Gefunden für fest anschlussdose - Zum Elektronik Forum





1 - Autarkes Kochfeld und Backofen an Herdanschluss -- Autarkes Kochfeld und Backofen an Herdanschluss




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  Hallo zusammen,

nach dem letzten Posting von "DmdkA", habe ich jetzt doch nochmal die Leitungslänge genauer angeschaut, da die geschätzte Länge halt nun ausgerechnet bei den kritischen 28 m lag.

Also hier die gemessenen Längen (nagelt mich nicht auf den Zentimenter fest):

UV im Keller bis Herdanschlussdose
UV bis OKFF(EG) = 2,20 m
OKFF bis Balken(Nord) = 2,50 m
Balken(Nord) bis Balken(Ost) = 2,20m
Balken(Ost) bis Balken(Süd) = 4m
Balken(Süd) bis Südwand-OKFF-0,3m = 2,20m
Südwand bis Anschlussdose = 2,40m
SUMME: 15,5m

Verlängerung für AP-Steckdose Backofen:
Anschlussdose bis Ecke(Süd-Ost) = 2,40m
Ecke(Süd-Ost) bis Ecke (Ost-Nord)= 4m
Ecke (Ost-Nord) bis Position AP-Steckdose= 2m
+ Höhe zur AP-Steckdose 1 m
SUMME: 9,4 m

GESAMT: 24,9 m

Davon an Holzbalken: 6,20m
Davon Aufputz ab Herdanschlussdose: 9,4m

Was die Gesamtlänge angeht, sind wir da doch noch unterhalb von 28m. So weit, so gut.
Aber wie verhält es sich mit dem Anteil der Leitung, die nicht Unterputz verläuft?

Vielen Dank und viele Grüße,
Torsten
...
2 - Backofen kabelanschluss -- Backofen kabelanschluss

Zitat : Einspruch auch deswegen, weil wirklich interessierte, begabte Laien sich deutlich besser und sinnvoller artikulieren können.

Ok, fair enough ... dem Punkt muss ich in diesem Falle zustimmen.


Zitat : im Zweifel muß dann aber eben doch der Fachmann ran, das sehen die meisten komischerweise auch ein

Ich weiss nicht, woran Du das fest machst. Das ist hier jedenfalls nicht zu erkennen ...


Zitat :








3 - Neubau, Signalleitungen nach DIN 18015 -- Neubau, Signalleitungen nach DIN 18015
Hallo,

das ist meine persönliche Meinung (keine Rechtsberatung):
In meinen Augen ist zwischen einer Anlage (verbundene Funktionseinheiten) und einem Netz zu unterscheiden. Grundsätzlich sind Leistungen als fix und fertige Leistungen zu erbringen. Bei einer Anlage gehört meiner Ansicht nach eben dann auch die Anschlussmöglichkeit und die Signalaufbereitung/-Einspeißung dazu. Bei einem Netz lediglich die Infrastruktur, die es Ermöglicht eine Anlage zu Betreiben.
Nun ist die Frage, was der Bauträger laut Vertrag schuldet. Die DIN 18015 selbst bezieht sich auf "Anschlüsse" und da gehört meiner Meinung nach auch die Anschlussdose dazu. Wie der Anschluss beschaffen sein muss, legt die DIN nicht fest. Theoretisch kann nämlich auch ein Koaxkabel ein Informationstechnischer Anschluss sein. Da geht auch Internet drüber

Gruß Stefan ...
4 - Kabel richtig stöpseln, aber wie??? -- Kabel richtig stöpseln, aber wie???
...na bitte geht doch

...dann schraub die Anschlussdose wieder da fest wo sie hingehört, klemm die Zuleitung unter die Zugentlastung und überprüfe ob alle Adern mit Aderendhülsen versehen sind und richtig in den Anschlussklemmen sitzen

...wenn du das gemacht hast, machst du ein Bild wo man einen vernünftigen Zustand erkennen kann und dann kümmern wir uns um den Y-Kondensator und um die Heizung die übrigens mal durchgemessen werden sollte da sie ja nicht mehr geht ist sie entweder Kapput oder es ist eine Klemme locker

...und gibs jetzt einen FI oder nicht


...ach ja, mach die Sicherung vorher raus



[ Diese Nachricht wurde geändert von: Primus von Quack am  1 Okt 2006 21:55 ]...
5 - telefon/sprechanlage verkablung -- telefon/sprechanlage verkablung

Zitat :
carpe hat am 12 Jan 2005 23:04 geschrieben :
vielen dank für deine anmerkungen.
ich werde die TK anlage ringförmig von der ersten dose bis zur letzten dose mit 2x2x0,6 qmm verlegen.


WAAAAASSSS

Sorry du scheinst mich oder/und die Regeln der Telekommunikation immer noch nicht richtig verstanden zu haben, wenn du ein 2x2x0,6 im Ring verlegst machst du so gut wie alles falsch, du kannst dann höchstens zwei Analoge Telefone betreiben, wenn die Anlage im Keller hängt.

Du sollst J-YY 6x2x0,6 verlegen (Das natürlich im Ring) Das ist gar nicht teuer und warum muss ich mir hier den die Lippen äh Finger fusselig reden/schreiben damit ihr ein wenig Reserve und Zukunft habt?

Oh man, wie kann man nur so ich könnt
6 - Platzierung von Netzanschlüssen durch Bauunternehmer -- Platzierung von Netzanschlüssen durch Bauunternehmer
Hallo!

Ich habe eine Neubauwohnung angemietet und den Mietvertrag unterschrieben. Bei Wohnungsübergabe fiel zunächst auf, das Steckdosen relativ unkontrolliert durch den Bauunternehmer platziert worden sind.

Ein Elektriker besichtigte nun die leere Küche und stellte fest, das nach seiner Meinung nicht vorschriftsgemäss gearbeitet wurde. Die 400V-Anschlussdose wurde auf 30 cm Höhe angebracht. Gemäss Baurecht wären 40 cm Höhe Vorschrift. Hierdurch sind Mehraufwendungen erforderlich, da der Herd nicht in 30 cm Höhe angeschlossen werden kann aus baulichen Gründen.

An einigen Stellen in der Wohnung fiel im Nachhinein auf, das man wohl zu wenig Steckdosen hatte und eingeplante Steckdosen (mit Verkabelung in der Dose) zum Teil einfach mit einer Blende abgedeckt hat. Man scherzte schon, das es vielleicht draussen geregnet hat und der Elektriker oder wer auch immer nicht mehr zum Auto wollte, um die fehlenden Steckdosen zu holen.

Da die Wohnung mit 80 m² Wohnfläche zu 895 EUR kalt angemietet wurde, verärgert mich dieses sehr.

Ist es so, das gemäss Baurecht bestimmte Platzierungen von Anschlüssen (Strom, Wasser) und Einbauhöhen definiert sind und als Vorschrift gelten?

Danke im voraus!...

Nicht gefunden ? Eventuell gibt es im Elektroforum Transistornet.de für Fest Anschlussdose eine Antwort
Im transitornet gefunden: Fest Anschlussdose


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