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Sind 3 fach Schukosteckdosen erlaubt? |
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BID = 757899
xenon3 Gerade angekommen
Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
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Hallo Forum ich grüße erstmal alle,
ich möchte gerne aus einer Wandsteckdose die UP installiert ist, 3 Dosen machen. Dafür gibt es sogenannte 3 Fach Steckdosen, die genau hineinpassen und dann aussehen, als wären sie über Putz verlegt. Ich denke als Kabel ist eine Standard 1,5 Quadratmillimeter NYM Leitung verlegt. Ob die Dose ein VDE Zeichen hat weiß ich nicht genau, ich nehme es aber stark an, da ich sie im Fachhandel kaufen möchte. Meine Frage nun, ist so eine Installation überhaupt erlaubt? Das ist ja im Prinzip nichts anderes als eine Kaskadierung von Mehrfachsteckleisten, und genau das möchte ich damit umgehen. Vielen Dank schonmal, Gruß xenon3. |
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BID = 757912
Spacy2k Schriftsteller
Beiträge: 636 Wohnort: Norden
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Warum solls verboten sein? Ich nutze sowas als 2 fach steckdose im Schlafzimmer. Hatte keinen bock bei der Moderniserung im Schlafzimmer neue dosen zu bohren |
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BID = 757915
xenon3 Gerade angekommen
Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
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Naja, Spacy2K, es wäre ja zumindest möglich, dass eine VDE Norm besagt, dass dabei leicht die 16 Ampere Absicherung überschritten werden kann. Und 2 Dosen sind ja auch nicht 3. Bei mir geht es um eine Installation für eine Firma und nicht um den privat Bereich. Gruß.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: xenon3 am 31 Mär 2011 15:40 ]
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BID = 757916
Offroad GTI Urgestein
Beiträge: 12742 Wohnort: Cottbus
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Zitat :
| da ich sie im Fachhandel kaufen möchte |
Mal ne gewagte Hypothese: Wenn sie im Fachhandel angeboten werden, werden sie wohl kaum verboten sein.
Mehrfachsteckerleisten, wo du z.B. PC, Drucker, Monitor, Telefon ... angeschlossen hast, sind ja auch nicht verboten.
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BID = 757917
xenon3 Gerade angekommen
Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
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Es tut mir leid, aber Hypothesen bringen mich nicht weiter, es wird viel verkauft und dennoch ist es nicht astrein...
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BID = 757923
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Mein Nachbar hat damit die Wand "gepflastert" sogar noch mit klassischer Nullung, also werden die Dinger wohl zulässig sein !
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BID = 757926
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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Meinst Du sowas ( http://www.conrad.at/ce/de/product/612019/)
Diese aus einer mach 3 Steckdosen haben allerdings die ungute Eigenschaft, dass sie sehr gerne aus der Wand rauskommen und irgendwann nur noch an den leitungen hängen.
Vor allem, wenn da dauernd auch 3 Stecker angesteckt sind, leiert die Befestigung aufgrund des Gewichtes der 3 Leitungen mit der zeit aus.
Die müssen unbedingt nicht nur mittels Krallen, sondern auch geschraubt werden (sollte aber bei normale Steckdosen soweiso auch gemacht werden)
PS.: ich persönlich halte davon rein gar nichts.
weit besser ist es meiner Meniung nach, aus der einfachen Gerätedose mittels Bohrkrone eine dreifache zu machen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: fuchsi am 31 Mär 2011 16:34 ]
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BID = 757930
Harald73 Schreibmaschine
Falsches Format *.gif oder *.jpg verwenden!
Beiträge: 1016
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Ich denke, das hängt von der Zuleitung (insbesondere FI) ab.
Wenn das bisher genullt ist, darfst du nicht 2 genullte Steckdosen hinzufügen. Oder schließt "NYM" automatisch "klassisch genullt" aus?
Oh Mist, ist ja wieder nur eine Hypothese. Schnell durchstreichen, bevor xenon es merkt.
Mein Tipp: Kann man aufgrund deiner spärlichen Angaben nicht sagen.
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*..da waren sie wieder, meine 3 Probleme: 1)keiner 2)versteht 3)mich
* Immer die gültigen Vorschriften beachten und sich keinesfalls auf meine Aussagen verlassen!
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BID = 757938
prinz. Moderator
Beiträge: 8933 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Die alten dreifachen (glaube Merten ist der Hersteller) halten auch ohne Schrauben nur mit Krallen Bombe.
Und Netzteile mit Wickeltrafos sind nicht gerade leicht.
mfg
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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
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5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
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BID = 757976
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Zulässig: ja, natürlich. Man darf einen Stromkreis mit so vielen Steckdosen vollpflastern wie man möchte, egal ob diese jetzt in einer Gerätedose sitzen oder in drei direkt untereinanderliegenden.
Achtung: der Einbau einer solchen Steckdose gilt laut unserem VDE-Guru Sam2 als Einbau zusätzlicher neuer Steckdosen, diese müssen daher FI-geschützt sein (max. 30mA).
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 758038
xenon3 Gerade angekommen
Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
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Hallo Elektro Freak.
Zitat :
| Mein Nachbar hat damit die Wand "gepflastert" sogar noch mit klassischer Nullung, also werden die Dinger wohl zulässig sein ! |
Also dazu sage ich nur, die klassische Nullung ist weitestgehend, auch versicherungstechnisch, verboten. Deinen Nachbarn kenne ich nicht, ist der ein Tierpfleger oder Losverkäufer?
Von mir noch die ergänzenden Infos: Die verlegte Leitung hat 1,5 Qudratmillimeter Querschnitt und wird mit PEN geführt. Ein FI ist auch vorhanden.
Ich denke, da ich keine schweren Netzteile, sondern Verlängerungen mit Merhfachsteckleisten anschließen will, werde ich versuchen, ob die 3 Fach Schuko Dose mit den Krallen hält.
Danke für die Antworten.
Gruß xenon3
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BID = 758039
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Zitat :
xenon3 hat am 1 Apr 2011 08:26 geschrieben :
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Die verlegte Leitung hat 1,5 Qudratmillimeter Querschnitt und wird mit PEN geführt. Ein FI ist auch vorhanden.
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Fragt sich nur, wofür ein Fehlerstromschutzschalter eingebaut ist, denn nach einem Solchen kan es keinen PEN mehr geben...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 758052
xenon3 Gerade angekommen
Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
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Hallo Lightyear,
Zitat :
| Fragt sich nur, wofür ein Fehlerstromschutzschalter eingebaut ist, denn nach einem Solchen kan es keinen PEN mehr geben... |
Das habe ich noch nie gehört oder gelesen. Meines Wissens nach vergleicht der FI die Ströme zwischen L und N. Was hat das mit dem PEN zu tun? Es wäre nett, wenn du dich ein bischen erklären könntest.
Danke, Gruß xenon3
[ Diese Nachricht wurde geändert von: xenon3 am 1 Apr 2011 10:33 ]
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BID = 758076
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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PEN = kombinierter N und PE
So einen kann es NACH einem FI gar nicht geben, sondern eben nur einen getrennten N und PE.
Wenn man nach einem FI den N und den PE verbindet, reicht schon der klitzekleine Spannnungsfall im N aus (und damit eine kleiner Poptentialunterschied zwischen N und PE), den FI auslösen zu lassen.
bei einem PEN (also gmeiensamen N und PE in einem Leiter) würde der FI immer sofort auslösen. (zumindest wenn an einer Steckdose eine SK1 Gerät betrieben wird)
PS.:
gerade beim N , PEN sollte man sich die ricvhtige Namensgebung angewöhnen.
N = Neutralleiter
PEN = NUlleiter (kombinierte Neutralleiter mit Schutzleiter)
PE = Schutzleiter
[ Diese Nachricht wurde geändert von: fuchsi am 1 Apr 2011 12:15 ]
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BID = 758128
prinz. Moderator
Beiträge: 8933 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Zitat :
| Also dazu sage ich nur, die klassische Nullung ist weitestgehend, auch versicherungstechnisch, verboten. |
Als Neuinstalation, aber nicht wenn die Instalation "Bestandsschutz" hat.
mfg
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