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BID = 916501
Richter1k Gerade angekommen
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
ich möchte in meiner Mietwohung den Lichtschalter durch eine Funksteuerung ersetzen, da im Flur nur ein lichtschalter existiert und dieser ungünstig plaziert ist.
Ich habe mir ein "Home Easy" System bestellt und gestern bekommen, dummerweise muss ich feststellen, das mir "Kabel fehlen".
Kurz, am bisherigen litschalter waren 1x Schwarz und 1x Blau angeschlossen.
Am Home Easy Funkempfänger habe ich nun aber 4 Anschlüsse, jeweils Ein/Ausgang für die Phase und ein/ausgang für den nulleiter.
Okay, aber wie soll ich das nun anschließen, Die Phase muss ich am Eingang anschließen, da sonst der Schalter selbst keinen Strom bekommt und ich nicht bedienen kann.
Ich habe schon diverse Anschlussmöglichkeiten durch, entweder das Licht leuchtet konstant oder gar nicht und wenn das licht an ist, reagiert zwar der Empfänger auf Signale der Funksender aber das licht geht nicht aus.
Lediglich wenn ich die Phase am Empfänger in den nulleiter-Eingang und den eigentlichen Nulleiter am Nulleiter-Ausgang anschließe, bleibt der Funkempfänger als solches tot aber das licht ist an.
Hier ist der Funkempfänger:
http://media.chbyron.eu/file/pdf/13.....n.pdf
Kann mir jemand helfen?
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BID = 916502
Der Sascha Stammposter
Beiträge: 464
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Willkommen im Forum,
So wie du es bei dir vorfindest, kann es nicht funktionieren.
Du benötigst eine 4-Adrige Leitung um den Home Easy Funkempfänger verwenden zu können.
Das es sich um eine Mietwohnung handelt und du dem Anschein nach, von der Materie keine Ahnung hast, empfehle ich dir deinen Vermieter zu informieren um einen Elektriker zu bestellen.
Denn außer der 4-Adrige Leitung bedarf es noch ein paar Umverdrahtungen.
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gruß Sascha
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BID = 916534
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Nö das geht auch anders! Es gibt auch Funkaktoren die den Schalter 1zu 1 ersetzen! Dieser könnte aber direkt an der Leuchte montiert werden und der Schalter bleibt eingeschaltet.
Ich frage mich immer wieder warum Leute die keine Ahnung haben an der elektrischen Anlage rumspielen und wenn sie auf die Schnautze gefallen sind im Forum nachfragen?
Edit: und ohne Zustimmung des Vermieters geht da schon gar nichts!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 5 Feb 2014 17:09 ]
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BID = 916567
didy Schreibmaschine
Beiträge: 1775
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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 5 Feb 2014 17:08 geschrieben :
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und ohne Zustimmung des Vermieters geht da schon gar nichts! |
Den Schalter wechseln nicht.
In der Annahme, dass die Leuchte dem Mieter gehört und der Vermieter nur einen Lampenanschluss gestellt hat, lässt sich sehr wohl der vorhandene Funkschalter direkt an der Lampe montieren, ohne dass man den Vermieter fragen muss. Denn das anschließen einer Leuchte gehört dann zum ganz normalen Gebrauch der Mietsache.
Bestehender Schalter bleibt vorhanden und darf eben nicht ausgeschaltet werden. Aktor kommt in z.B. eine AP-Dose an den Deckenauslass und dort dann die Lampe angeschlossen. Hat auch den Vorteil, dass der vorhandene Funkschalter verwendet werden kann.
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BID = 916573
rasender roland Schreibmaschine
Beiträge: 1732 Wohnort: Liessow b SN
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Mal abgesehen von der Problematik Mieter und Mietwohnung.
Es gibt doch auch Funkschalter ohne N.
Funkaktor
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mfg
Rasender Roland
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BID = 916782
prinz. Moderator
Beiträge: 8931 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Zitat :
| Denn das anschließen einer Leuchte gehört dann zum ganz normalen Gebrauch der Mietsache. |
Nein
Hier wird ausdrücklich im Mietvertrag verboten das Mieter Lampen
selber anbauen dürfen - Ausnahmen machen nur Mieter die Elektriker sind
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Nur für nicht Mutige
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BID = 916820
powersupply Schreibmaschine
Beiträge: 2921 Wohnort: Schwobaländle
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Zitat :
prinz. hat am 8 Feb 2014 12:25 geschrieben :
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Nein
Hier wird ausdrücklich im Mietvertrag verboten das Mieter Lampen
selber anbauen dürfen - Ausnahmen machen nur Mieter die Elektriker sind
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Wie willst Du das prüfen(lassen)?
In Mietverträgen stand früher auch mal drin, dass Schönheitsreparaturen nur durch Handwerker ausgeführt werden dürfen.
Das wurde vom Gericht gekippt und seitdem steht drin, dass eine handwerkliche Arbeit vorliegen muss oder so ähnlich. Ich vermiete schon lange nicht mehr. Darum weis ich den Text der heute drinsteht nicht im Wortlaut.
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powersupply
Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche die Binärtechnik verstehen und die anderen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: powersupply am 8 Feb 2014 18:14 ]
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BID = 916823
prinz. Moderator
Beiträge: 8931 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Der Vermieter hat was dagegen wenn Mieter durch falsch angeschloßene
Leuchten um die Ecke gebracht werden.
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BID = 916909
didy Schreibmaschine
Beiträge: 1775
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Zitat :
prinz. hat am 8 Feb 2014 12:25 geschrieben :
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Hier wird ausdrücklich im Mietvertrag verboten das Mieter Lampen
selber anbauen dürfen - Ausnahmen machen nur Mieter die Elektriker sind |
Ob der Vermieter vorschreiben kann, dass es nur ein Elektriker machen darf, keine Ahnung.
Aber selbst wenn, darf der Mieter IMHO selbst einen Elektriker beauftragen ohne den Vermieter zu fragen. Man muss sich nicht genehmigen lassen, am Lampenanschluss eine Leuchte anzubringen.
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