Alte Genehmigung zum Radiohören

Im Unterforum Historische Technik - Beschreibung: Geräte, Bauteile, Installationen aus alter Zeit.

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Autor
Alte Genehmigung zum Radiohören

    







BID = 674345

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen
 

  


Im Nachlass meines Vaters Gefunden. Ja, so war das früher.
Gruß
Peter

BID = 674359

schattenlieger

Schriftsteller



Beiträge: 995
Wohnort: Nordkreis Celle

 

  

Sozusagen der Vorläufer vom AbGEZockerverein.

Find ich jedenfalls freundlich, dass man zeitgleich mehrere Radios hören darf!


Offtopic :
Ich wünschte mir gelegentlich auch ein Genehmigungsverfahren für den Internetzugang und zum Kinderbekommen, das würde uns wohl sehr viel Ärger ersparen.



Was ist eigentlich mit dem Fall, dass jemand ohne Ton-Rundfunkgenehmigung die Räume des genehmigten Tonrundfunkhörers betritt, muss dann gemäß Punkt 3 das Rundfunkgerät ausgeschaltet werden?

BID = 674701

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Offtopic :
Die österreichische GIS kann auch manchmal ganz gut sein... bei Bekannten tauchte ein netter Herr auf und behauptete, sie hätten Kabelfernsehen, also müßten sie Gebühren bezahlen. Der Hintergrund? Er sah den Umsetzkasten von UPC (Telefon an Koaxleitung für Kabelfernsehen) und meinte daraus folgern zu können, daß das Vorhandensein eines UPC-Telefons auch den Bezug von Kabelfernsehen bedingt. Dummerweise gibt es von UPC aber in Wahrheit 3 streng mit FIltern getrennte Angebote, Internet, Telefon und Fernsehen.
O-Ton: "Sie haben Kabelfernsehen!
"Nein, haben wir nicht!"
"Doch, sie haben dieses Kastl da, das hab ich daheim auch, und ich hab Kabel, also haben Sie auch Kabelfernsehen!"
"Nein, das ist nur für das TELEFON!"
"Doch, Sie haben Kabelfernsehen!"

Irgendwann kam dann der Freund der Bekannten und schmiß den netten Herrn raus...


_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 675791

280E

Gerade angekommen


Beiträge: 2
Wohnort: Mering

So wars 1935 in München...



Zitat :
Was ist eigentlich mit dem Fall, dass jemand ohne Ton-Rundfunkgenehmigung die Räume des genehmigten Tonrundfunkhörers betritt, muss dann gemäß Punkt 3 das Rundfunkgerät ausgeschaltet werden?


Nur für andere, bei seiner eigenen Wohngemeinschaft nicht

Gruß,
Gerd


[ Diese Nachricht wurde geändert von: 280E am  8 Mär 2010 17:34 ]

BID = 676132

DonComi

Inventar



Beiträge: 8605
Wohnort: Amerika

Tja, es war damals allerdings billiger, Inflation mit eingerechnet ...

Interessant, dass den Beamten der Zutritt gestattet werden musste.
Da sind wir heute ja schon viel weiter, allerdings auch nur was dies angeht...

_________________

BID = 676142

Kleinspannung

Urgestein



Beiträge: 13359
Wohnort: Tal der Ahnungslosen


Zitat :
DonComi hat am  9 Mär 2010 22:57 geschrieben :

Interessant, dass den Beamten der Zutritt gestattet werden musste.

Zum Glück ist diese Unsitte noch nicht wieder aufgelebt...
Sonst hätte ich ein Problem.

_________________
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)

BID = 676426

ST3026

Gelegenheitsposter



Beiträge: 52
Wohnort: Berlin

Hallo,

so eine Genehmigung ist gar nicht mal so unüblich. In der Erbmasse bei meinen Großeltern habe ich dann auch so eine Bescheinigung gefunden.

Was aber viel spannender ist, 1985 hatten sie meine Eltern einen Einbauherd mit integrierter Mikrowelle gekauft. Der Betrieb dieses Geräts mußte damals bei der Bundespost angemeldet werden. Kosten sind keine entstanden.

Das Schriftstück hieß in etwa "Antrag zum Betrieb einer Mikrowellenanlage"...
Erst nach eingegangener Bescheinigung durfte dann die Mikro benutzt werden...

Der Herd ist längst entsorgt, das Schriftstück müsste noch da sein.


Grüße


Wernsen

BID = 676469

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Richtig!
Eine Zeit lang mußte sogar auch kleine Ultraschall-Reinigungsgeräte (z.B. für Zahnprothesen) als derartige Störstrahletr postalisch angemeldet werden. Später dann gabs ne allgemeine Erlaubnis, da mußte man nurmehr das Dokument vorweisen können, aber nicht mehr den Stadort melden...

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 676530

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450


Zitat :
Was aber viel spannender ist, 1985 hatten sie meine Eltern einen Einbauherd mit integrierter Mikrowelle gekauft.


Ist die Jahreszahl verbürgt?
Wir hatten eine Mikrowelle seit Ende 70er
oder Anfang 80er, da gab es keinen Antrag
bei der Post.
Gruß
Georg

_________________
Dimmen ist für die Dummen

BID = 676561

R@lf

Stammposter



Beiträge: 266
Wohnort: Münster

Ja hatten wir 1985 auch!

_________________
Gruss Ralf

BID = 681122

Thronn

Gerade angekommen
Beiträge: 19
Wohnort: Morlinge

[/img]Auch ich habe seit 1986 widerrechtlich eine Mikrowelle in Betrieb, da ich damals leider vergessen habe das Gerät anzumelden.

Grüße Thronn


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