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Mehrere Umbauten in unserer Wohnung FI Schalter erforderlich? Suche nach: schalter (25782) |
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BID = 917130
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Hallo,
nachdem in unserer Wohnung mehrfache Umbauten stattgefunden haben wundert es mich doch, das kein FI Schalter eingebaut worden ist. Angeblich ist der Einbau eines FI Schalters, keine Pflicht.
Es wurden folgende Umbaumaßnahmen durchgeführt:
- Neuer Sicherungskasten
- Neuverkabelung des Bades
- Neuverkabelung der Wohnung von zwei auf 9 Stromkreise
- Neuverkabelung und Neuverlegung der Steckdosen in der Küche
Nachdem wir bereits fasst einen Wohnungsbrand hatten, siehe Bilder wollte ich mich erkundigen, ob es nicht Pflicht ist aufgrund der Umbauten die durchgeführt worden sind einen FI Schalter einzubauen.
Der Elektriker unserer Vermieterin sagte, das alte Häuser eine Ausnahmeregelung hätten und somit der folgende Absatz nicht zutreffe:
Zitat :
| In Deutschland ist unter folgenden Umständen jedoch die Nachrüstung eines Fehlerstromschutzschalters unumgänglich wenn:
• Nutzungsänderungen vorgenommen werden
• Nutzungserweiterungen, Umbaumaßnahmen oder Sanierungen, die in die Substanz eingreifen
• neue Rechtsverordnungen, die eine Nachrüstung fordern, TAB beachten
• abgelaufene Übergangsfristen
• unmittelbare Gefahren für Personen und Sachwerte
Anmerkung: Der bloße Austausch eines Betriebsmittels am Beispiel einer Steckdose erfordert keine Anpassung an neue Normen. Wird jedoch die Steckdose an eine andere Stelle versetzt oder ein Steckdosenstromkreis um eine weitere Steckdose erweitert, dann ist zumindest dieser Stromkreis an den aktuellen Stand der Technik (Normenlage) anzupassen | .
Nachdem es in zwei der Verteilungen bereits schmorrt hatte, machen wir uns natürlich sorgen auch weil wir Kinder haben und um unsere Sicherheit fürchten.
Die Erdung wird ebenfalls noch über den „Nullleiter“ durchgeführt. Uns wurde gesagt, dies sei „Normal in der Stadt“. Die Lampen verfügen über keine Erdung, da dies nicht „erforderlich“ sei wurde uns gesagt. Es sind der der halben Wohnung noch alte Kabel verlegt, siehe Bild 2014-02-09 13.33.25.jpg
Bitte helft uns weiter. Vielen Dank für eure Bemühungen im Voraus.
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BID = 917132
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Bei den von dir genannten Änderungen hätten auf jeden Fall RCD's montiert werden müssen.
Kannst du bitte auch mal ein Foto der Verteilung ( wenn für dich gefahrlos möglich auch im geöffneten Zustand ) einstellen.
GRuß Surf
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BID = 917136
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Hallo,
meinst du ein Bild vom geöffneten Sicherungskasten? Oder von diese Verteilungen an der Decke?
Diese wurde nach der Verschmorung Neu verkabelt.
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BID = 917137
elo22 Schreibmaschine
Beiträge: 1403 Wohnort: Euskirchen
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Zitat :
coolioo hat am 11 Feb 2014 13:26 geschrieben :
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Der Elektriker unserer Vermieterin sagte, das alte Häuser eine Ausnahmeregelung hätten |
Unsinn. Der Typ hat in diesem Beruf nichts zu suchen.
Lutz
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BID = 917139
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Kann man sich diese Aussagen auch irgendwo von einer Offiziellen Stelle noch bestätigen lassen, sodass ich auch etwas in der Hand habe?
Ich habe da vielleicht an die Elektroinnung gedacht oder was meint ihr?
Vielen Dank für die Hilfe
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BID = 917141
prinz. Moderator
Beiträge: 8933 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Zitat :
| Elektroinnung gedacht |
guter Witz
die sind nicht Unabhängig
_________________
Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
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BID = 917142
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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An was habt ihr den gedacht zwecks einer offiziellen Stellungnahme?
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BID = 917151
Offroad GTI Urgestein
Beiträge: 12742 Wohnort: Cottbus
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BID = 917152
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich habe auch eine Nachricht von der Elektroinnung bereits erhalten...
Zitat :
| Seit 2007 besteht eine nachrüstpflicht für FI schalter für Steckdosen von 10-32 Ampere mit FI schaltern mit einen Auslösestrom von 0,03 Ampere. Für Badezimmer gilt diese Vorschrift seit 1989 für den gesamten Raum. Dies trifft alle nachträglichen Erweiterungen und Umbauten.
Mit freundlichen Grüßen
Josef B.
Obermeister
http://www.elektroinnung-nuernberg.de
Innung für Elektro- und Informationstechnik Nürnberg/Fürth
Georg-Hager-Str.6
90439 Nürnberg
Tel: 0911 27 47 88 0
Vertraulichkeitshinweis:
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.
Innung für Elektro- und Informationstechnik Nürnberg, Georg-Hager-Straße 6, 90439 Nürnberg, Obermeister Josef Braun, Geschäftsführer Jürgen Müller. Wir bitten um Beachtung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
Ich habe den Namen mal gekürzt und die Emailadresse entfernt.
Bin gespannt, was der Elektriker sagt, wenn er am Freitag zu uns kommt. Zumindestens habe ich nun einiges in der Hand.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: coolioo am 11 Feb 2014 15:50 ]
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BID = 917154
Legomännchen Gerade angekommen
Beiträge: 2
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Tach!
Die Aussage deiner Innung ist grundsätzlich natürlich richtig,aber lückenhaft. Lass dir von deinem Energieversorger mal was zuschicken. In den meisten TAB (Technische Anschluss Bedingungen) wird mittlerweile soga VDE konform pro Wohneinheit ein zweiter FI gefordert, wobei der Wert abhängig von den angeschlossen Stromkreisen ist. Wenn eine "durch Laien bedienbare Steckdose" dahinter hängt (Also jede Steckdose in der Wohnung!)ist ein max Fehlerstrom von 30mA gefordert.
Gruss
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BID = 917188
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Was der Innungsmeister schreibt ist Unsinn.
Weder gibt es eine Nachrüstpflicht für RCD, noch mußten Bäder seit 1989 über jenen laufen.
Steckdosen(es reichte ein Fi in der Steckdose selber) in Bädern müßen seit 1984 über 30mA FI, seit 2004 alle Badstromkreise(also auch die Leitungen und Leuchtenanschlüße), mit ausname von Warmwasserbereitern damit geschützt werden.
Seit 2009 alle Steckdosen bis 20A.
Steckdosen im Außenberreich bzw. zur Nutzung im Außenberreich meines wissens auch seit 1984.
Alle forderungen gelten nur für neu errichtete Anschlüße.
Wird z.B. eine vor 1984 im Bad errichtete defekte Steckdose erneuert, muß kein FI nachgerüstet werden.
Wird nach 2009 eine neue Schukosteckdose erstellt, muß sie über FI laufen.
Wird nach 2004 ein Bad neuinstalliert bzw. eine neue Leitung verlegt(nicht bei Ersatz einer defekten) so muß ein FI vor dieser Leitung sein.
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BID = 917189
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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Zitat :
coolioo hat am 11 Feb 2014 13:26 geschrieben :
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...
Der Elektriker unserer Vermieterin sagte,... |
...ach so, das wird nur jemand sein der das schön billig hin hobbybastelt oder hasten Beweis dafür das er Elektriker ist
_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 917198
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Zitat :
coolioo hat am 11 Feb 2014 13:26 geschrieben :
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Hallo,
nachdem in unserer Wohnung mehrfache Umbauten stattgefunden haben wundert es mich doch, das kein FI Schalter eingebaut worden ist. Angeblich ist der Einbau eines FI Schalters, keine Pflicht.
Es wurden folgende Umbaumaßnahmen durchgeführt:
- Neuer Sicherungskasten
- Neuverkabelung des Bades
- Neuverkabelung der Wohnung von zwei auf 9 Stromkreise
- Neuverkabelung und Neuverlegung der Steckdosen in der Küche
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Da dieser Umbau nach 2009 erfolgte greift Hier klipp und Klarr die RCD- Plicht ohne wenn und aber!
Es wurde eine Modernisierung und keine Instandsetzung der Elektrischen Anlage vorgenommen.
Dafür spricht neuer Sicherungskasten , die Neuinstallation des Bades sowie die Neuinstallation der Küche!
Kurz und knapp frag den Elektriker mal worauf er sich da beruft und ob die VDE für ihn nicht bindend ist! Denn seine Aussage ist in diesem Fall völliger Blödsinn!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 919333
endsommer Gelegenheitsposter
Beiträge: 73 Wohnort: Weichering
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Wurde denn auch eine Abnahmemessung nach VDE erstellt und ein Prüfprotokoll erstellt? Das würde schon mal einen kleinen Hinweis liefern was der werte (mögliche) Kollege kann.
Glaube aber auch dass er nicht wirklich weiß was er da macht und seine Aussagen sind aus der Luft gegriffen.
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BID = 919334
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Nachdem der werte Kollege da war haben wir folgende Schäden:
- Loch im PVC in der Küche durch heruntergefallene Spitzzage
- Zugegibster Lichtschalter, inkl. Schlafzimmerbett war voll
- Gläser und Glasvitrine ist totalschaden
- Wohnzimmerschrank Verbindungen ausgebrochen
FI Schalter wurde nicht montiert. Begründung:
"Es soll alles billig gemacht werden." Nachdem ich ihm dann gesagt habe, das der Einbau eines FI Schalters pflicht sei und ihm das Schreiben der Eleektroinnung gezeigt habe sagte er würde nächste Woche kommen.
Gekommen ist keiner und die Schäden wurden meines Wissens auch noch nicht seiner Versicherung gemeldet. Ich habe nun meine Versicherung informiert, diese wird in Vorleistung gehen und sich dann von ihm das Geld holen.
Wann und ob jemals ein FI eingebaut wird kann ich nicht sagen. Es scheint dem Elektriker wohl nicht besonders zu jucken.
Habt ihr noch einen Tipp für mich? Ansonsten würde ich mich an die Elektroinnung wenden oder ein Gutachten in Auftrag geben.
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