Wartung Sicherheitsbeleuchtung

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Autor
Wartung Sicherheitsbeleuchtung

    







BID = 730446

Dani CEE

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Beiträge: 264
 

  


Hallo

Ich soll bei uns in der Firma die Wartung Sicherheitsbeleuchtung durchführen.

Dar ich das überhaupt.
Die Sachverständigen Abnahme war letztes Jahr.


BID = 730463

TF_tronikfan

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Beiträge: 372
Wohnort: Stuttgart

 

  

Wer sonst?

Ich gehe mal davon aus dass du Deinen Beruf gelernt hast, die Beschreibung des Herstellers lesen kannst und dumme Fehler vermeidest(wie Stromsparleuchten etc.). Dass Austausch von akkus überprüfung der Relais etc natürlich dokumentiert werden muss - brauche ich nicht zu erwähnen, oder?

Gruß
tf

BID = 730473

Dani CEE

Stammposter



Beiträge: 264

ja ich habe dazu folgendes gefunden :
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind in wiederkehrenden Zeitabständen zu prüfen. Für die Festlegung der Prüffristen sind die vorherrschenden Einsatz- und Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen. Die Festlegung der Prüfintervalle obliegt dem Anlagenbetreiber, dieser sollte bei der Wahl der Fristen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und andere Regelwerke sowie die Empfehlung des Errichters der Anlage beachten.
 
In der DIN VDE 0108-100 findet der Errichter der Sicherheitsbeleuchtungsanlage Hinweise zu den Prüffristen, den durchzuführenden Prüfaufgaben und der Dokumentation der Prüfergebnisse.
 
Eine regelmäßige Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist unerlässlich um die Sicherheitsfunktionen dauerhaft zu gewährleisten. Der Eigentümer des Gebäudes muss eine zuständige Person bestimmen, die die Wartung des Systems übernimmt. Diese Person muss ausreichende Befugnisse haben, um die Ausführung der notwendigen Arbeiten veranlassen zu können die notwendig sind, um die korrekte Betriebsbereitschaft des Systems sicherzustellen.
 
Die Prüfergebnisse sind in einem Prüfbuch zu dokumentieren. Bei dem Einsatz automatischer Prüfeinrichtungen sind die Prüfergebnisse aufzuzeichnen oder auszudrucken.
 
Wiederkehrende Sichtprüfungen und Prüfungen
Es müssen mindestens die folgenden Prüfungen und Sichtprüfungen ausgeführt werden. Hierüber hinaus können spezifische Prüfungen von der Überwachungsbehörde verlangt werden.
 
Tägliche Prüfung
Täglich ist eine Sichtprüfung der Anzeigen an zentralen Stromversorgungsanlagen durchzuführen, um deren korrekte Funktion festzustellen. Ein Test der Funktionen ist dabei nicht erforderlich.
 
Monatliche Prüfung
Die monatlichen Prüfungen und Funktionstests sind wie folgt durchzuführen:
Simulation eines Ausfalls der allgemeinen Beleuchtung und Umschalten der Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung auf Notbetrieb mit anschließendem Prüfen aller angeschlossenen Leuchten auf richtige Funktion.
Am Ende der Prüfdauer Umschalten auf die allgemeine Beleuchtung und Netzversorgung mit anschließender Kontrolle der entsprechenden Meldeeinrichtungen.
Prüfung des korrekten Betriebs der Überwachungseinrichtungen bei Zentralbatterien.
Prüfung des korrekten Betriebs von Ersatzstromerzeugern entsprechend den Anforderungen aus DIN ISO 8528-12 „Notstromversorgung für Sicherheitseinrichtungen“. 
Jährliche Prüfung
Bei den jährlichen Prüfungen sind, zusätzlich zu den monatlichen, folgende Prüfungen und ein Bemessungs-Betriebsdauertest durchzuführen:
Jede Leuchte und jedes Rettungszeichen muss über die volle Betriebsdauer geprüft werden.
Am Ende der Prüfdauer Umschalten auf die allgemeine Beleuchtung und Netzversorgung mit anschließender Kontrolle der entsprechenden Meldeeinrichtungen und Kontrolle der Ladeeinrichtungen.
Prüfung des korrekten Betriebs von Ersatzstromerzeugern entsprechend den Anforderungen aus DIN ISO 8528-12 „Notstromversorgung für Sicherheitseinrichtungen“.

von Anforderungen habe ich nichts gelesen

BID = 730498

Elektroprüfer

Neu hier



Beiträge: 30
Wohnort: Großseifen


Zitat :
TF_tronikfan hat am 29 Nov 2010 21:49 geschrieben :

Wer sonst?

Ich gehe mal davon aus dass du Deinen Beruf gelernt hast, die Beschreibung des Herstellers lesen kannst und dumme Fehler vermeidest(wie Stromsparleuchten etc.)



Wieso keine Stromsparleuchten?

BID = 730508

Oertgen

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Beiträge: 1111
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Zumindest nur welche, die auch mit Gleichspannung funktionieren, da bei vielen dieser Anlagen bei Stromausfall auf 216V= umgeschaltet wird (Reihenschaltung aus 18 12V-Bleiakkus)

BID = 730527

TF_tronikfan

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Beiträge: 372
Wohnort: Stuttgart


Zitat :
von Anforderungen habe ich nichts gelesen


persönliche Anforderung:
es gibt meines Wissens keinen "zertifizierten Sicherheitsbeleuchtungsüberprüfungstechniker" und für irgendwas müssen wir Elektriker auch taugen.

technische Anforderungen:
die Prüfanforderungen hast Du ja in VDE 0108 schon gefunden. die technischen Unterlagen müssten in der Betriebsanleitung des Herstellers oder bei größeren Anlagen im Revisionshandbuch zu finden sein.

Das mit den Stromsparleuchten hat Oertgen schon erklärt. Es gibt noch ein paar solcher trivialen Fehler, die gemacht werden könnten und bei der Wartung eigentlich gefunden werden sollten.

Ein weiterer Fehler bei Erstprüfungen sind bei geschalteten größeren Anlagen gerne mal fehlende Ruhekontakte beim Schütz (Ausfall der Steuerspannung).
......

Wenn du ältere Anlagen hast, musst Du sicher an einen Regelaustausch der Akkus denken. USW. Es gibt aber sehr viele verschieden Möglichkeiten der "Sicherheitsbeleuchtung".






BID = 731239

Elektroprüfer

Neu hier



Beiträge: 30
Wohnort: Großseifen


Zitat :
Oertgen hat am 29 Nov 2010 23:37 geschrieben :

Zumindest nur welche, die auch mit Gleichspannung funktionieren, da bei vielen dieser Anlagen bei Stromausfall auf 216V= umgeschaltet wird (Reihenschaltung aus 18 12V-Bleiakkus)

Genau darauf wollte ich hinaus.


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