Hallo Ihr alle erstmal ein frohes neues Jahr 2011.
Zu meiner Frage bei der BGV A3 Messungen für ortsveränderlichen /ortsfesten Geräten war ich mal der Meinung gelesen zu haben das auch neu Geräte zum Schutz der Arbeitnehmer gemessen werden müssen.
Kann dies jemand bestätigen?
Danke
Stefan Wolgast
BID = 737556
joe
Schreibmaschine
Beiträge: 1747 Wohnort: Ba-Wü
Hallo,
Ausschnitt aus der BGV A3
§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1.
vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
und
2.
in bestimmten Zeitabständen.
Deine Vermutung stimmte also
Die BGV kann man bei der BG downloaden.
Joe
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 1 Jan 2011 22:10 ]
BID = 737558
Tobi P.
Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
Moin,
unabhängig von der Frage ob Muss oder Muss nicht - sinnvoll ist es in jedem Fall.
Ich prüfe neu angeschaffte Geräte grundsätzlich, damit habe ich sie nämlich automatisch in der Gerätedatenbank und somit auch in der Bestandsliste drin und brauche bei der nächsten turnusmässigen Prüfung nur noch den Barcode einscannen.
Damit kann man sich das - je nach verwendetem Prüfgerät durchaus zeitaufwändige - anlegen neuer Geräte sparen und sich stattdessen ganz auf die Prüfung konzentrieren.
Gruß Tobi
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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"
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