Hallo liebe Gemeinde,
ich schon wieder...
Nun oute ich mich mal eben als eBay-noob, d.h. ich kaufe dort zwar gelegentlich, habe auf der Plattform aber noch nahezu nix verkauft
Durch einen dummen Zufall bin ich (absolut privat) zu einem Posten Computerzubehör (Toner, Wartungskits, Headsets etc.) gekommen, und möchte / muss das Zeuch nun irgendwie sinnvoll versilbern.
Als Posten zu verkaufen, dürfte wohl wenig sinnvoll sein - wer kauft schon 10 Toner im Paket (udn zu welchem Preis)?
Da es sich dabei teils um durchaus hochwertige (=teure) Ware handelt, befürchet ich nun Unbill seitens des Verbraucherrechts.
Am liebsten würde ich die Ware "so wie gesehen bzw. beschrieben" verkaufen. Dies liegt darin begründet, dass ich einfach keien Ahnung von dem Zeug habe bzw. auch keinerlei Gewährleistung übernehmen will und kann. Alleine fehlt mir schon wirklich das entsprechende Geät, um z.B. Toner zu testen (kann man das überhaupt..?). Zumal die Toner dann ja nicht mehr originalverpackt wären...
Welche guten Ratschläge gibt es da für mich..?
Wie gesagt, ich habe die Sachen privat (aber 100% legal) bekommen und möchte nun logischerweise auch privat verkaufen. Mir ist klar, dass ich auf diese Weise vermutlich keine Listenpreise erzielen kann, aber so ein paar € hätte ich dann ja doch gerne.
Die Toner z.B. werden derzeit für ca. 170€/Stück gehandelt - wenn ich so 100€ - 120€ bekäme, wäre ich schon glücklich.
Gibt es einen "wasserdichten" Auktionstext, mit dem ich die Gewährleistung ausschliessen kann? Oder muss ich das als Privatmann gar nicht? Dachboden- bzw. Scheunenfund ist ja wohl Schwachsinn³, was wäre also sinnvoll?
Unterstellt mir der Staat automatisch gewerblichen Handel, wenn ich zig Toner und Headsets privat verkaufe?
Bevor ich die Ware nämlich über meine Firma verkaufe (und den ganzen Rattenschwanz habe, der daraus folgt), dann entsorge ich den ganzen Haufen nämlich lieber gleich...
Also, werte eBay-Verkäufer, haut bitte in die Tasten...
DANKESCHÖN!
_________________
Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!