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| Im Keller sitzen noch 2 Unterverteilungen. Wenn man diese nun in den Potentialausgleich (Wasserleitungssystem hausseitig) mit anschließt, wäre das doch wieder der PEN oder sehe ich das verkehrt? |
Wie meinen? Was "wäre der PEN"?
Welche Netzform haben denn jene UVn und die Endstromkreise? Aderzahl deren Zuleitung?
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| Lokale Erdung nicht vorhanden (vielleicht früher mal über die Wasserleitung ?). Keine Potentialausgleichsschiene oder Fundamenterder oder sonstewas. |
Dann kann es sein, daß im Moment noch keine Nachrüstforderung besteht.
Aber sie ergäbe sich sowieso bei zukünftiger Anlagenerneueruntg oder -Erweiterung bzw. wesentlicher Änderung.
Gibt es denn weitere Teile, die in einen PA eingebunden werden müßten (Antennenerder, metallische Gas- oder Heizungsrohre, Antennenträger, Koaxialleitungssysteme, äußerer Blitzschutz etc. pp)?
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| Würde es der Sicherheit etwas bringen bei im Sommer anstehen Grabungsarbeiten im Garten einen Banderder mit zu vergraben und von dort aus einen neuen lokalen Erdunspunkt zu schaffen, an dem das Rohrleitungsnetz, Antennenmast, ect. angeschlossen wird? |
Eindeutig ja.
Wobei es sein kann (je nach Art dieser Grabungsarbeiten und damit Länge und Tiefenlage jenes möglichen Banderders sowie der Bodenbeschaffenheit), daß ein Tiefenerder sinnvoller wäre.
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| Gibt es da Vorschriften wie tief und wie lang oder muss nur hinterher die Niederohmigkeit stimmen? |
Kann sein, z.B. wenn er als als Antennenerdung dienen soll.
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| Gibt es eventuell Nachteile im Fehlerfall (Tod durch Barfuss im Garten?) |
Nein, im Gegenteil.
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| Würde man dort auch den PEN-Leiter vom HAK mit einbinden? |
Dort nicht, sondern an der in diesem Zuge zu errichtenden Haupterdungsschiene des Gebäudes.
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| Wenn PEN einmal geteilt darf er ja nicht mehr zusammenkommen. |
Stimmt, hat aber damit nichts zu tun. Diese Regelung hat nur Einfluß einerseits darauf, daß ein abgetrennter N nicht mehr geerdet werden darf und daß danach keine TN-C-Teile mehr existieren können.
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| Wenn der aber auch an der Potischiene angeschlossen wird, sind ja alle PEs (über Potentialausgleichsschiene -> Leitung zur UV -> Hutschiene -> Etagenklemme -> Verbrauchergehäuse (SK I) sozusagen gleich dem PEN. |
Nein!
Ein PEN führt Betriebsrückströme, ein PE nicht.
Daß eine galvanische Verbindung und damit eine näherungsweise Potentialgleichheit besteht, macht aus PEs keine betriebsstromführenden Leiter.
Ob dieser Hauptschutzleiter mit der Speiseleitung kommt oder separat, ändert daran nichts.
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| Oder mache ich da einen Denkfehler? Und wenn ja welchen? |
Sieht so aus.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"