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BID = 749141
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das ist wohl ein Mißverständnis.
Diese Unterverteilung (und damit die Elektroinstallation der Wohnung) ist deutlich älter (vor 1980)!
Bei den "Erneuerungen im Jahr 1986" dürfte es sich daher um andere Renovierungarbeiten gehandelt haben. Bei denen leider oft die Elektroinstallation außen vor bleibt...
Insofern keine FI-Pflicht.
Für das Badezimmer bestünde sie allerdings, wenn dort damals sonstige umfassende Arbeiten durchgeführt worden wären (z.B. Erneuerung der Sanitäranlage und neu Fliesen).
Abgesehen davon:
Man sollte sich auf das Grundproblem (Leistungsfähigkeit, unzureichende Versorgung) konzentrieren.
Dann habt Ihr ja bisher schon richtige Schritte unternommen.
Muß jetzt eben verschärft fortgeführt werden (Miete mindern, dazu ggf. von Mieterverein oder Anwalt beraten lassen).
Ist das eine private Vermieterin?
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 749142
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Danke für die Hilfe,
ja es ist eine private Vermieterin. und laut dem Schreiben das ich von Ihr Erhalten habe:
"Die Anlage wurde bei der Erneuerung in den 80er Jahren nach dem damaligen Vorschriften errichtet, Somit gilt der Bestandsschutz. Ich bin nicht verpflichtet einen FI Schutzschalter einbauen zu lassen."
Ich habe bereits einen Anwalt eingeschalten und warte auf Rückruf.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: coolioo am 18 Feb 2011 10:57 ] |
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BID = 749144
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wenn die Installation nicht völlig ungeschickt erstellt wurde, sollte es mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich sein, zumindest allen Räumen je einen eigenen Stromkreis zu gönnen.
Dazu sind meist nur Arbeiten im Flur nötig, allerdings mit Schlitzeschlagen. Alternativ vorerst dort AP verlegen (im Kanal).
Außerdem müßte FI-Nachrüstung für alle Stromkreise mit geringem Aufwand (Arbeiten nur in der Unterverteilung) möglich sein.
Dann kann man wahrscheinlich (nach Prüfung des Leitungsnetzes) auch für den Bestand die Absicherung ändern (z.B. Küche auf C13 setzen), sofern nicht gleich für die SpüMa eine eigene Leitung gezogen wird.
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BID = 749146
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Naja wie gesagt, Sie weigert sich überhaupt was zu machen Mal schauen wer Recht behält. Ich oder die Vermieterin.
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BID = 749147
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das hab ich schon verstanden.
Aber wenn Ihr dann endlich mindert (was man längst hätte machen sollen, denn rückwirkend geht das nicht), kann sie anfangen zu rechnen, was auf Dauer billiger kommt:
Monatlich 10% weniger Kaltmiete oder einmalig einen Tausender in die Hand genommen und die Wohnung soweit auf ordentlichen Stand gebracht...!
Dein Anwalt soll sie doch mal um Übersendung einer zutreffenden Stromkreiszuordnungsliste ersuchen!
Die gehört eigentlich sowieso in den Unterverteiler.
Dann geht daraus auch hervor, daß es eben doch nur einen Allgemeinstromkreis gibt und (IN der Wohnung) keinen weiteren Stromkreis für Großgeräte.
Genau das ist (wie schon dargelegt wurde) ein unzureichender Standard, auch für Altbauten!
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 749150
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Ich habe bereits vor der Fristsetzung mit einem Anwalt gesprochen und er hat mir mitgeteilt, das wenn der folgende Satz enthalten ist ich die Miete zurückfodern kann:
Die Mietzahlungen werden unter Vorbehalt der Rückforderung überwiesen!
Danke für die Hilfe, ich halte euch auf den laufenden sobald ich den Rückruf vom Anwalt erhalte.
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BID = 749170
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Also es sieht folgendermaßen aus:
Der Vermieter kommt Morgen vorbei.
Es hat keiner Probleme mit dem Strom gehabt und einen FI Schalter will Sie auch nicht einbauen lassen, da man sonst einen neuen Sicherungskasten bräuchte.
Sie konnte mir nicht erklären, warum die eine Sicherung die als Schlafzimmersicherung deklariert ist ohne Funktion ist.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: coolioo am 18 Feb 2011 12:47 ]
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BID = 749187
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Zitat :
coolioo hat am 18 Feb 2011 12:46 geschrieben :
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Also es sieht folgendermaßen aus:
Der Vermieter kommt Morgen vorbei.
Es hat keiner Probleme mit dem Strom gehabt und einen FI Schalter will Sie auch nicht einbauen lassen, da man sonst einen neuen Sicherungskasten bräuchte.
Sie konnte mir nicht erklären, warum die eine Sicherung die als Schlafzimmersicherung deklariert ist ohne Funktion ist.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: coolioo am 18 Feb 2011 12:47 ]
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Ob du einen neuen Sicherungskasten brauchst kann ich dir so nicht sagen !
Angebracht wäre es aber aufjedenfall das ganze zu Überprüfen und zu Erneuern.
Fi-Schalter ist nicht möglich wenn du Klassische Nullung hast (An den Steckdosen kommen nur 2 Adern an).
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BID = 749190
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Also der Kasten sieht mir so aus als ob er moderne Hutschienen hätte - sofern die Reihen weit genug auseinander sind kann man da sehr wohl stattdessen moderne Leitungsschutzschalter einbauen und damit jede Menge Platz sparen, wo ein FI hinpaßt. Der Punkt mit klassischer Nullung, die einen FI technisch unmöglich machen würde bleibt natürlich, aber ob es die gibt müßte ein Elektriker prüfen - vor Ort.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 749191
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Hallo,
das haben wir schon überprüft, es kommen überall 3 Adern an, aber im Sicherungskasten werden nur zwei verwendet und der Schutzleiter ist ohne funktion
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BID = 749192
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Laut eines Bausachverständigen ist der FI Pflicht, da die Wohnung in den 80er Jahren modernisiert worden ist.
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BID = 749194
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Also wenn es nicht ganz dumm gemacht worden ist (z. B. 3 Adrig bis zur 1.ten Abzeigdose, Zweiadrig bis zur Zweiten und dann wieder Dreiadrig bis zur Steckdose) dann ist das kein Problem einen Fi-Schalter Einzubauen.
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BID = 749195
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Da lass ich mich mal überraschen. Morgen kommt der Vermieter.. Das ist dann die letzte Chance für den die Elektirk richten zu lassen. Wenn nicht am Montag um 11 Uhr Termin beim Anwalt.
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BID = 749318
dtx11-13 Stammposter
Beiträge: 202
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Offtopic :
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Zitat :
| Für das Badezimmer bestünde sie allerdings, wenn dort damals sonstige umfassende Arbeiten durchgeführt worden wären (z.B. Erneuerung der Sanitäranlage und neu Fliesen) |
Kann sich tatsächlich aus einer vollkommen unelektrischen Maßnahme eine Nachrüstverplichtung ergeben? Und woher soll der Nichtelektriker der die Fliesen legt das wissen? |
[ Diese Nachricht wurde geändert von: dtx11-13 am 18 Feb 2011 23:00 ]
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BID = 749324
Kabelkasper Stammposter
Beiträge: 497 Wohnort: Niedersachsen
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Zitat :
dtx11-13 hat am 18 Feb 2011 23:00 geschrieben :
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Offtopic :
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Zitat :
| Für das Badezimmer bestünde sie allerdings, wenn dort damals sonstige umfassende Arbeiten durchgeführt worden wären (z.B. Erneuerung der Sanitäranlage und neu Fliesen) |
Kann sich tatsächlich aus einer vollkommen unelektrischen Maßnahme eine Nachrüstverplichtung ergeben? Und woher soll der Nichtelektriker der die Fliesen legt das wissen? |
[ Diese Nachricht wurde geändert von: dtx11-13 am 18 Feb 2011 23:00 ]
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Weil normalerweise bei jeder Baderenovierung mindestens eine Steckdose oder Leuchte versetzt wird und das hat dann nach dem Stand der Technik zu erfolgen....
KK
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