Gefunden für baurecht blitzschutz kindergrten - Zum Elektronik Forum |
| 1 - Erdung Sendeantenne -- Erdung Sendeantenne | |||
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| 2 - Nachrüsten eines Erders -- Nachrüsten eines Erders | |||
Zitat : der mit den kurzen Armen hat am 11 Jan 2013 16:48 geschrieben : Es gibt den Bestandsschutz nur im Baurecht! In der Elektrotechnik gibt es das nicht, da gibt es nur Nachrüstplichtig oder eben keine Nachrüstplicht. Richtig, aber nachdem sich dieser Sprachgebrauch auch in Publikationen von Juristen, VDE, ABB usw. eingebürgert hat, habe ich ich die Griffelspitzerei aufgegeben das Wort "Bestandsschutz" jedesmal in Gänsebeinchen zu setzen. Nur ein Beispiel von vielen Zitat : ABB Merkblatt 16 1.1 Bestandsschutz Blitzschutz und Antennenerdungsanlagen, die bei der Abnahme den zu ... | |||
3 - Blitzschutz für Sat-Schüssel unter Hochspannungsmast notwendig? -- Blitzschutz für Sat-Schüssel unter Hochspannungsmast notwendig? | |||
Zitat : Jetzt die Frage, ob die Schüssel einen Blitzschutz benötigt? Ich denke hier ist die Frage falsch.
Für mich Disko => öffentliches Gebäude => Menschenansammlung => Baurecht und sonsige Vorschriften => Blitzschutz für das Gebäude notwendig. Für die Disko müsste es ein Blitzschutzkonzept ; Brandschutzkonzept; Fluchtwegkonzept geben. Ist dies alles nicht vorhanden, erlischt sowieso die Betriebserlaubnis für die Disko. Gruß und bitte nicht ich kann nichts dafür.
den daraus folgt: Die Satanlage ist in das bestehende Blitzschutzkonzept einzubeziehen. tf ... | |||
| 4 - Kaminrohr muss das nicht geerdet sein? -- Kaminrohr muss das nicht geerdet sein? | |||
| Nein, muß es nicht.
Wenn das Gebäude keinen äußeren Blitzschutz ("Blitzableiteranlage") besitzt. Außer es gibt ne diesbezügliche Anforderung, z.B. aus dem Baurecht oder seitens einer Versicherung. Nachtrag: Auch das erwähnte Stahltor braucht nicht generell eine Erdung. Schon gar nicht aus Blitzschutzgründen. Aber es kann sein, daß es in den Potentialausgleich einbezogen werden muß (z.B. wenn es einen elektrischen Antrieb besitzt). [ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 13 Mai 2010 11:23 ]... | |||
| 5 - ist ein Blitzableiter immer Pflicht ? -- ist ein Blitzableiter immer Pflicht ? | |||
| Hallo Thomas,
aus der Sicht der Elektrikervorschriften also die VDE, DIN, usw. ist mir nichts bekannt das ein Blitzableiter vorschrift ist. In den einschlägigen Normen ist nur geregelt wie ein Blitzableiter auszusehen hat. Allerdings wäre es möglich, (weiss ich aber nicht) das ein Blitzableiter in eurem Versicherungsvertrag der Gebäudebrandversicherung oder vielleicht sogar in den Bauvorschriften gefordert wird. Eventuell ist auch aufgrund der Größe und Personenzahl in eurem Haus aufgrund der Landesbauverornung ein Blitzschutz gefordert. Ist jetzt aber reine Spekulation von mir, also keine Gewähr. Eine Rechtsberatung mit eurer Gebäudebrand und Hausratversicherung wäre bestimmt von Vorteil, evtl. auch ein Gespräch mit einem Anwalt der auf Baurecht spez. ist. Nicht das bei einem schadensfall die Versicherung Strafen erhebt, weil der Vertrag nicht geändert wurde. Solltet ihr euch wieder einen Blitzschutz installieren lassen, würde ich auch die Elektroinstallation mit einbeziehen, also einen sog. inneren Blitzschutz istallieren lassen. Nähere Informationen erhaltet ihr von einem Elektroinstallateur oder einer Blitzschutzfachfirma. Sorry das ich nicht mehr dazu sagen kann. mfg Joe ... |
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