gleiche Problem, d.h. das Haus ist ein Altbau (ca. 1930) und daher ein TN-C Netz.
Müsste ich wirklich nachrüsten?
Wie ist die rechtliche Situation im Falle eines Schadens?
Danke...
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Standart Antwort: Wenn die Elektrik dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht, gibt es keine Nachrüstverpflichtung. Ob das der Fall ist, kann man nur mit einer Beurteilung und Messung vor Ort feststellen.
Aus dem Jahr 1930 wird die Elektrik ja wohl nicht mehr sein.
Sinnvoll wäre eine Modernisierung aber allemal.
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BID = 760920
winnman Schreibmaschine
Beiträge: 1628 Wohnort: Salzburg
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Stop:
Durch den einbau der Heizung ist die zuvor gegebene Standortisolierung nicht mehr vorhanden (ausserdem müssten eigentlich noch 2 polige Steckdosen ohne Schutzkontakt vorhanden sein)
Es ist daher unbeding erforderlich die Installation mit einen Schutzleiter und Schutzkontaktsteckdosen herzustellen.
Ausserdem ist da jetzt auch ein FI (G) nachzurüsten.
Vermutlich ist die Installation in "Bergmann Rohr" mit metallischen Dosen mit Papierisolierung ausgeführt, diese sind alle durch Kunststoffdosen zu ersetzen.
Da kann sich auch der Vermieter nicht rausreden. Im Zweifelsfall muß der Vermieter mit einem Elektriker konfrontiert werden, stimmer er dann immer noch nicht zu, dann entweder die Wohnung nicht beziehen oder einen RA konsultieren.
Es ist auf keinen Fall zuläsig die elektrischen Anlage so wie beschrieben in Betrieb zu lassen / nehmen.
Gefahr in Verzug!
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BID = 760931
speedyll Neu hier
Beiträge: 22
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Ne Standortisolierung war in einigen Räumen sowieso noch nie gegeben, da in der Küche sowie Bad und WC ja sowieso Metallrohre als Wasserleitungen verwendet werden. Außerdem ist auch eine Kabelfernsehanlage vorhanden bei der die Schirmung wohl auf Erdpotential liegt.
Alte zweipolige Steckdosen waren laut meiner Bekannten seit ihrem Einzug in die Wohnung vor rund 8 Jahren nie vorhanden.
Auch wurde bei der Badsanierung kein FI mit max. 30mA verbaut sondern der alte Brandschutz FI mit 300mA belassen und die neuen Leitungen einfach drauf geklemmt.
Wie lange der 300mA FI da schon existiert ist nicht bekannt. Irgendwo hab ich gelesen (VDE 0100 - Beiblatt 2 (oder so ähnlich)), dass es bei einer solchen Installation bei Wegfall der Standortisolierung schon in den 70ern eine Anpassungsverpflichtung gegeben hat.
Im Sicherungskasten kommt übrigens L1, L2, L3, N, PE an. Soweit ich gesehen habe läuft der PE auf die Erdungsschiene im Keller, wird also scheinbar nicht zum Stromversorger weiter geführt. Eine Nullung (also Wiederzusammenführung von PE + N zu PEN) dürfte daher sowieso unzulässig sein. Hab mich jetzt aber noch nicht wirklich so in die VDE Normen rein gelesen, bzw. sind diese ziemlich unübersichtlich wenn man ein bestimmtes Thema sucht.
Ja und die Installation ist in Bergmannrohr und Metalldosen ausgeführt. Kann denn bei einer Neuinstallation das Bergmannrohr erhalten bleiben? Also nur die Abzweigdosen durch die Kunststoffvariante ersetzen. Sonst müssten ja mehr oder weniger die kompletten Wände aufgerissen werden...
Eine Mitarbeiterin des Wohnungsunternehmens die zufälligerweise vor Ort war wurde informiert. Diese hat auch Fotos der offenen Dose gemacht und versprochen sich darum zu kümmern, passiert ist bis jetzt aber noch nichts...
Schöne Grüße
Roland
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BID = 760941
winnman Schreibmaschine
Beiträge: 1628 Wohnort: Salzburg
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Anlage ausser Betrieb nehmen!
Bergmannrohre könnten meines Wissens nach bleiben, Dosen müssen ausgetauscht werden (ev NYM statt Drähten einziehen (Sollte eigentlich kein Problem darstellen))
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BID = 760946
speedyll Neu hier
Beiträge: 22
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Anlage außer Betrieb nehmen wäre zwar wohl das Sinnvollste, aber leider doch keine Option bei einem laufenden Haushalt.
Immerhin hab ich meine Bekannte über die mögliche Gefahr die von der Installation ausgeht informiert. Mehr kann ich da leider auch nicht machen.
Evtl. EVU informieren oder interessiert die das nicht? Dürfte im Rest der zwei Mehrfamilienhäuser nämlich nicht anders aussehen.
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BID = 761047
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Zitat :
| Ausserdem ist da jetzt auch ein FI (G) nachzurüsten. |
Sicher nicht, G ist eine österreichische Spezialcharakteristik, in D wäre A angebracht. Auf jeden Fall mit 40/4/0,03 oder (falls notwendig) größerem Nennstrom.
Bergmannrohre dürfen bleiben, sofern sie von Anfang an vorschriftsgemäß verlegt waren dürfen auch Einzeladern eingezogen werden. In Anbetracht der Preise in D aber vielleicht keine so tolle Option (in A kostet die 100m-Rolle durchaus 5 Euro weniger, zum Teil sogar 10). Abzweig- und Schalterdosen müssen ersetzt werden.
Das EVU könnte sich theoretisch schon dafür interessieren, wird vom Versorger abhängen - manche scheinen da sehr schnell mit der Abschaltung bei der Hand zu sein, andere scheren sich um nichts, solange die Rechnung bezahlt wird. Allerdings heißt EVU einschalten WENN dieses reagiert Stillegung der Anlage - ist natürlich ein hübsches Druckmittel dem Eigentümer gegenüber.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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