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Wie Vermieter zur Reparatur bewegen ? |
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BID = 647857
cvdiwt15f gesperrt
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Das Problem mit dem Lichtflackern und dem Falschen Anschluss für WaMa und Trockner (lose Klemmstelle und H LS) habe ich schon in einem anderen Fred beschrieben.
Nun wird das mit dem Flackern immer stärker und ich will da nichts selber machen bzw. jemand beauftragen da hier oben alles Eigenbau (vom Vermieter) ist (man spürt die Leitungen wenn man mit der Hand über die Tapete fährt).
Nur wie bring ich den Vermieter dazu das zu Reparieren ? ,ihm ist das ebenfalls wie der tropfende Wasserhahn reichlich egal.
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猿も木から落ちる - Niemand ist perfekt |
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BID = 647874
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Schriftliche Mängelmeldung mit (angemessener) Fristsetzung und Ankündigung von Mietminderung.
Wenn diese Mängel bisher schon erfolglos gerügt wurden, dann ab sofort mindern (Verrechnung des laufenden Monats mit der nächsten Mietzinszahlung). |
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BID = 647952
cvdiwt15f gesperrt
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Mein Vermieter veranstaltet ganz tolle Busreisen  der ist zur Zeit in Italien und nicht erreichbar kann ich jetzt einfach dem etwas mit der Post schicken und das ist dann gültig ?
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猿も木から落ちる - Niemand ist perfekt
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BID = 647955
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Im Prinzip ja. Zustellung dann bitte per Einwurfeinschreiben oder (falls in der Nähe) per (möglichst nicht verwandtem) Boten.
Allerdings kann er bei nachgewiesener Abwesenheit ggf. "Einsetzung in den vorigen Stand" (eine Art nachträglicher Fristverlängerung) beantragen.
Nur ist er andererseits verpflichtet, bei Abwesenheit einen Vertreter zu benennen, der sich um sowas kümmert!
Tut er dies nicht und ist - wie im Falle des flackernden Lichts - Gefahr im Verzug, so darf der Mieter direkt einen Handwerker bestellen.
Nachteil dieser Lösung ist, daß der Mieter dessen Kosten verauslagen muß und erst von der nächsten Mietzahlung abziehen kann. Oft schließt sich dem dann ein Streit an, weil der Vermieter die Notwendigkeit und Berechtigung der Maßnahme nicht gleich einsehen mag...
P.S:
Wie immer war dies natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche grundsätzliche Sicht solcher Dinge!
Für individuelle Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall wende man sich vor Ort an den Anwalt seines geringsten Mißtrauens oder z.B. an den Mieterschutzverband.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 15 Nov 2009 10:24 ]
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BID = 648013
cvdiwt15f gesperrt
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hm wir sind in keinen Mieterschutzverbund dies wollte sich mein Vater bezüglich anderer Dinge überlegen.
Falls wir Eintreten werden wir zuerst die Sache mit dem Strom regeln, auf andere Weise wird das nichts und nur unnötig teuer
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猿も木から落ちる - Niemand ist perfekt
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BID = 648053
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Na, dann fangt doch mal mit ner Mietminderung von z.B. 15% an!
Da dürfte doch schon nach dem ersten Monat der Jahresbeitrag für den Mieterverein dabei herumgekommen sein...
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BID = 648087
Surfer Inventar
     
Beiträge: 3085
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Vielleicht doch erst nochmal in der kleinen Runde am Tisch das Gespräch suchen,eventl. bewegt sich ja was. Das andere Vorgehen könnte eine Einsschneidende Veränderung hervorrufen oder auch vereiste Fronten.
Gruß Surf
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BID = 648094
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde dies schon mehrfach ohne Erfolg versucht.
Leider gibt esw genug Vermieter, die nur zwei Arten von Sprache verstehen (Minderungen und Urteile)...
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