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| 1 - kein Schutzleiter in Mietwohnung -- kein Schutzleiter in Mietwohnung | |||
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| 2 - Elektorinstalltion -- Elektorinstalltion | |||
| Guten morgen,
es geht ja weniger um Elektrotechnik, als um Mietrecht. Und in solchen Fällen sind sich die deutschen Gerichte eigentlich ziemlich einig: Zitat : Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Wohnung, der mangels konkreter vertraglicher Vereinbarungen nach der Verkehrsanschauung zu bestimmen ist, muß auch bei der Anmietung einer unrenovierten Wohnung in einem Altbau einem Mindeststandard genügen, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und alle mit der Haushaltsführung üblicherweise verbundenen Tätigkeiten unter Einsatz technischer Hilfsmittel erlaubt (Schmidt- Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Aufl., § 535 BGB, Rdnr. 172; Kraemer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. B 1181; Sternel, aaO, Kap. II Rdnr. 14; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NZM 1998, 150). | |||
3 - Verkaufe diverses: Bauteile, Kühlkörper, Lautsprecher, Pentium I PC's.... -- Verkaufe diverses: Bauteile, Kühlkörper, Lautsprecher, Pentium I PC's.... | |||
| Hallo zusammen,
hier noch mal einige Sachen für die ich neue Besitzer suche. Ich habe neu gestartet da der alte Thread inzwischen recht unübersichtlich ist. Auch hier zählt: Alles Privat, alle Preise VB, Porto kommt noch drauf. Bei Interesse einfach melden, dann schreib ich nachher dem Interessenten ne Nachricht. Ihr dürft natürlich auch gerne eure Emailadresse hinterlassen. Auch hier kann in den nächsten Tagen mehr dazu kommen. Dann mal los: 1. 2 Shuntwiderstände Die Löcher für die Messleitungen haben M5-Gewinde, die für die Lastleitungen sind 10mm Bohrungen. Die Größe der Shunts ist 100 x 20 x 8mm 1. 40A/60mV Klasse 0,5 2. 60A/60mV Klasse 0,5 je 7€ 2. 8Stck. TO3 Kühlkörper 6x groß 2x klein Mit dabei 4 Transistoren 2N3773 und 3 Transistoren 2N3055 (die meisten waren schon mal in nem Testaufbau angelötet, sind aber alle ok und haben nur ein paar Betriebsminuten) alles zusammen 10€ 3. 19 Stck. TO220 Kühlkörper mit M3 Gewindezusammen 10€ (siehe auch Reichelt V4330F | |||
| 4 - Siedle Zeitrelais ZR 402 und vorhandener Treppenhausautomat -- Siedle Zeitrelais ZR 402 und vorhandener Treppenhausautomat | |||
Okay... habe das ganze nun mal mit einer Testschaltung gecheckt... Scheinbar kann das ZR 402 gar keine 3 Leiterschaltung mit Bodenbeleuchtung nicht nachschaltbar (Lampen-L getastet)... Es kann aber neben der 4 Leiterschaltung mit Lampen N oder L getastet die 3 Leiterschaltung mit Lampen-N getastet... (N auf sN, L1 auf L und von den Lampen getasteter L auf sL) Na prima! Also nix für meine Zwecke... (Oder habe ich einen Denkfehler ?) Auf jeden Fall habe ich mir das 12V AC Schaltrelais bestellt, was dann als "virtueller Treppenhaustaster" fungiert... Ich hoffe nur, dass mein verbauter Treppenhausautomat von Siemens (5TT) dann das Tastsignal von ca. 0,3s überhaupt mitbekommt... Naja, mal schauen Alles in allem vielen Dank an den kompetenten Blacky... Gruß Peppi76 [ Diese Nachricht wurde geändert von: Peppi76 am 19 Jan 2006 0:55 ]... | |||
| 5 - BGH-Urteil zum \"Recht auf Parabolantenne\" -- BGH-Urteil zum \Recht auf Parabolantenne\ | |||
| BGH-Urteil zum Recht auf Parabolantenne
Kurz nachdem der Satellitenbetreiber ASTRA ein Recht auf Satelliten-TV-Empfang propagiert hatte, freut sich der Verband Privater Kabelnetzbetreiber (ANGA) über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs, das ein solches Recht verneint. Am 23. Februar hatte der Satellitenbetreiber ASTRA in einer Pressemitteilung unter der Überschrift Satelliten-TV für Mieter: 'Geht nicht, gibt's nicht' erklärt, dass jeder Mieter ein Recht darauf habe, Fernseh- und Radioprogramme sowie Internet per Satellit zu empfangen. Grundlage für diese Aussage ist ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 30. 11. 2004. Dem Rechtsstreit war die Installation einer Satelliten-Empfangsanlage durch ein deutsch-polnisches Ehepaar an der Brüstung ihres Balkons vorangegangen. Das LG Berlin verurteilte das Ehepaar zwar, diese Anlage wieder zu entfernen. Das Gericht stellte aber auch fest, dass die Eigentümerin der Mietwohnung verpflichtet sei, die Aufstellung einer Parabolantenne zu genehmigen, wenn das Paar die Aufstellung nach Maßgabe des von der Eigentümerin zu wählenden Aufstellungsortes vornimmt, die Installation fachgerecht vorgenommen wird, für eine Versicherung Sorge getragen wird und die Rückbaubaukosten gegenüber der Klägerin sichergestellt werden. |
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