Dimensionierung der Zuleitung zur Unterverteilung?

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Autor
Dimensionierung der Zuleitung zur Unterverteilung?
Suche nach: zuleitung (6024) unterverteilung (1305)

    







BID = 930575

christof4711

Gerade angekommen


Beiträge: 3
 

  


Hallo,

ich habe eine Frage. Ich möchte gerne unseren UV modernisieren und bin mir nicht ganz sicher ob die Dimensionierung von der Zuleitung passt. Diese ist ca. 13m lang und führt vom Hauptsicherungkasten vom Keller (dort sitzt auch der 40A SLS) zur Unterverteilung. Hier ist 6mm² gelegt, da war wohl jemand sparsam? Wie das immer so ist, in der UV ist nur Platz für 2 Hutschienen. Momentan ist ein 25A FI dran der alle 16A Sicherungen (11 Stück) absichert. Ich hatte dann schon ein 16A FI/LS fürs Bad OG installiert. Der 3 Phasen Drehstrom ist nicht durch den FI abgesichert. Ich hätte mir jetzt folgende Beschaltung überlegt siehe Bild.

Reicht da das 6mm² als Zuleitung? Ist ein EFH mit 2 Personen?

Vielen Dank im Voraus.




BID = 930578

123abc

Schreibmaschine



Beiträge: 2195
Wohnort: Hamburg

 

  

Der L1 vom 2pol. Fi ist falsch abgegriffen.

123abc

BID = 930583

Elektro Freak

Inventar



Beiträge: 3434
Wohnort: Mainfranken

Also 6mm² ist grob bis 35A Absicherbar/Belastbar.

Welche Verlegeart liegt den hier vor ?!
Spannungsfall dürfte bei der länge vernachlässigbar seien ..

Solang der 25A Fi nicht vorgesichert ist, ist er Überlastet ..

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BID = 930584

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Zitat :
123abc hat am  5 Jul 2014 12:15 geschrieben :

Der L1 vom 2pol. Fi ist falsch abgegriffen.

123abc

Du meinst vom FI-LS Anbau, oder? Ja, der ist so sinnlos.

40 A ist für 5x6 mm2 sehr auf Kante genäht, müsste aber gerade noch so gehen wenn ein SLS (und keine Schmelzsicherung) vorgeschaltet ist. Voraussetzung ist Verlegeart C, also direkt in ungedämmter Wand oder AP.

Zweiter Haken: laut Fachmeinung der Zeitschrift DE müssen FIs entsprechend vor Überlast geschützt werden, d.h. ein 40-A-FI mit SLS (I2=1,2*In) maximal 32 A. Die einfachste Lösung wäre, den UV mit Neozed-Lasttrennschalter 25 A vorzusichern und einen FI 40/4/0,03 zu verbauen. Einziger Nachteil: die Kurzschlusselektivität ist nicht mehr unbedingt gegeben.

Allerdings wird die FI-Vorsicherungsregel in D offenbar noch kaum ernst genommen, anders als in Österreich. Ein 40er muss es aber mindestens sein, der jetzige 25er kann überlastet werden.

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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 930587

Offroad GTI

Urgestein



Beiträge: 12742
Wohnort: Cottbus


Offtopic :

Zitat :
Allerdings wird die FI-Vorsicherungsregel in D offenbar noch kaum ernst genommen
Habe neulich eine Niederspannungsverteilung gesehen, bei der ein 25A FI mit einem 63A LS vorgesichert wurde.
Wäre ja noch zu tolerieren, wenn nur ein 16A LS am Abgang des FI hängen würde, es waren aber mindestens fünf.

O-Ton: "Sind ja nur die Beleuchtung und ein paar Steckdosen dran"

BID = 930589

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Fehlerstromschutzschalter dürfen in D mit Nennstrom betrieben werden. Der Nennstrom ist derjenige Strom den der FI dauernd ohne Schaden führen darf und das sind 40 A bei einem 40 A FI.
Beispiel: 63 A NH im Hak und nachfolgender 63 A FI, ist zulässig den die NH schützt den 63 A FI gegen Überlast, genauso wie er die Leitung gegen Überlastung schützt.
40 A FI nach 40 A SLS ist gegen Überlast geschützt. Der 25 A FI ist durch die nachfolgende 16 A Sicherung auch gegen Überlast gesichert.
Bei FI/LS ist er durch die Eigensicherung selbst geschützt.
Hier würde ich gern mal die Österreichische Regelung dazu sehen
Nun zu deinem FI/LS Anbau dieser löst dir den 40 A FI aus sobald ein Strom über diesen FI/LS fließt.
Nur bei Verlegeart frei in Luft (E) und direkt auf der Wand (C) darf die Leitung mit 6mm² mit 40 A abgesichert werden. Der FI dagegen ist sehr wohl auch bei Verlegeart A noch durch die 40 A Vorsicherung geschützt, nur eben die Leitung nicht mehr.

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 930591

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434


Zitat :
Offroad GTI hat am  5 Jul 2014 14:00 geschrieben :


Offtopic :

Zitat :
Allerdings wird die FI-Vorsicherungsregel in D offenbar noch kaum ernst genommen
Habe neulich eine Niederspannungsverteilung gesehen, bei der ein 25A FI mit einem 63A LS vorgesichert wurde.
Wäre ja noch zu tolerieren, wenn nur ein 16A LS am Abgang des FI hängen würde, es waren aber mindestens fünf.

O-Ton: "Sind ja nur die Beleuchtung und ein paar Steckdosen dran"


Das Ganze nennt sich dann Gefährdungsbeurteilung und da kann durchaus auch mal von einer Norm abgesehen werden. Originalton eines Eigentümers auf die Mängelrüge des Betreibers. Wir warten jetzt bis der FI den magischen Rauch rauslässt und dann Ersetzt werden Muss Dann kommt da ein 40 A FI/LS rein

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am  5 Jul 2014 14:27 ]

BID = 930592

Trumbaschl

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Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am  5 Jul 2014 14:08 geschrieben :

Fehlerstromschutzschalter dürfen in D mit Nennstrom betrieben werden. Der Nennstrom ist derjenige Strom den der FI dauernd ohne Schaden führen darf und das sind 40 A bei einem 40 A FI.
Beispiel: 63 A NH im Hak und nachfolgender 63 A FI, ist zulässig den die NH schützt den 63 A FI gegen Überlast, genauso wie er die Leitung gegen Überlastung schützt.
40 A FI nach 40 A SLS ist gegen Überlast geschützt. Der 25 A FI ist durch die nachfolgende 16 A Sicherung auch gegen Überlast gesichert.
Bei FI/LS ist er durch die Eigensicherung selbst geschützt.
Hier würde ich gern mal die Österreichische Regelung dazu sehen


http://diesteckdose.net/forum/showp.....nt=10

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BID = 930593

christof4711

Gerade angekommen


Beiträge: 3

Vielen Dank für die Antworten. Stimmt der eine FI/LS ist falls er muss der L1 von der Zuleitung bekommen. Sonst kann ja an dem 25A FI nur 16A fließen durch die LS Absicherung. Damit kann der 25A FI doch nicht überlastet werden oder habe ich da was übersehen?

Ich habe auch gesehen die Zuleitung ist wohl 10mm2.Dann müsste der Aufbau ja passen oder?

BID = 930596

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

nein sobald durch den 16 A FI/LS ein Strom fließt erkennt der 40 A FI das da Strömlinge an ihm vorbeifliesen und löst aus! Selbst wenn du den N nach dem 40 A FI am N des FI anschliest wirft dir im Fehlerfall der 16 A FI auch den 40 A FI. Fehlerstromschutzschalter sollten nie In Reihe geschaltet werden ohne die Selektivität zu beachten! Merke die Sind sehr Kollegial geht einer gehen die anderen mit!
@ Trumbaschl http://diesteckdose.net/forum/showp.....nt=10
The requested URL /forum/showpost.php was not found on this server.
Edit ich habe das mal als Bild eingefügt !






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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am  5 Jul 2014 15:54 ]

BID = 930597

christof4711

Gerade angekommen


Beiträge: 3

Ok. Danke dann sieht nun der korrigierte Schaltplan so aus.



BID = 930602

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

Das Steckdosenforum läuft momentan unzuverlässig, daher zitiere ich mal den kompletten Beitrag von Benutzer SPS (es ging um chinesische 63-A-RCDs zum sensationell günstigen Preis von 11 britischen Pfund, anscheinend uralte Schupa-Typen):


Zitat :

Zitat :
! (kurzzeitverzögerter AC), sonst wären die super-praktisch für Installationen mit mehr als 25 A Vorsicherung. Schaltstromregel sei Dank braucht man ja ab 35 A hier 63er-FIs

Nach einem Beitrag der Fachzeitschrift de auch bei uns in Deutschland.
http://www.elektro.net/praxisproble.....rcds/


Was im DE-Beitrag genau drinsteht kann ich mangels Vollzugang leider auch nicht sagen. Der Titel wirkt aber eindeutig genug. Vorher war mir die mutmaßliche Existenz dieser Regelung in D auch unbekannt.

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BID = 930608

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434


Zitat :
Guten Tag, ich verstehe die Anfrage nicht ganz. Eine RCD löst ja nicht wegen Überlast aus, sondern wenn ein Differenzstrom besteht. Bei der Dimensionierung des Betriebsstrom von RCD ist IN DEUTSCHLAND (!) nicht der große Prüfstrom der Leitungsschutzeinrichtungen zu berücksichtigen, sondern deren Nennstrom.

Die Hersteller geben die Größe der Maximalen Vorsicherung an zb 63 A diese dient aber nur der Begrenzung der Kurzschlußströme. So ist eben ein 25 A FI durch eine zulässige 63 A NH im Hak nicht gegen Überlast aber gegen Kurzschluß gesichert. Eine 25 GL oder NH würde diesen FI dagegen auch gegen Überlast absichern. Durch die VDE Zulassung ist sichergestellt das jeder FI mit dieser Zulassung mit Nennstrom Vor oder nachgesichert werden darf. Warum da die ÖVE andere Wege geht ist mir unverständlich?
Auf die Spitze getrieben müste da ja der 16 A FI/LS ja auch den Großen Prüfstrom beachten, was er ja auch tut, den der LS Teil davon ist ja darauf ausgelegt. Trotzdem hat der FI/LS einen Nennstrom von 16 A die er dauernd führen darf! Im Umkehrschluss ist ein 16 A FI durch die Sicherung ja mit Nennstrom abgesichert und beim großen Prüfstrom schaltet die Sicherung vor möglichen Beschädigung ab. Sonst wäre ja der Überlastschutz eben nicht gewährleistet. Die Hersteller geben aber den Nennstrom an und nicht den zulässigen großen Prüfstrom.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am  5 Jul 2014 17:32 ]

BID = 930614

Trumbaschl

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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am  5 Jul 2014 17:16 geschrieben :


Zitat :
Guten Tag, ich verstehe die Anfrage nicht ganz. Eine RCD löst ja nicht wegen Überlast aus, sondern wenn ein Differenzstrom besteht. Bei der Dimensionierung des Betriebsstrom von RCD ist IN DEUTSCHLAND (!) nicht der große Prüfstrom der Leitungsschutzeinrichtungen zu berücksichtigen, sondern deren Nennstrom.

Die Hersteller geben die Größe der Maximalen Vorsicherung an zb 63 A diese dient aber nur der Begrenzung der Kurzschlußströme. So ist eben ein 25 A FI durch eine zulässige 63 A NH im Hak nicht gegen Überlast aber gegen Kurzschluß gesichert. Eine 25 GL oder NH würde diesen FI dagegen auch gegen Überlast absichern. Durch die VDE Zulassung ist sichergestellt das jeder FI mit dieser Zulassung mit Nennstrom Vor oder nachgesichert werden darf. Warum da die ÖVE andere Wege geht ist mir unverständlich?


Der Kommentator sieht die Sache also offensichtlich anders als der Verfasser der DE-Antwort. Hat mal jemand die VDE-Reihen durchforstet, ob es irgendwo diesbezügliche Aussagen gibt?

In der ÖVE E-8001 findet sich jedenfalls der ausdrückliche Hinweis, dass der große Prüfstrom und nicht etwa der Nennstrom herangezogen werden muss. Eine offizielle Begründung habe ich noch nie gesehen, unter Kollegen hört man wahlweise, dass FIs bei Vorsicherung mit Nennstrom und leichter Überlast abgebrannt sein sollen, oder dass das eine Sache des Lobbyings war. Es gibt nämlich vom einzigen heimischen Hersteller gegen entsprechend geschmalzenen Aufpreis "mit Nennstrom vorsicherbare" FIs.

Trickreiche Menschen umgehen das, indem sie sich von der deutschen Niederlassung eines internationalen Herstellers schriftlich bestätigen lassen, dass deren FIs mit Nennstrom gegen Überlast geschützt werden dürfen.

Leider sehe ich solche Anlagen selten, aber es würde mich durchaus interessieren, wie in der Praxis in Haushalten mit 35 A Nachzählersicherung (übliche Praxis bei vielen VNBs) vorgegangen wird - eine zusätzliche FI-Vorsicherung kommt kaum in Frage wenn man zu 35 A gG selektiv sein möchte, und zu den LSS der Endstromkreise vielleicht auch noch. Bleiben drei Möglichkeiten:
1) mit Nennstrom vorsicherbare FIs
2) 63-A-FIs
3) Sch* drauf...

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BID = 930615

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434

in D ist das Klar VDE Zulassung sagt Nennstrom demzufolge ist ein 40 A FI bei 35 A genauso wie ein 63 A FI bei 63 A gegen Überlast gesichert. Bei 63 A in Ö müsste da bereits ein 100A FI verbaut werden
Edit : da durch die EU auch die Prüfeinrichtungen und Zulassungen andere Länder der EU anerkannt werden ist ein FI mit VDE Zulassung auch in Ö mit Nennstrom vorsicherbar! EU-Recht bricht Landesrecht.
Die Länder haben aber die Möglichkeit die Mindestforderungen der EN zu Verschärfen. Damit greift wiederum die Forderung nach "großem Prüfstrom" in Ö auch wenn der Hersteller sagt mit Nennstrom Vorsicherungsfähig. Diese Aussage verstößt dann gegen die ÖVE -Norm
Der Witz Hager oder ABB oder Möller haben zb auf ihren FI sowohl VDE als auch ÖVE Zulassung welche Zulassung gilt nun?

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am  5 Jul 2014 17:45 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am  5 Jul 2014 17:46 ]


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