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APC Back-UPS CS 500 USB-Kabel Suche nach: usb (5882) kabel (27296) |
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BID = 465140
hajos118 Schreibmaschine
Beiträge: 2453 Wohnort: Untermaiselstein
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Zitat :
MAD_PDA hat am 18 Okt 2007 17:17 geschrieben :
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Brauch ich ja nicht, ich brauche nur die Belegung, ich habe die USV offen und kann deshalb direkt an der Buchse anlöten.
Gruß Matze1992
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... Dann verfolge doch einfach die Anschlüsse der Buchse und berichte, wo sie hingehen.
Vlt. lässt sich dann näher die Belegung bestimmen....
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BID = 465146
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9228 Wohnort: Alpenrepublik
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Schaue mal in der Bucht ob so ein Kabel angeboten wird.
deshalb direkt an der Buchse anlöten.
Sehr servicefreundlich.
Also ich klinke mich mal aus. Bye!
_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten! |
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BID = 465198
MAD_PDA Gelegenheitsposter
Beiträge: 52 Wohnort: Oberbexbach
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BID = 474259
fipsy Gerade angekommen
Beiträge: 6
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Moin moin,
ich muss sagen, dass diese UPS ein ziemlicher Beschiss ist. Ich habe sie mir vorgestern bestellt und gestern bekommen. Der Grund: Sie wird überall beworben wird mit:
Anschlüsse: 1 x USB, 1 x seriell (RS-232)
Jeder normale Mensch würde meinen, dass hier zwei Anschlüsse am Gerät vorhanden sind. Stattdessen gibt es aber nur eine 10-polige RJ-ähnliche Buchse, über die mit Hilfe eines beiliegenden Adapterkabels ein USB-Anschluss konnektiert werden kann. Außerdem kann man über diese Buchse mit Hilfe eines saumäßig teuren Adapterkabels (kostet halb so viel wie die ganze UPS) dann auch einen RS-232 Anschluss konnektieren. Genau den brauche ich.
Ich nenne sowas Kundenbetrug. Denn die technischen Daten versprechen hier eindeutig zwei verschiedene Anschlüsse. Ein primitives Adapterkabel, dessen Herstellungskosten bei etwa 1-2 Euro liegen dürften, für fast 50 Euro als Zubehör zu verkaufen, ist der pure Nepp. Deshalb: Finger weg von APC!
Ich werde die UPS umgehend wieder zurücksenden.
Alternativ könnte man per Anwalt auf unlauteren Wettbewerb klagen. Aber wer will sich schon die Mühe machen...
Gruß, Volker
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BID = 474268
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Moin Fipsy und willkommen im Forum!
Tja so ist das manchmal mit den preiswerten Sachen. Man freut sich daß man sie preiswert bekommen hat, funktionieren auch, aber wenn man die 100%ige Funktion haben will muß man dazu kaufen. Und die kosten dann auch soviel wie das Gerät.
Gruß
Bernd
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BID = 474280
fipsy Gerade angekommen
Beiträge: 6
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Hi Bernd,
danke für den Willkommensgruß!
Ich habe auch nichts dagegen, dass Geräte preiswert angeboten werden, die nur eine Teilausstattung besitzen. Aber dann darf die Werbung nicht versprechen, dass eine Vollausstattung geboten wird. Wenn bestimmte Features nur mit separatem Zubehör möglich sind, dürfen diese Features im Angebot nicht ohne diesen Hinweis beworben werden!
Daran halten sich auch alle Unternehmen, soweit ich weiß. Nur APC tut das nicht. Das wäre sonst so, als wenn ein Auto-Hersteller werben würde:
Audi A6; Merkmal: 2 Vordersitz-Airbags, 2 Rücksitz-Airbags. Und wenn das Auto kommt, stellt man fest, dass man die Rücksitz-Airbags kostenpflichtig nachrüsten lassen kann. So eine Werbung würde sofort Abmahnungen provozieren.
Ich werde die Sache nach einem Gespräch mit der Hotline von APC mal von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen, sofern sich APC nicht kulant zeigt.
Gruß, Volker
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BID = 474283
fipsy Gerade angekommen
Beiträge: 6
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Zur Ergänzung vielleicht noch etwas, was von allgemeinem Interesse sein könnte. Es geht um die Neuregelung von Sachmängeln nach § 434 BGB. Hiernach liegt ein Sachmangel vor, wenn die Eigenschaften eines Produktes von den in der Werbung genannten Eigenschaften abweichen.
Dies trifft auf die Werbung für die Serielle- und USB-Schnittstelle bei APC definitiv zu. Alle Händler werben bei den Geräten ebenfalls für eine RS-232 Schnittstelle, ohne dabei anzugeben, dass diese im Lieferumfang überhaupt nicht vorhanden ist.
Genauer:
Nach dem neuen § 434 BGB ist eine Kaufsache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Fehlt es an solchen Vereinbarungen, so kann der Kunde auch auf Aussagen in der Werbung zurückgreifen. Fehlen die Eigenschaften, dann liegt ein Mangel vor. Der Käufer kann in diesem Fall innerhalb der zweijährigen Garantiefrist die „Nacherfüllung“ und ansonsten den Schadensersatz verlangen, der daraus entsteht, dass die Ware mangelhaft ist.
In der Werbung von Bedeutung ist § 434 Abs. 1 Satz 3: Danach gehören zur Beschaffenheit auch die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann.
Gruß, Volker
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BID = 474291
hajos118 Schreibmaschine
Beiträge: 2453 Wohnort: Untermaiselstein
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Zitat :
fipsy hat am 21 Nov 2007 06:42 geschrieben :
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Genauer:
Nach dem neuen § 434 BGB ist eine Kaufsache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Fehlt es an solchen Vereinbarungen, so kann der Kunde auch auf Aussagen in der Werbung zurückgreifen. Fehlen die Eigenschaften, dann liegt ein Mangel vor. Der Käufer kann in diesem Fall innerhalb der zweijährigen Garantiefrist die „Nacherfüllung“ und ansonsten den Schadensersatz verlangen, der daraus entsteht, dass die Ware mangelhaft ist.
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Soll das heissen, daß ich als Verbraucher die Nachbesserung (= das fehlende Schnittstellenkabel) kostenlos verlangen kann?
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BID = 474295
fipsy Gerade angekommen
Beiträge: 6
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Zitat : hajos118 hat am 21 Nov 2007 08:00 geschrieben :
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Soll das heissen, daß ich als Verbraucher die Nachbesserung (= das fehlende Schnittstellenkabel) kostenlos verlangen kann?
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Also ich würde ganz klar sagen: JA!
Da das Vorhandensein beider Schnittstellen in der Werbung überall ohne weitere Einschränkung angegeben wird, hast du auch ein Anrecht darauf, beide Schnittstellen nutzen zu können (wenn Schnittstellen als Vorhanden angegeben werden, muss der Kunde auch davon ausgehen, dass sie genutzt werden können). Es kann also nicht auf einen Umtausch des USB-Kabels in ein Serielles Kabel hinauslaufen (das wurde wohl einigen Benutzern von APC angeboten), sondern es muss auf eine Lieferung beider Kabel hinauslaufen.
Andernfalls müssen der Händler und APC in ihrer Werbung einschränkend darauf hinweisen, dass bestimmte, genannte Eigenschaften nicht im Lieferumfang enthalten sind und somit auch nicht zugesichert werden.
Im Grunde müsste APC sogar darauf hinweisen, dass nicht beide Schnittstellen gleichzeitig genutzt werden können. Denn laut Werbung sieht es so aus, als wenn beide Schnittstellen gleichzeitig (parallel) vorhanden sind. Sonst müsste dort nämlich stehen:
Kommunikation: RS-232C oder USB
Gruß, Volker
[ Diese Nachricht wurde geändert von: fipsy am 21 Nov 2007 8:28 ]
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BID = 474301
fipsy Gerade angekommen
Beiträge: 6
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Wer suchet, der findet...
Speziell für MAD_PDA hier die Steckerbelegung des neuen, 10-poligen RJ45 Steckers der CS Back-UPS (350/500/650).
Das Kabel kann einfach selbst gelötet werden, es ist kein 10-poliger RJ45 Stecker nötig, es geht auch mit einem stinknormalen 8-poligen.
Gruß, Volker
Guckst du hier: ftp://ftp.univ-tlse1.fr/pub/unix/re......html
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BID = 474644
fipsy Gerade angekommen
Beiträge: 6
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