Hallo Forenkollegen,
für einen großen Vermieter (städtische Wohnungsbaugesellschaft) könnte ich
in deren Mietwohnungen, wenn diese bei Mieterwechsel jeweils leerstehen,
Schalter und Steckdosen erneuern. Die Anlagen werden in der Regel dabei
stromlos/spannungsfrei sein.
Benötige ich, als Elektroinstallateurmeister, dafür eine Konzession, also
eine Eintragung ins Installateurverzeichnis des örtlich zuständigen EVU?
Die Wohnungen sind aus den 1970er und 1980er Jahren und haben einen
Stromkreis (LSS 16A) für Licht und Steckdosen, je einen Drehstromkreis für
den Herd (3x16A) und den Durchlauferhitzer (3x25/32A) und keinerlei FI-Schalter.
Muss ein FI-Schalter, wenigstens fürs Bad, nachgerüstet werden?
Welche Prüfungen/Messungen sind nach Erneuern der Schalter- und Steckdosen-Einsätze,
sowie ggf. der Klemmstellen an Leuchtenauslässen, zu erbringen und zu dokumentieren?
Welche Messgeräte/Prüfgeräte soll/muss man nutzen? (Wohnung ist spannungsfrei!)
Wo finde ich Richtzeiten als Kalkulationsgrundlage?
Tut mir Leid, solche profanen Dinge erfragen zu müssen, aber ich bin seit
über 20 Jahren nicht mehr in der Elektroinstallation tätig.
Nette Grüße,
der Gilb