BID = 685936
dl2jas Inventar
Beiträge: 9914 Wohnort: Kreis Siegburg
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Frage einen Patentanwalt, der ist darauf spezialisiert.
DL2JAS
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mir haben lehrer den unterschied zwischen groß und kleinschreibung und die bedeutung der interpunktion zb punkt und komma beigebracht die das lesen eines textes gerade wenn er komplizierter ist und mehrere verschachtelungen enthält wesentlich erleichtert
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BID = 685943
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Vor allem darfst du vorab keine Details veröffentlichen!
Aus diesem Grund kann "befindet sich testweise im Einsatz und es liegen bereits Bestellungen vor" schon schädlich sein.
Wenn es um Pipelines geht, wirst du vermutlich ja ein internationales Patent (=Verbietungsrecht) anstreben, denn was nutzt dir der deutsche Gebrauchsmusterschutz, wenn das Teil überall sonst in der Welt nachgebaut und verwendet werden darf.
Wesentliche Voraussetzungen für die Erteilung sind
- Neuheit (deshalb darfst du vor der Offenlegung durch das Patentamt nichts verraten, weil das dann automatisch "Stand der Technik" wird)
- Erfindungshöhe (ein durchschnittlicher Fachmannn kommt nicht auf diese Idee)
- technische Anwendbarkeit (scheint hier ja gegeben)
Die Neuheit wird vom Patentamt geprüft und wenn sie fehlt, kann sie, ebenso wie fehlende Erfindungshöhe, zur Zurückweisung der Schutzansprüche führen. Außerdem wird die Neuheit nach der Offenlegung natürlich von deinen Konkurrenten überprüft, die evtl. versuchen werden Einspruch zu erheben.
Deshalb besteht ein Patentantrag gewöhnlich aus einer Vielzahl detaillierter Einzelansprüche, damit beim Versagen eines Details nicht das ganze Patent zu Fall gebracht wird.
Zur Erschwerung von Patentumgehungsstrategien formuliert man die Ansprüche oft auch möglichst weitläufig und schwammig, aber nicht so sehr, daß der Prüfer dranschreibt "zu allgemein".
Wegen dieser Feinheiten ist es ratsam die Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch zu nehmen. Der kann dich auch beraten inwieweit es sinnvoll ist, dass du die Anmeldung und Verteidigung des Patents nicht selbst vornimmst, sondern das durch einen "Grossen", der auch dein Kunde sein könnte, erledigen lässt.
Was du aber selbst vornehmen kannst, ist die Prüfung auf Neuheit. Das kann zwar auch der Patentanwalt erledigen und das Patentamt tut es sowieso, aber du kannst viel Geld sparen, wenn du rechtzeitig merkst, dass deine Idee evtl. gar nicht patentfähig ist.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 24 Apr 2010 15:06 ]
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