Installation und VDE bei Strom in der Garage EILT !

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Installation und VDE bei Strom in der Garage EILT !
Suche nach: vde (10310) strom (35430)

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BID = 77933

Armalite

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Hallo Leute !

Habe, da ich nicht vom Fach bin und mein Vermieter mir zeitlich die Pistole auf die Brust setzt eine eilige technische Frage bezüglich VDE und Zulässigkeit einer Strominstallation in Garagen (feste Beton Bauweise mit Betondecke)

Zur Vorgeschichte: Ich habe vor 3 Jahren eine Wohnung gemietet mit 2 Garagen auf dem Hof. Folgende Elektroinstallation wurde bereits ca. 1977 installiert: Von der Küche im ersten Obergeschoß eine Bohrung hinter der Steckdose durch die Außenmauer. In der Steckdose ist eine 3 adrige NYM Leitung (3 x 1,5 mm2) mit Nagelschellen auf der Hauswand und der Außenmauer, welche zu den Garagen führt befestigt. Weder Hauswand noch Mauer liegen in direkter Sonneneinstrahlung (Schatten durch Bäume und das Haus). An der 1. Garage befindet sich unter einem Vorsprung eine Feuchtraum-Abzweigdose von der Aus die 2. NYM-Leitung in die 2. Garage abzweigt. In den Garagen befinden sich je 2 normale Leuchtstoffröhren, eine AP-Steckdose (normal kein Feuchtraum) und ein AP-Lichtschalter (normal kein Feuchtraum).

Als die E-Installation vor 3 Jahren in der Wohnung erneuert wurde, wurden die Garagen mit der vorhandenen Leitung angeklemmt.

Nun das Problem: Ein neuer Mieter hat eine Firma beauftrage auch in seine Garage Strom zu legen. Diese Firma behauptet nun, das die vorhandene Installation lebensgefährlich und nicht VDE konform ist. Darauf hat der Vermieter mir nun 5 Tage Zeit gegeben mich zu entscheiden, ob die Installation auf meine Kosten (hä, die habe ich doch mit gemietet wenn die vom Vorgänger ist) entfernt werden oder KOMPLETT neu gemacht werden soll.
Neues Kabel, direkt von der Zählertafel im Hausflur mit FI , alles Feuchtraum geeignet (Steckdosen, Schalter und LAMPEN) und im Kabelkanal.
Und das Schärfste, die Installation darf nur die Firma machen die mich angeschi**en hat.

NUN DIE FRAGE : Ist die von mir geschilderte Installation von 1977 wirklich nicht mehr zugelassen und muß KOMPLETT erneuert werden, oder entsprechen ggf. nur teile nicht der VDE Norm.

LETZTE FRAGE : Ist eine Installation einer Waschmaschine (ich denke hier an 2Kw Heizleistung) an einem 20 Meter NYM 3x1,5 Kabel welches frei durch einen alten Kamin nach unter hängt zulässig ?? (Reich der Querschnitt und reißt das Kabel nicht mal durch das Eigengewicht ??)

DANKE schon mal für Eure Antworten Berny



[ Diese Nachricht wurde geändert von: Armalite am 26 Jun 2004 20:25 ]

BID = 77945

Teletrabi

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Beiträge: 2317
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Zitat :

Zur Vorgeschichte: Ich habe vor 3 Jahren eine Wohnung gemietet mit 2 Garagen auf dem Hof. Folgende Elektroinstallation wurde bereits ca. 1977 installiert:

schon mal kein FI notwendig gewesen.

Zitat :

Von der Küche im ersten Obergeschoß eine Bohrung hinter der Steckdose durch die Außenmauer.

ist okay

Zitat :

In der Steckdose ist eine 3 adrige NYM Leitung (3 x 1,5 mm2) mit Nagelschellen auf der Hauswand und der Außenmauer, welche zu den Garagen führt befestigt.

auch ok.

Zitat :

Weder Hauswand noch Mauer liegen in direkter Sonneneinstrahlung (Schatten durch Bäume und das Haus).

Naja, ob Baumschatten da zählt? GIbt immerhin auch neuerdings die Jahreszeit WINTER.

Zitat :

An der 1. Garage befindet sich unter einem Vorsprung eine Feuchtraum-Abzweigdose von der Aus die 2. NYM-Leitung in die 2. Garage abzweigt.

ist wieder ok.

Zitat :

In den Garagen befinden sich je 2 normale Leuchtstoffröhren, eine AP-Steckdose (normal kein Feuchtraum) und ein AP-Lichtschalter (normal kein Feuchtraum).

hmm, gute frage. Normalerweise sind die nicht beheizt, oder?
und mal'n Tag das Tor offen kommt auch vor? Undd azu noch etwas Nebel/Betauung.
Da würd ich dann lieber schon Feuchtraum nehmen.

Zitat :

Als die E-Installation vor 3 Jahren in der Wohnung erneuert wurde, wurden die Garagen mit der vorhandenen Leitung angeklemmt.

Okay, schon mal gut für dich - wenn ordnungsgemäß gearbeitet wurde, müsste es prüfprotokolle geben, die belegen, dass die grenzwerte eingehalten wurden.
wenn auch die garage angeklemmt wurde, hat die ausführende firma damit das ok gegeben, dass die soweit in ordnung ist.

Wer hat das damals in auftrag gegeben? du? ooer dein vermieter? wenn's der vermieter war - sein auftrag, sein problem, wenn der nicht korrekt ausgeführt wurde.
Soll er sich halt mit der damaligen firma kloppen, wer das nu in ordnung bringt.


Zitat :

Nun das Problem: Ein neuer Mieter hat eine Firma beauftrage auch in seine Garage Strom zu legen. Diese Firma behauptet nun, das die vorhandene Installation lebensgefährlich

ohne es genau zu kennen, aber wie's sich bislang anhört, soweit schonmal nich lebensgefährlich.

Zitat :

und nicht VDE konform ist.

Das mit dem schatten ist nich so schön. welche himmelsrichtung denn?


Zitat :

Darauf hat der Vermieter mir nun 5 Tage Zeit gegeben mich zu entscheiden, ob die Installation auf meine Kosten (hä, die habe ich doch mit gemietet wenn die vom Vorgänger ist) entfernt werden oder KOMPLETT neu gemacht werden soll.

Wieso? hast du doch nicht gebaut und auch keinen schaden dran verursacht - sein problem, is imemrhin sein gebäude.

Zitat :

Neues Kabel, direkt von der Zählertafel im Hausflur mit FI , alles Feuchtraum geeignet (Steckdosen, Schalter und LAMPEN) und im Kabelkanal.

kanal? wozu? wenn schon eher rohr. oder einfach UV-festes kabel (NYY vielleicht).

Zitat :

Und das Schärfste, die Installation darf nur die Firma machen die mich angeschi**en hat.

moment, wenn du es auf deine ksoten erledigen sollst, kannst du auch wählen, wer's macht. selbst bei der ausführungsart würd ich dem vermieter nur ei nsehr begrenzters mitspracherecht geben. vllt. aus optischen gründen festlegung der leitungsfarbe auf der fassade oder so, aber dochn ich mehr als ein "muss optisch zur fassade passen" - außerdem scheint er sich bislang an den nagelschellen ja auch nich gestört zu haben.

Zitat :

NUN DIE FRAGE : Ist die von mir geschilderte Installation von 1977 wirklich nicht mehr zugelassen und muß KOMPLETT erneuert werden, oder entsprechen ggf. nur teile nicht der VDE Norm.

probleme:
1) UV-belastung
2) kein feuchtraum-material (sofern es erfordelrich ist)
3) ist ein 30mA-FI vorhanden?
Der FI hätte aber shcon vor 3 jahrn eingebaut werden müssen oder alternativ hätt die garage nicht angeklemmt werden dürfen. pfusch der damaligen firma, wenn keiner vorhanden ist.


Zitat :

LETZTE FRAGE : Ist eine Installation einer Waschmaschine (ich denke hier an 2Kw Heizleistung) an einem 20 Meter NYM 3x1,5 Kabel welches frei durch einen alten Kamin nach unter hängt zulässig ?? (Reich der Querschnitt und reißt das Kabel nicht mal durch das Eigengewicht ??)

reißen nicht, aber die isolation beginnt zu fließen. bei 2m könnt man drüberwegsehen, bei 20 ganz sicher nicht.

Hmm, wie wär's mit gegenschlag und den vermieter beim schornsteinfeger ansch*** wegen dem kabel im kamin? ist der kamin denn _irgendwie_ dauerhaft unbrauchbar gemacht als kamin?


Fordere doch erstmal eine genaue Mängellsite ein, was dem vermieter nicht passt bzw. warum welcher tei lder anlage nicht den normen entsprechen soll.
Das sieht für mic heher nach auftragsbeschaffung der erwähnten firma aus, zu sagen, "stimmt so nich, die verdrahtung, die muss neu" ...

BID = 77948

Armalite

Gerade angekommen


Beiträge: 15
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@Teletrabi DANKE für die Turbo-Schnelle Antwort !!

Quote :Wer hat das damals in auftrag gegeben? du? ooer dein vermieter? wenn's der vermieter war - sein auftrag, sein problem, wenn der nicht korrekt ausgeführt wurde.

Die E-Installation hat mir ein Bekannter gemacht, der Vermieter hat aber darauf bestanden, dass eine von ihm beauftraget Firma die Installation prüft und die Zählertafel neu macht und aufschaltet. Der damalige Installateur und Prüfer hat einen FI 30mA installiert, nach dem sind 2 16 A Sicherungen (Bad und 1 Stromkreis Küche) den 2. Stromkreis Küche an dem auch die Garagen hängen hat er absichtlich nicht auf den FI geklemmt, da er meinte dass das mit einer älteren Installation und dem FI Probleme geben könnte. Des weiteren würde bei der alten Installation im Außenbereich kein FI nötig sein.


Quote : Das mit dem schatten ist nich so schön. welche himmelsrichtung denn?

Die Mauer läuft nach Norden, das kabel befindest sich auf der Ost-Seite und ist fast komplett mit Efeu überhangen (nicht fest bewachsen !!!).

Quote : Hmm, wie wär's mit gegenschlag und den vermieter beim schornsteinfeger ansch*** wegen dem kabel im kamin? ist der kamin denn _irgendwie_ dauerhaft unbrauchbar gemacht als kamin?

Der Kamin ist oben zugemauert und unbrauchbar. Aber darf das Kabel einfach so verlegt werden ohne Zugentlastung und reichen 3x1,5 mm2 ???

Quote :
Das sieht für mic heher nach auftragsbeschaffung der erwähnten firma aus, zu sagen, "stimmt so nich, die verdrahtung, die muss neu" ...

Ja, so sehe ich das auch, ich wäre ja bereit das alles neu machen zu lassen, dann aber von einer Firma meiner Wahl, ggf. unter Mithilfe eines Bekannten.


bis dann Bernd




[ Diese Nachricht wurde geändert von: Armalite am 26 Jun 2004 21:44 ]

BID = 77949

:andi:

Inventar



Beiträge: 3198
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Tip: Keine besonderen Gedanken bei der Garage machen, hört sich soweit OK an.
Evtl nach FI kucken, und das Kabel im UV licht ist halt ein grenzfall...

die leitung im kamin kann nicht so bleiben.

und das wichtigste: Ist dem Vermieter sein job! würd nix zahlen!


[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 26 Jun 2004 22:05 ]

BID = 77954

Teletrabi

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Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...


Zitat :

Die E-Installation hat mir ein Bekannter gemacht, der Vermieter hat aber darauf bestanden, dass eine von ihm beauftraget Firma die Installation prüft und die Zählertafel neu macht und aufschaltet.

Na dann ist
a) im verantwortungsbereich des vermieters, was dort letztlich gemacht wurde, denn mit der inbetriebnahme wurde erklärt, dass das alles soweit in ordnung ist. ganz besonders dann natürlich, wenn der auftrag auch auf "prüfen und anschließen" einer fremden leistung lautet.
b) wird der vermieter dann doch sicher noch die rechnungen haben und die prüfprotokolle.
c) also sei problem, wenn dort nun eine gefährdung besteht.


Zitat :

Der damalige Installateur und Prüfer hat einen FI 30mA installiert, nach dem sind 2 16 A Sicherungen (Bad und 1 Stromkreis Küche) den 2. Stromkreis Küche an dem auch die Garagen hängen hat er absichtlich nicht auf den FI geklemmt,

*argh*
Garagensteckdosen kann man wohl als möglichen versorgungspunkt für geräte im freien betrachten, also grundsätzlich 30mA-FI, außer bei bestehenden anlagen (s.u.)


Zitat :

da er meinte dass das mit einer älteren Installation und dem FI Probleme geben könnte.

*argh^2*
wohl kaum bei ner eifnachen steckdosen-zuleitung. 'n ganzes haus, okay, da kriegt man dann schnell probleme, aber bei 'nem solch kleinen anlagenteil *kopfschüttel*


Zitat :

Des weiteren würde bei der alten Installation im Außenbereich kein FI nötig sein.

*argh^3*

doch, hätte man dann beim erneuern der installation nachrüsten müssen. allerdings reicht es dann ja, eifnach das mit auf den FI zu klemmen, ist ja shcon ein passender vorhanden.



Zitat :

Die Mauer läuft nach Norden, das kabel befindest sich auf der Ost-Seite und ist fast komplett mit Efeu überhangen (nicht fest bewachsen !!!).

besser als nix.
müsste man wohl mal genau gucken, wie spröde die schon geworden ist. wenn die sich shcon an knickstellen in einzelteile auflöst / dort tiefe rissen auf der außenseite des bogens hat, wird man wohl ersetzen müssen.

wenn die noch halbwegs ok erscheint, würd ich eher 'n UV-schutz nachrüsten, um weiteren schaden zu verhindern.
entweder nagelschellen rausreißen, leitung komplett losnehmen und alles durch'n panzerrohr ziehen und dieses mit den entsprechenden klemmschellen befestigen.
Oder - eher die bastellösung - (schwarzes) wellrohr nehmen, mit gartenschere o.ä. längs auftrennen und dann über die bestehende leitung einfach drüberstülpen. nicht die eleganteste lösung aber als sonnenschutz wohl ausreichend.


Zitat :

Der Kamin ist oben zugemauert und unbrauchbar. Aber darf das Kabel einfach so verlegt werden ohne Zugentlastung

Nö. um welchen höhenuntershcied geht's denn? bei 1, 2m kann man damit vllt. noch leben, aber wenn's mehrere stockwerke sind sicher nicht.

Zitat :

und reichen 3x1,5 mm2 ???

Wenn's nur die waschmaschine ist - denke schon. naja, ok, wenn die 16A voll ausgelastet werden, ist der spannungfall etwas hoch. aber solange da nur wie WaMa dranne hängt oder nur mit C10A oder so abgesichert ist, halt ich das nich für allzu problematisch.

BID = 77963

Georgi

Aus Forum ausgetreten

Hallo Armalite,

zur Frage Verlegung im Kamin gibt folgendes Buch Antworten:

VDE Schriftenreihe 45
Elektroinstallation in Wohngebäuden
5. Auflage
ISBN 3-8007-2555-X

S 440

Leitungen in stillgelegten Schornsteinen.

Der Autor schreibt:

"Grundsätzlich ist diese Verlegeweise bedenklich. In keinem Fall reichen die für die Elektroinstallation üblichen Leitungen und Kabel, da eine ordnungsgemäße Befestigung (Anschellen) nicht möglich ist (sieh Abschnitte 16.4 und 16.13.4 dieses Buchs). Die Gefahr des Fließens der PVC-Isolierung ist durch das Eigengewicht der Leitungen gegeben.

Wenn überhaupt eine solche Installation durchgeführt werden soll, dann müssen Mantelleitungen mit Zugentlastung, z.B. NYMZ, für selbsttragende Aufhängung verwendet werden."

Ende des Zitats.

Es folgen weitere Ausführungen über die Bedenklichkeit einer solchen Installationsweise.

Gruß


Georgi

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Georgi am 27 Jun 2004  0:52 ]

BID = 77965

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo Armalite,

ganz klare Ansage:

Ich würde mich (unbeschadet der fachlichen Hinweise, die oben schon gegeben wurden) gar nicht erst auf irgendeine Diskussion mit dem Vermieter einlassen!

Der Mieter hat die Wohnung samt Garagen gemietet, welche bereits so mit Beleuchtung und Steckdosen ausgerüstet WAREN. Ob die im Mietvertrag oder einem Übergabeprotokoll explitzit auftauchen oder nicht, ist egal.
Einzige Ausnahme: falls es eine nachweisliche Vereinbarung gibt, in der DER MIETER sich ausdrücklich verpflichtet, eine vom Vormieter übernommene Zusatzinstallation instandzuhalten und bei Beendigung des Mietverhältnisses auch wieder zu beseitigen.

Ansonsten kann und sollte der Mieter den Vermieter schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, die vorhandene und mitgemietete Installation in einen VDE-konformen Zustand versetzen zu lassen.
Da dies ausschließlich auf Kosten des Vermieters zu geschehen hat, ist jener frei in der Wahl des ausführenden Betriebes.

Der Vermieter kann sich NICHT darauf berufen, daß dieser Teil der Installation evtl. erst durch einen Vormieter angebracht wurde. Ob mit oder ohne Wissen und Zustimmung des Vermieters, ist egal.
Entscheidend ist, wie der Zustand zu Beginn des JETZIGEN Mietverhältnisses war!


Gruß,
sam2

P.S.
Mit den Leitungen hätte ich keine Probleme (muß man halt ab und zu kontrollieren), schöner wäre natürlich verrohrt oder NYY. Kanäle an Außenwänden sind problematisch, da sie gerne sehr unschöne Wasserspuren hervorrufen.
Schalter und Steckdosen bitte in IP44 (Feuchtraumausführung). Anschluß aber unbedingt über 30mA-FI!


Gruß,
sam2


P.P.S.
Sie lasen wie immer lediglich eine persönliche Einschätzung einer hypothetischen Sachlage. Wer eine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfalle wünscht, wende sich vor Ort an den Anwalt des geringsten Mißtrauens...
In Mietangelegenheiten berät gerne auch der örtliche Mieterverein!


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 77979

Armalite

Gerade angekommen


Beiträge: 15
Wohnort: Gelsenkirchen

Hi und danke an alle !!! Hat mir sehr geholfen, werde jetzt mal der Baugesellschaft zurüch auf deren Füße treten.

@Teletrabi: Das kabel läuft über 3 1/2 Stockwerke in den Keller. Dürften so 9 bis 10 Meter sein sie es frei im Kamin hängt.

bis dann und nochmals DANKE Bernd

BID = 77983

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Für die "Leitung im alten Kamin"-Problematik gibt es noch eine recht einfache und auch preiswerte ordentliche Lösung.


Da NYMZ (zumindest als Meterware) heutzutage kaum mehr aufzutreiben ist, kann man stattdessen auch folgendes tun:

Man nehme starres Isolierrohr, je nach Höhe des Kamins leichtes oder mittleres, je nach Anzahl und Aderzahl der zu befestigenden Leitungen so etwa DN 20 oder DN 25.

Das kann man (da etwas biegsam) auch durch Putztürchen noch eben gerade so einfädeln. Zur Not muß die Öffnung etwas erweitert werden oder man kann es von oben bzw. unten durchfädeln und zusammenstecken .

Daran dann AUSSEN mit reichlich Kabelbindern die NYM befestigen! Sozusagen wie bei einer normalen AP-Verlegung statt der Schellen.

Achtung: Da die angeformten Muffen unter Dauerlast zum Aufreißen neigen, besser diese absägen und separate Verbindungsmuffen benutzen


Gruß,
sam2
der sich fragt, ob das damit meist unausweichlich verbundene "Kamin-Selber-Fegen" auch dem Elektriker Glück bringt...?

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 77986

Armalite

Gerade angekommen


Beiträge: 15
Wohnort: Gelsenkirchen

Hi Leute !
Die Sache mit dem Kabel im Kamin habe ich nur gefragt, da die Firma die die Garagen anmeckert, vor 2 Wochen eine NYM Leitung im Kamin zur Waschküche (frei hängend) verdratet hat, Soviel zur Sicherheit :-)

bis dann Bernd

BID = 78092

:andi:

Inventar



Beiträge: 3198
Wohnort: Bayern

dann könnte das evtl den Bezirkshandwerksmeister interessieren (wenn cih richtig informiert bin)

ist das ne normale baufirma, und der heinz macht elektrik so nebenher fürn kasten bier? manchmal muss man sich echt fragen...

BID = 78102

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Wenn du zu dem Schornsteinproblem noch was schriftlich und - da aus dem VDE-Verlag - auch halbwegs verlässlich interpretiertes haben willst, besorg dir VDE Schriftenreihe Nr.45, Elektro-Installation in Wohngebäuden. Gibt's bei Ebay des öfteren für ein paar Euronen, ist IMHO aber auch den Neupreis wert.
Aktuell dürfte 5. Auflage/2001 sein.

BID = 78116

Georgi

Aus Forum ausgetreten

@Teletrabi,

quäl doch mal Dein Scrollrad und scrolle genau sechs Beiträge über Deinen und es wird Dir wie Schuppen aus den Haaren fallen.

@armalite,

mußtest Du Den Zweck Deiner Frage verheimlichen? Dachtest Du, wenn Du ihn nennst, es würde Dir keiner helfen?
So hat das ganze "e Gschmäckle" von Hinterhältig bekommen.

Gruß


Georgi

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Georgi am 27 Jun 2004 21:47 ]

BID = 78132

Armalite

Gerade angekommen


Beiträge: 15
Wohnort: Gelsenkirchen

@Georgi !
Hi, ich habe nichts verheimlicht !!! es sah nur so aus, dass die Annahme entsteht, dass ich ein Kabel im Kamin verlegen möchte. Dass wollte ich aufklären. Wegen des Kamins habe ich nur gefragt um mir ein Bild über die Kompetenz der Person zu machen, welche die Garageninstallation am meiner Garage bemängelt. Dürfte allerdings die gleiche sein, welche die Anlage meiner Wohnung (und damit auch die der Garagen) in Betrieb genommen hat.

Quote : mußtest Du Den Zweck Deiner Frage verheimlichen? Dachtest Du, wenn Du ihn nennst, es würde Dir keiner helfen?
So hat das ganze "e Gschmäckle" von Hinterhältig bekommen.

Warum sollte mir keiner helfen wenn ich feststellen möchte ob eine erfolgte Installation korrekt ausgeführt wurde ???? das mit dem Hinterhältig verstehe ich nicht ???

Danke noch mal für deinen Hinweis auf die Literatur !!!!!!!

bis dann Bernd

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Armalite am 27 Jun 2004 22:06 ]

BID = 78171

Georgi

Aus Forum ausgetreten

Hallo Bernd,

ich würde Dir dringend raten es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, denn dort ziehst Du zumindest in Teilpunkten den kürzeren und bleibst ggf. auf den Kosten des Verfahrens hängen!


Gruß


Georgi


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