VDE 0100-701 (ohne Wanne) einhalten? Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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VDE 0100-701 (ohne Wanne) einhalten? Suche nach: vde (10429) |
Problem gelöst
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BID = 703406
HKLer Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Hessen
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Hallo, im Rahmen meiner Projektarbeit muss ich ein Badezimmer 2m x 2m altersgerecht gestalten. Zwecks Räumlichkeiten hatte ich mich anfangs für das Duschen ohne Dusch-wanne entschieden. Nur leider bin ich nun über die DIN VDE 0100-701 gestolpert, die den Schutzbereich 2 entfallen lässt und den Schutzbereich 1 um 120cm vergrößert ab Wasseraustritt. Soviel denke ich verstanden zu haben.
Aber was genau heißt das in der Praxis? Dass ich den Bereich von 1,20m ab Wasseraustritt (Brausekopf) einhalten muss und danach eine Steckdose setzen darf? Und, dass eine Handbrause den Schutzbereich nicht vergrößert?
Ich habe auch Auszüge der DIN vorliegen, werde aber nicht 100%ig schlau daraus. Bin auch kein Elektriker.
Auszug der DIN
http://www.elektrogemeinschaft-halle...DE0100-701.pdf
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen. |
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BID = 703450
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7659 Wohnort: Wien
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Ich glaube mich zu erinnern, daß eine Handbrause den Bereich sehr wohl um den Aktionsradius des Schlauches vergrößert - sprich in einem Bad üblicher Größe ist keine Steckdose mehr möglich.
Eine interessante Frage wäre allerdings, wie sich eine bodengleiche Dusche mit fester Abtrennung (Glaswand mit Tür) diesbezüglich verhält - der Logik nach ist sie äquivalent zu einer Brausetasse mit Kabine, fragt sich wie das die Paragraphenreiter sehen. (Würde mich persönlich interessieren, das Problem taucht nämlich grade bei meiner eigenen Renovierung auf, mein Bad ist allerdings gleich nur 1,45x1,60m).
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!" |
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BID = 703458
HKLer Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Hessen
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Nach weiteren Erkundigungen und Nachfragen in einem anderen Forum, soll es sich so verhalten, dass eine Handbrause den Schutzbereich nicht verändert oder vergrößert.
Bei Duschen OHNE Wanne gilt 1,20m ab Wasseraustritt respektive Brause.
(auch Handbrause, da diese fest auf eine Halterung gesteckt werden kann)
Bei Duschen MIT Wanne gilt Schutzbereich 1, der die Wanne beinhaltet und Schutzbereich 2 von 60cm.
Duschabtrennungen können den Schutzbereich nicht verkleinern, wenn diese ohne bauliche Maßnahmen entfernt werden können.
(also im Rahmen eines Umzuges z.B.)
Bauliche Maßnahmen heißt dann, man braucht schon einen Handwerker.
Ob das alles nun so 100%ig regelkonform ist, weiß ich aber auch nicht so recht.
Bin da noch ein wenig am Zweifeln...
(Nur bei den Duschabtrennungen und der Handbrause bin ich mir sicher, dass kann man klar herauslesen, wenn man nach den DIN Vorschriften sucht, aber die Schutzbereiche sind unklar...)
Theorethisch hat man die Wanne (90cm x 90cm) und Schutzbereich 2 (60cm)
Schutzbereich wäre 1,50m also könntest du selbst mit 1,60m noch hinkommen.
Aber ob das sicher ist, weiß ich nicht.
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BID = 703462
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Richtig:
Bei beweglicher Handbrause gilt deren Ruheposition als Bezug.
Aber:
Das ist mal wieder eine ziemlich windelweiche und wenig praxisgerechte Normformulierung.
Sie überträgt recht elegant die Veranwortung auf den Installateur.
Denn die Norm stellt ja stets nur eine Mindestanforderung dar.
Aber der Installateur muß in jedem konkreten Einzelfall prüfen und beurteilen, ob aufgrund der jeweiligen Umstände nicht doch weitergehende Maßnahmen getroffen werden müssen!
Allerdings ist es NICHT Bestreben der Norm (und auch nicht möglich), ALLE denkbaren "Fehlbedienungen" so abzudecken, daß NIE ein Schaden auftreten kann!!!
Man kann ja auch mit beweglichen Handbrausen von Dusch- bzw. Badewannen eine im erlaubten Bereich angebrachte IP20-Steckdose anspritzen.
Die Anwendung gesunden Menschenverstands durch den Nutzer wird also durch eine normgerechte Ausführung nicht ersetzt!
@ Trumbaschl:
Nein, eine übliche Glaswand gilt nicht als "feste Abtrennung". Außer sie wäre aus Glasbausteinen gemauert.
Der Hauptunterschied zwischen bodengleicher Dusche und solcher mit Wanne ist, daß die bodengleiche den Raum zum Naßraum macht. Daher muß dann z.B. der gesamte Fußboden (also nicht nur ein bestimmter Bereich um die Dusche) eine alternative Abdichtung erhalten.
Was die Elektrik angeht, ist da die Norm leider wenig aussagekräftig und konsistent.
Das Postulat vom "trockenen Wohnungsbadezimmer" ging ja eben ursprünglich vom Vorhandensein von Wannen und von zurückhaltendem Gebrauch (was das Herumspritzen von Wasser angeht) aus.
Dem stehen bodengleiche Duschen nahezu diametral gegenüber!
Ich würde in solche einem Raum z.B. generell keine IP20-Steckdosen akzeptieren.
Nach meiner Meinung ist der Bereich "außerhalb der Bereiche" in einem Badezimmer mit bodengleicher Dusche zumindest als Feuchtraum anzusehen.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 703463
HKLer Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Hessen
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Aber was genau heißt das nun für mein Projekt?
Kann ich das so annehmen, dass ich 1,20m ab Wasseraustritt als Schutzbereich sehe und ab diesen 1,20m eine Steckdose setzen darf?
Inzwischen neige ich auch schon dazu eine Duschwanne von 90x90 zu planen, dann wäre der Schutzbereich noch geringer.
Und darf ich jede handelsübliche (spritzwassergeschützte) Steckdose anbringen, oder unterliegt diese bestimmten Normen?
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BID = 703464
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Richtig:
Das Gleitrohr (oder die sonstige Brausehalterung) so anbringen, daß das Fadenmaß von 120cm zu der (ja sowieso ganz links angebrachten) Steckdose eingehalten wird. Sagt die Norm.
Steckdose in z.B. IP44 (also handelsübliche, spritzwassergeschützte Ausführung). Sage ich.
Es bleibt aber der Punkt, daß eine evtl. Beleuchtung über Deinem Waschbecken nur in begrenzter Schutzkleinspannung zulässig ist!
Das kann aber heute mit handelsüblichem Material leicht erfüllt werden.
Duschwanne beißt sich ja etwas mit der Vorgabe der altersgerechten Ausführung.
Oder zumindest ne superflache Duschtasse, die bodengleich montiert wird, aber komplett eingehaust (also Abtrennung UND Tür). Ein Vorhang wäre dort in Bezug auf die Wasserrückhaltung unzureichend.
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BID = 703467
HKLer Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Hessen
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Naja, es wird sogar ein Dusch-Vorhang empfohlen, um den Duschbereich als Bewegungsfläche für z.B. Toilette und/oder Waschtisch zu nutzen.
Eine feste Dusch-Abtrennung ist bei so einem Raum alters- und behindertengerecht gar nicht möglich.
Die Sache ist auch, dass die Vorschriften (zumindest was die Sanitär-DIN angeht) im privaten Wohnungsbau (DIN 18025-1/2) recht locker sind, oder anders gesagt ist der Kunde die eigentliche DIN.
Öffentlich zugängliche Räume (wie z.B. Autobahn-Toiletten) unterliegen da schon ganz konkreten Normen. (DIN 18024-1/2)
Ob der Dusch-Vorhang in der VDE 0100-701 aureicht, ist mir nicht ganz klar, aber ich nehme das mal so hin, wenn ich die Schutzbereiche einhalten kann.
Auf jeden Fall möchte ich mich bis hier hin schonmal recht herzlich bedanken für die Antworten. Dieser Elektro-"Kram" hat mich ganz schön rausgebracht.
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