Automatisierte externe Defibrillatoren für Elektrobetriebe?

Im Unterforum Stromunfälle - Beschreibung: Unfälle mit Strom und Gefährliches

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Autor
Automatisierte externe Defibrillatoren für Elektrobetriebe?

    







BID = 747383

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681
 

  



Offtopic :
Guter Einwand.
Kann ich mich juristisch rauswinden, indem ich dem Verletzten die Entscheidung überlasse, ob er das Spray will oder nicht?
Als Rückfallebene bleibt ja noch der körpereigene Speichel des Verwundeten (ich denke da an kleine Schnitt- und Schürfwunden an den Händen). Oder gibt's da auch ein Argument gegen? Bakterien im Mund aus einer dreckigen Wunde sind mir jedenfalls lieber als Batkerien in der Blutbahn.


Gruß, Bartho

BID = 747473

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

 

  


Zitat :
Bartholomew hat am 10 Feb 2011 15:14 geschrieben :

[ot]
Zitat :
Da hab ich Nachschulung.

Wunderbar
Könntest Du da für mich mal nachfragen,


Alles klar. Ich nehms mit.
Frag mich mal vorsichtshalber am Dienstag per PN(dann krieg ich ne Mail) ob ich drangedacht habe

powersupply

BID = 747491

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36137
Wohnort: Recklinghausen


Zitat :
In Großbetrieben mag das ja vielleicht so sein, in Kleinbetrieben sieht das allerdings wesentlich düsterer aus.

Die Ersthelfer sind bei uns vorgeschrieben, hängen namentlich auf Schildern im Betrieb aus und werden regelmäßig geprüft.
Auf Sicherheit wird da sehr geachtet, auch wenn der damit verbundene Papierkram (Arbeitserlaubnisschein, Feuerschein, Dachbegehungserlaubniss, Tests beim anmelden) durchaus mal lästig ist, erst recht bei kleineren Arbeiten. Für bestimmte Bereiche gibt es dann auch noch regelmäßige Arbeitsmedizinische Untersuchungen.

_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 747501

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Zitat :
powersupply hat am 10 Feb 2011 21:03 geschrieben :

Alles klar. Ich nehms mit.
Frag mich mal vorsichtshalber am Dienstag per PN(dann krieg ich ne Mail) ob ich drangedacht habe

Och, wenn's sein muss, werfe ich auch Samstag einen Brief ein, der landet dann Montag bei Dir
Danke Dir schon mal im voraus


Zitat :
...Feuerschein...

Hmm? Was'n das? Den Feuerschein, der im allgemeinen zusammen mit Brandgeruch auftritt, wirst Du ja nicht meinen.


Gruß, Bartho

BID = 747525

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle


Zitat :



Zitat :
...Feuerschein...

Hmm? Was'n das? Den Feuerschein, der im allgemeinen zusammen mit Brandgeruch auftritt, wirst Du ja nicht meinen.
Gruß, Bartho


Bei mir im Betrieb ist das ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten. Also für alles was Funken macht und oder eine Flamme hat.
Muss man VOR jedem feuergefährlichen Arbeiten ausserhalb der Werkstatt oder sonstigen erlaubten Bereichen bei der Werkfeuerwehr einreichen und absegnen lassen.
Selbst wenn Du nur mal eben in einem Bereich in dem Deiner Meinung nach ausser Deinem Kittel absolut nix brennen kann und Du nur mal eben einen Bolzen am Boden abtrennen musst.
Meist kommt trotzdem zum genannten Termin ein Feuerwehrmann vor Ort und schaut sich um oder bleibt gar bis zm Abschluß mit dabei.
Wenn Du das unterlässt kanns ne Abmahnung geben...

powersupply



[ Diese Nachricht wurde geändert von: powersupply am 11 Feb 2011  8:18 ]

BID = 748210

x86

Gerade angekommen
Beiträge: 5


Zitat :

Ein Fall bei dem man wegen einem Stromschlag einen AED benötigt hat ist mir eh bei mir im Betrieb noch nicht mal bekannt. Mehr Menschen benötigen Reanimatinsmassnahmen wegen einem Herzkammerflimmern das durch einen Herzinfarkt oder einfach nur spontanem Flimmern.


Sollte dank der auch nur höchstselten vorkommen, aber wie du schon schreibst, bringt so ein AED auch bei vielen anderen Krankheitsbilder sehr viel.

Bei uns wurde der Defi schonmal eingesetzt, auch nicht wegen eines Stromschlages, sonder wegen dem Plötzlichen Herztod,

Ich finde sie also sehr sinvoll

Achja der Kollege hats ohne Schäden überlebt, und arbeitet wieder.

BID = 748217

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36137
Wohnort: Recklinghausen

Den Feuerschein brauchst du, sobald du mit Feuer oder höheren Temperaturen arbeitest, also beim schweißen, löten usw, halt alles was evtl. einen Brand verursachen könnte.
Damit soll dann auch sichergestellt werden, daß die Brandmelder in dem Bereich abgeschaltet werden, um Fehlalarme zu verhindern. Im Extremfall steht dann jemand mit einem Feuerlöscher und einem Exmeter neben dir. Sicher ist sicher, ist halt ein Chemiewerk und kein Ponyhof.
Mit den Dachbegehungsscheinen soll sichergestellt werden, das niemanden etwas auf den Kopf fällt, oder du vom oder durch das Dach fällst.
Auf den Arbeitserlaubnisscheinen wird festgehalten, ob für dich oder andere Gefahren bestehen (Chemikalien, Hitze, Explosionsgefahr usw.). Dort gebe ich an, ob ich eine Gefahr für andere darstelle und der Betrieb gibt an, ob für mich eine Gefahr besteht und welche Auflagen ich einhalten muß.
Im Falle eine Unfalles entscheidet dieser Schein dann auch schonmal über die Schuldfrage.

_________________
-=MR.ED=-

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BID = 748480

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

I han drodeeekt!!

Vliesstofftücher
Sind zum Abwischen und Reinigen vorgesehen. Die Anzahl wird in genannter DIN vorgeschrieben.

Augenkompresse
Habs mir aufm Zettel Notiert und im Geschäft vergessen Wird morgen nachgereicht.

Octenisept-Spray
Darauf hält kein Pflaster mehr... Zudem darf nur der Arzt Medikamente aufbringen.

Verbrennungen werden nur bis zur Größe zweier DIN A4 Blätter gekühlt darüber hinaus und bei offenen Wunden gilt :Steril abdecken.

Branntkalk macht der Arzt oder Rttungssanitäter aus dem Auge raus (Auswischen *schauder*)

Bei Tollwut ist anscheinen die Seifenlauge zugelassen da diese den Erreger zuverlässig abzutöten in der Lage ist und die Zeit zählt.

Falls noch Fragen sind, heut Abend hab ich nochmal Gelegenheit...

Gruß powersupply


Zitat :
Bartholomew hat am 10 Feb 2011 15:14 geschrieben :


Offtopic :

Zitat :
Da hab ich Nachschulung.

Wunderbar
Könntest Du da für mich mal nachfragen, wozu die Vließstofftücher in den Verbandskästen offiziell vorgesehen sind? Die Dinger sind etwa DIN A4 groß und 0,1mm dick. Im kleineren Kasten nach DIN 13157 sind neuerdings 5 Stück drin, im größeren nach DIN 13169 10 Stück (waren vor 2009 mehr).
Siehe auch https://forum.electronicwerkstatt.d......html .
Wäre auch nett, wenn Du den Ausbilder fragen könntest, ob was dagegen spricht, anstelle einer Augenkompresse zwei gefaltete normale Wundkompressen zu nehmen.

Und wenn dann noch Zeit ist: Außerdem würde ich gerne wissen, ob die Rotkreuzler was dagegen haben, wenn Ersthelfer kleine Wunden z.B. mit Octenisept-Spray desinfizieren, bevor das Pflaster drauf kommt. Das Zeug ist farblos und brennt nicht.
Denn generell ist es ja dem Ersthelfer Verboten, irgendwas auf Wunden zu sprühen oder diese auszuwaschen. Als Ausnahme finde ich in den Lehrunterlagen bloß: Verbrennungen werden mit lauwarmem Wasser gekühlt, Tierbisse werden wegen der Tollwutgefahr sofort mit lauwarmer Seifenlauge ausgewaschen, und ätzende Stoffe werden auch weggespült (Ausnahme davon: Branntkalk im Auge, da soll Wasser die Lage noch verschlimmern).
Das ein Desinfizieren mit farbigen Desinfektionsmitteln nicht gewünscht ist (z.B. Mercuchrom), verstehe ich ja (dann kann der Arzt die Wunde schlechter einschätzen). Aber transparente Mittel?


Gruß, Bartho


BID = 748588

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Besten Dank schonmal


Zitat :
Bei Tollwut ist anscheinen die Seifenlauge zugelassen da diese den Erreger zuverlässig abzutöten in der Lage ist und die Zeit zählt.

OK, Octenisept bei anderen Leuten anwenden ist tabu.
Wie sieht's bei sich selber aus? Also Eigenbehandlung?
Angenommen, ich werde von einem räudigen Hund mit Schaum vorm Maul gebissen. Octenisept macht u.a. lipophile Viren kaputt, und ein solches ist auch das Tollwutvirus, wenn ich mich richtig schlaugelesen habe (sonst würde Seifenlauge auch nicht funktionieren).

Ferner ist mir bekannt, dass die Erlaubnis zur Medikamentengabe in Deutschland verbesserungswürdig geregelt ist. Beispiel (realer Fall):
Ein Maschinenbediener bekommt beide Hände in die Presse; blutet also wie sau und steht unter Schock. Er will sich von den Rettungssanis nicht helfen lassen. Der Notarzt war noch nicht da, es war bekannt, dass sich dessen Ankunft noch hinziehen würde.
Einer der Sanis hat dem Verletzten dann ein Beruhigungsmittel gespritzt, erst danach ließ sich der Verletzte die Wunden versorgen. Der Sani hat sich darauf berufen, dass er sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht hätte. Ihm war trotzdem bewusst, dass er sich durch die Medikamentengabe mit einem Bein in den Knast gestellt hat.


Gruß, Bartho

BID = 748649

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

Eigenbehandlung...

Meine bescheidene Meinung sieht dazu so aus, dass Du fast alles an dir selbst anwenden darfst solange das Zeugs legal besitzt.
Und Seifenlauge ist ja auch kein Medikament.
Selbst Drogenkonsum ist nicht unbedingt strafbar. Wohl aber dessen Besitz.

Bei dem Maschinenbediener handelt es sich ja wohl um eine Extremsituation die wohl nur Juristen ausreichend bewerten können.
Was wäre gewesen, wenn der Maschinenbediener gegen das verwendete Beruhigungsmittel allergisch reagiert hätte? Der Notarzt hat für solche Fälle womöglich ein Gegenmittel im Gepäck...

Ich werde die Frage aber trotzdem mal weiterreichen.

powersupply

BID = 748713

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

So.
Und nun kommt noch die fachliche Meinung des Sanitäters dazu:

Der Referent konnte sich absolut nicht vorstellen dass ein Beruhigungsmittel gespritzt wurde!

Zitat: "Ich werde niemals ein Beruhigungsmittel spritzen wenn sich einer nicht helfen lassen will.
Der im geschilderten Fall renitente Mitarbeiter wird spätestens nach zwei,
drei Minuten kollabieren, bzw. richtig in Schock fallen und dann MUSS und kann ich ihm helfen.
"
Ihm ist auch bislang kein derartiger Fall bekannt in dem sich ein Mensch
NICHT helfen lassen wollte. Schon gar nicht in so einer Situation.
" Die Leute sind da alle froh wenn einer kommt der ihnen helfen kann"

Wegen der Augenkompresse
Es ist Pflicht sie zu verwenden. Wenn keine da ist kann man auch was anderes verwenden.

powersupply

BID = 749754

wl3367

Stammposter



Beiträge: 288


Offtopic :

Jetzt wird's zwar langsam OT (schließlich ging's um AED):

Spritzen darf nur der Arzt!
Das gleiche gilt für jegliche Verabreichung von Medikamenten.
Rettungssanitäter legen daher im Einsatzfall nur einen Zugang.
Es gibt auch Fälle, in denen Rettungssanitäter nach der Verabreichung von Medikamenten / Spritzen ihren Arbeitsplatz verloren haben bzw. sich vor Gericht verantworten mussten.

Über den Sinn / Unsinn dieser gesetzlichen Vorschriften möchte ich aber wirklich nicht diskutieren.


Der AED ist ein sehr hilfreiches Gerät: Wenn ich bei einem Bewusstlosen, der auch keine deutlich erkennbare Atmung/Herzfunktion ausweist,(zufällig) so ein Gerät dabei habe, so führt es zunächst eine EKG-Analyse durch. Sollte der Patient noch Herzfunktion haben, so wird mir das angegeben (und das Gerät weigert sich auch, einen Schock einzuleiten).
Im Falle eines Herzstillstands informiert das Gerät, dass ein Schock empfohlen ist. Dieser muss - wie schon gesagt - aber manuell initiiert werden.

Ich erinnere hier an den Erste-Hilfe-Kurs (den wohl fast jeder einmal gemacht hat): Wenn ein Herzstillstand länger als drei Minuten andauert, so ist mit Dauerschädigungen des Hirns zu rechnen.
Im Klartext: Der Defi muss zur Hand sein. Suchen / holen ist nicht. Hier kann man nur noch einen Dritten schicken.
Im Verdachtsfall muss man sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen anfangen (Herzmassage & Beamtmung).

BID = 757398

Newbie

Stammposter



Beiträge: 393


Zitat :
Tobi P. hat am  8 Feb 2011 11:52 geschrieben :

Moin,

zur richtigen Anwendung eines Schutzmaßnahmenprüfgerätes gehört etwas mehr als nur das Studium der Bedienungsanleitung


Ein moderner Defillibrator besitzt eine Sprachausgabe und liest alle Anweisungen vor, den zu bedienen kann sogar ein Laie.


http://www.youtube.com/watch?v=3CgsWOsgwH0
http://www.veoh.com/watch/v182649807RCEma5k




Zitat :

Genauso zur Anwendung eines AED - auch bei solch vermeindlich einfach zu bedienenden Geräten braucht es eine gründliche Einweisung und regelmäßige Wiederholungsunterweisungen.

Nein, schau dir den Anfang des zweiten Videos an.
Der Aufwand für die Einweisung geht gegen 0.







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