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Hohlwand für UV aus OSB- und Gipskarton-Platten |
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BID = 727312
scuba Neu hier
Beiträge: 22 Wohnort: Weiden
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Guten Abend Zusammen!
Ich hätte mal eine Frage zum Brandschutz. Es geht um ein MFH mit drei Wohneinheiten EG/OG1/OG2. Im OG1 wird die UV erneuert bzw. wird diese für die Wohneinheit separat erstellt. Bis dato gab es fürs ganze Haus lediglich eine UV im Zählerschrank. In Zukunft wird für EG und OG2 ebenso eine separate UV innerhalb der jeweiligen Wohneinheit (Flur) erstellt. Die besagte (HW-)UV soll nun in eine neu zu erstellende Leichtbauwand, welche einer bereits bestehenden Wand vorgesetzt wird, eingebracht werden. Die Hohlwand soll gleichzeitig die Steigleitungen zu den einzelnen Stockwerken aufnehmen. Für EG und OG2 ist das Gleiche über- bzw. untereinander geplant, sodass man einen zentralen Installationsschacht von EG zu OG2 bzw. Dachboden bekommt. Nun würde mich interessieren, ob in dieser Situation besondere Anforderungen an die zu verwendenen Materialien bzw. an den Brandschutz bestehen. Ich würde gerne 4-Kanthölzer auf die bestehende Wand aufsetzten, darauf eine 18mm OSB-Platte (zwecks guter Stabilität) setzten, und hierauf wiederum eine 12mm Gipskartonplatte. In die insgesammt ca. 90mm tiefe Hohlwand würden dann Hager HW-Verteiler eingesetzt werden. Ist das so möglich?
Schöne Grüsse
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BID = 727332
TF_tronikfan Stammposter
Beiträge: 372 Wohnort: Stuttgart
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Hallo scuba,
genaue Auskunft darüber kann dir nur die Landesbauordnung deines Bundeslandes mit der entsprechenden Leitungsanlagenrichtlinie geben.
Grundsätzlich ist das möglich, wenn deine bisherige Wand zum notwendigen Treppenraum den geforderten Brandschutz schon erfüllt. dann kannst du in den einzelnen Wohneinheiten den Verteiler in den Hohlraum setzen 8entprechender Verteiler natürlich vorausgesetzt.
Die Deckendurchbrüche zu den einzelnen Wohneinheiten(Brandschutzzohnen) müssten dann brandschutztechnisch verschlossen werden (ein zusätzlich rauchdichter Verschluß ist zu empfehlen). Ob hier für das 3 Familienhaus F30 F90 oder keine Regelung besteht, geht aus der Leitungsanlagenrichtlinie hervor.
Auch wenn keine Normenregel besteht, sollte "der Schacht" min. bei Übergang der Wohneinheiten mit Glaswolle und Mörtel verschlossen werden. (auch Rauchdicht ist nicht zu verachten Kaminwirkung )
Gruß
tf
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BID = 727338
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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In der Praxis nimmt man dazu zwei 75er CW-Profile und eine 12,5er "Einmann" GK-Platte. Da passt dann ein Hohlwandverteiler rein.
Brandabschottung natürlich erforderlich. Tipp: Leerrohre für BK/TK mitverlegen.
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BID = 727339
scuba Neu hier
Beiträge: 22 Wohnort: Weiden
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Hallo TF
Danke für die hilfreiche Antwort. Eines hatte ich vorher nicht klar dargestellt. Der Schacht ist im engen Sinne nicht vollständig durchgängig von EG bis OG2. In jedem Stockwerk soll wie gesagt eine Hohlwand vorgesetzt werden, durch die Geschossdecken (Holzbalken) sollen aber dann nur je 3-4 50er Kunststoffrohre geführt werden, durch welche die Steigleitungen (Energie/Kommunikation) geführt werden. Diese könnte ich ja dann mit Glaswolle ausstopfen.
Wünsche noch einen schönen Abend
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BID = 727341
scuba Neu hier
Beiträge: 22 Wohnort: Weiden
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Hallo ego,
hat sich jetzt überschnitten...
TK, BK, Sprechanlage werden mit vorgesehen.
4-Kantholz finde ich einfach besser zu verarbeiten.
Gruss
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BID = 727342
TF_tronikfan Stammposter
Beiträge: 372 Wohnort: Stuttgart
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Hallo Scuba,
das mit der Glas-/Steinwolle bitte nicht falsch verstehen - das geht nur wenn durch die Bauordnung nicht Zonen eingeteilt sind.
In Verbindung handelsüblichen Brandschots mit Geschossdecken (Holzbalken)hab ich schon sehr paradoxe Sachen gesehen, da es für diese Decken nach meiner Kenntnis keine zugelassenen Schots gibt.
Gruß
TF
Ä:Rechtschreibung
[ Diese Nachricht wurde geändert von: TF_tronikfan am 15 Nov 2010 22:53 ]
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BID = 727391
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Sind überhaupt Brandabschottungen bei Leitungsdurchführungen notwendig wenn die Decken Brandwiderstandsklasse F0 (ich weiß, es gibt inzwischen komplett neue Bezeichnungen, aber die alten sind viel leichter zu merken) sind?
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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