Hallo Nicole, Hallo Hubert,
na ja solche Pauschalaussagen finde ich eigentlich nicht ok!
Ob ihr einen 230V Strahler einbauen dürft, ist von der Höhe eurer Decke bzw. wie hoch der Strahler hängt abhangig!!!
Erst wenn die Unterkante des Strahlers höher als 2,25m über dem fertigen Fussboden ist darf ein 230V Strahler zum Einsatz kommen.
Sollte die höhe niedriger sein als 2,25m dann 12V Strahler, Halogentrafo muss aber auch galv. Trennung besitzen.
Der Strahler muss in diesem Fall auch mindestens die Schutzart IPX4 aufweisen.
IPX4=Spritzwassergeschützt
Der einbauort des Halogentrafos muß mind. 2,25 über den fertigen Fussboden liegen
Das ganze Bad muss natürlich auch über einen FI mit 30mA "gesichert" sein.
Meine Meinung: 230V Strahler komplett vergessen, selbst wenn die Vorrassetzungen bauseits es erlauben. Es gibt von nahmhaften Herstellern wirklich wunderschöne Halogeneingaustrahler in 12V Technik, die Leuchtmittel sind gängig und relativ preiswert.
Und bei 12V entfällt das "kribbelnde" Gefühl beim Duschen
Speziell an Hubert:
Bitte nicht einfach sagen ihr dürft! Von einer ausgebildeten Fachkraft (bist du bestimmt ja) hätte ich eigentlich den Hinweis mit der höhe von 2,25m erwartet.
Wenn sich in dem geschilderten Fall um einen Altbau handelt kann man nicht von einer Deckenhöhe von 2,40m ausgehen.
Falls du es nachlesen willst: VDE 0100 Teil 701 Ausgabestand: Februar 2002.
mfg Joe
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