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zugesicherte Eigenschaft am LCD-TV fehlt Suche nach: lcd (4684) |
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BID = 384686
Isolator Gesprächig
Beiträge: 146 Wohnort: Winnenden
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Hallo zusammen,
ich möchte mal Eure Meinung zu folgendem Problem hören:
vor ca 4 Wochen haben wir uns ein (vermeindlich) richtig schönen LCD-TV gekauft in richtig groß Typ Samsung LE40R72B.
lt Prospekt und PDF-Datenblatt hat er 3 S-Video (Y/C) Eingange. Ein seitlich und zwei Scart-Buchsen auf der Rückseite die S-Video verarbeiten können.
Nach einigen verzweifelten Versuchen ein S-Videosignal an den beiden Scart-Buchsen einzuspielen kam dan die Ernüchterung beim Kontakt mit der techn. Hotline von Samsung: Die Scart-Buchen können doch kein S-Videosignal verarbeiten. Was im Prospekt und im Datenblatt steht ist falsch. Lösungsvorschlag: "Nehmen Sie doch die Buchse auf der Seite"
Ich möchte meine Geräte
- rückseitig einstecken (wg. Optik)
- nicht immer umstecken müssen (ich habe ein Gerät gekauft mit 3 S-Video Eingängen und nicht einem)
das war für mich ein Kaufkriterium min ein S-Video auf der Rückseite
- seitlich sieht Sch... aus und ist nach meiner Meinung nur für den temporären Einsatz gedacht.
Die schreiben zwar "Irrtum und Fehler vorbehalten"
aber so ganz will ich mich nicht damit abfinden.
Welche Möglichkeiten stehen mir offen und was würdet Ihr machen?
Thomas
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Niemals gelben Schnee essen! |
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BID = 384706
zwack Stammposter
Beiträge: 326
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Hallo, bin kein Anwalt,
aber....
1. mal kannst Du das Ding zurückgenen (in der Gewährleistung
sowieso) - oder -
2. Du handelst nachträglich einen Rabatt aus. Falls Du
das Teil aber bei Geiz_ist_doof und Co. gekazft hast, wirst
Du das wahrscheinlich vergessen können.
gruß zwack |
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BID = 384774
2N3055 Schreibmaschine
Beiträge: 1383 Wohnort: Sulzbach (Ts.)
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Wieso?
Kann mich gar nicht erinnern, im BGB Ausnahmen für bestimmte Geschäftszweige gesehen zu haben.
Daß man den "Fachverkäufern" meist erstmal ein paar Dinge beibiegen muß, die meiner bescheidenen Meinung nach schon im ersten Jahr seiner Ausbildung vermittelt worden sein müßten, steht auf einem anderen Blatt.
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Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalt en" oder "ein geschalte t"!
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BID = 384824
zwack Stammposter
Beiträge: 326
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@2N
Nein, ich meinte diese Fachmärkte werden sich wohl nicht
auf eine Rabattdiskussion einlassen und lieber gleich zurücknehmen. Ist aber nur subjektiv.
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BID = 384826
djtechno Inventar
Beiträge: 4955 Wohnort: beutelsbach
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Leider gibts ja keine externen Wandler von Composite auf RGB-Scart
(Jedenfalls kenne ich keine)
Marcus
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Ehemaliger forennutzer (ausgetreten)
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BID = 384834
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9268 Wohnort: Alpenrepublik
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Ist zwar unwahrscheinlich, aber:
Gibt es eine "salmonellische " Möglichkeit sich mit Samsung zu einigen, daß die seitlich ausgeführte Buchse, parallel angeschlossen nach hinten ausgeführt, auf deren Kosten eingebaut wird? (Falls das für Dich erträglich ist)
Selbst würde ich das Gerät wegen der Garantie und Gewährleistungsansprüche nicht öffnen.
Wenn Samsung zustimmt, würde ich allerdings den fachgerechten Umbau bestätigen lassen und diesen in die Garantie miteintragen lassen. Nicht das die dann, später einmal, auf die Idee kommen, daß Du daran herumgepfriemelt hättest.
Was steht eigentlich in der englischen Bedienungsanleitung. Vielleicht wurde ein Feature beim Übersetzen mit eingebaut?
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
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BID = 384839
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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2N3055 hat zwar Recht.
Aber:
Das Problem dabei dürfte sein, daß kein Mangel vorliegt!
Denn bei derartigen Prospektangaben handelt es sich mitnichten um zugesicherte Eigenschaften im juristischen Sinne...
Dafür hätte man diese Punkte schon in den Kaufvertrag aufnehmen müssen! Entweder schriftlich oder mündlich (Zeuge?).
Also bleibt wohl nur, auf die Kulanz des Händlers zu setzen (hoffentlich war es kein "Geiz-ist-blöd"-Markt).
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BID = 384878
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| bei derartigen Prospektangaben handelt es sich mitnichten um zugesicherte Eigenschaften im juristischen Sinne |
Imho ist gerade das ja seit einigen Jahren doch der Fall, weshalb man in der Werbung kaum noch Aussagen zum Produkt findet.
Zitat :
| § 5
Irreführende Werbung
(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer irreführend wirbt.
(2) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, sind alle ihre Bestandteile zu berücksichtigen, insbesondere in ihr enthaltene Angaben über:
1. die Merkmale der Waren oder Dienstleistungen wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Zusammensetzung, Verfahren und Zeitpunkt der Herstellung oder Erbringung, die Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, die geographische oder betriebliche Herkunft oder die von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse oder die Ergebnisse und wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
2. den Anlass des Verkaufs und den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, und die Bedingungen, unter denen die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden;
3. die geschäftlichen Verhältnisse, insbesondere die Art, die Eigenschaften und die Rechte des Werbenden, wie seine Identität und sein Vermögen, seine geistigen Eigentumsrechte, seine Befähigung oder seine Auszeichnungen oder Ehrungen.
Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die Entscheidung zum Vertragsschluss nach der Verkehrsauffassung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen.
(3) Angaben im Sinne von Absatz 2 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen.
(4) Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.
(5) Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Angemessen ist im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen. Satz 1 gilt entsprechend für die Werbung für eine Dienstleistung.
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P.S.:
Vielleicht lohnt es sich auch hier mal ein bischen rumzustöbern: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/
oder zur Verbraucherberatung zu gehen.
2.P.S.:
Beweise sichern !
Insbesondere Internet-Werbung ist flüchtig.
Entspricht die Bezeichnung des von von dir gekauften Modells exakt dem beworbenen ?
Ein einziger Buchstabe kann entscheiden. Auch bei Autos macht ess einen gewaltigen Unterschied, ob du einen -T oder -TD kaufst.
Stammt die Werbung vom Hersteller oder deinem Verkäufer?
Du kannst nicht erwarten, daß Händler A für die falschen Behauptungen von Händler B verantwortlich gemacht wird.
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 11 Nov 2006 14:27 ]
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BID = 384896
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Hallo Isolator,
in den heute angeschauten Produktbeschreibungen deines Samsung LE40R72B sehe ich jedoch nur die seitliche S-Video-Buchse erwähnt (und zugesichert).
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BID = 384899
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36188 Wohnort: Recklinghausen
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Zitat :
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in den heute angeschauten Produktbeschreibungen deines Samsung LE40R72B sehe ich jedoch nur die seitliche S-Video-Buchse erwähnt |
Es geht ihm nicht um die Buchse. S-Video kann man auch an den Scart-Buchsen nutzen. Und das wird immer noch in der Beschreibung erwähnt.
· 2 SCART-Anschlüsse: AV-1 (FBAS, S-Video, RGB), AV-2 (FBAS, S-Video)
· PC-Anschluss (D-Sub)
· PC-Audioeingang
· 1 x FBAS (an der Seite)· 1 x S-Video (an der Seite)
_________________
-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 384902
Benedikt Inventar
Beiträge: 6241
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Steht im Prospekt 3x S-Video Anschlüsse oder 3x S-Video Eingänge ? Es könnte nämlich sein, dass der TV an der Scart Buchse einen S-Video Ausgang hat.
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BID = 384926
Isolator Gesprächig
Beiträge: 146 Wohnort: Winnenden
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Servus zusammen,
also ich interpretiere das schon als Eingänge.
Um etwas klarheit reinzubringen: Das Gerät stammt direkt vom Großhandel (Löffelh... in Fellbach, falls den jemand kennt) da ich selbst ein Gewerbe angemeldet habe (so als zweites Standbein)
Wg eines anderen Fehlers wird der Kundendienst auch nochmal anrücken
Also mit dem Gerät bist wirklich nicht gut bedient
Wie sieht den eigentlich die rechtliche Situation aus, falls er blöd kommt???
Gruß
Thomas
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Niemals gelben Schnee essen!
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BID = 384935
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Wie sieht den eigentlich die rechtliche Situation aus, falls er blöd kommt??? |
Wenn ihr euch gegenseitig beleidigt, bleibt das folgenlos. Es hebt sich auf.
Zitat :
| also ich interpretiere das schon als Eingänge. |
Darauf kommt es nicht an, sondern darauf, wie der Richter das interpretiert.
Dabei dürften solche Feinheiten, wie Benedikt sie erwähnte, eine große Rolle spielen.
Zitat :
| Wg eines anderen Fehlers wird der Kundendienst auch nochmal anrücken |
Das war dumm.
Bete, daß die Kiste innerhalb der Sechsmonatsfrist noch eine weitere Macke bekommt und du sie zurückgeben kannst.
P.S.:
Das funktioniert natürlich nur, wenn du als Endverbraucher aufgetreten bist.
Hast du das Gerät aber als Wiederverkäufer erworben, hast du erheblich schlechtere Karten. Dann schau halt mal in die AGB deines Verkäüfers.
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 11 Nov 2006 18:07 ]
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BID = 385085
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Was perl da zitiert hat, ist zwar zutreffend, aber "nur" Wettbewerbsrecht.
Das hat deswegen leider keinerlei Bedeutung für den Endkunden!
Aufgrund dieser Regelungen können nur Wettbewerber (und. u.U. Verbraucherschutzverbände) zukünftige Unterlassung solcher Irreführungen verlangen und dies mit Strafzahlungen bewehren.
Auf die Betrachtung des Kaufvertrag im Einzelfall hat das jedoch keinen Einfluß. Insbesondere die Frage zugesicherter Eigenschaften wird sehr restriktiv ausgelegt...
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BID = 385117
Isolator Gesprächig
Beiträge: 146 Wohnort: Winnenden
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Zitat :
sam2 hat am 12 Nov 2006 11:52 geschrieben :
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Was perl da zitiert hat, ist zwar zutreffend, aber "nur" Wettbewerbsrecht.
Das hat deswegen leider keinerlei Bedeutung für den Endkunden!
Aufgrund dieser Regelungen können nur Wettbewerber (und. u.U. Verbraucherschutzverbände) zukünftige Unterlassung solcher Irreführungen verlangen und dies mit Strafzahlungen bewehren.
Auf die Betrachtung des Kaufvertrag im Einzelfall hat das jedoch keinen Einfluß. Insbesondere die Frage zugesicherter Eigenschaften wird sehr restriktiv ausgelegt...
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Was meinst Du damit?
Ich möchte nähmlich versuchen das Gerät dem Herr Samsung wieder auf den Tisch zu stellen. In der Preisklasse gibt es auch noch andere Geräte ohne Kompromisse eingehen zu müssen
Gruß
Thomas
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Niemals gelben Schnee essen!
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