Abnahme von Häusern bzw. elektronischen Anlagen

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Autor
Abnahme von Häusern bzw. elektronischen Anlagen

    







BID = 646660

sunshinelive83

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: Leipzig
 

  


Hallo an alle.
Mich würde mal intressieren, ob die Abnahme nur von Personen mit einem Meitertitel durchgeführt werden dürfen? Oder darf zum Beispiel auch ein Bachelor oder Dipl.-Ing. Elekrotechnik durchführen?
Danke an alle die mir was dazu sagen können.
Gruß

BID = 646807

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2163
Wohnort: 41464 Neuss

 

  

Moin,

die Prüfung gemäß VDE0100-600 erfolgt durch eine erfahrene Elektrofachkraft, das kann ein Meister, ein Geselle, ein Diplomingenieur oder was auch immer sein.
Der Meister (in den meisten Fällen als Konzessionsinhaber) stellt lediglich den Zählerantrag bzw. die Fertigmeldung an den VNB aus.
Die Betonung liegt hier auch ausdrücklich auf "erfahrene" Elektrofachkraft, eine EFK die noch nie ein Schutzmassnahmenprüfgerät in der Hand hatte würde ich nicht unbedingt als geeigneten Prüfer ansehen


Gruß Tobi

_________________
"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 646901

sunshinelive83

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: Leipzig

Also wenn ich das richtig verstehe dann darf das zwar jeder machen, aber die Person die dafür unterschreiben muss ist ein Meister und sonst kein anderer!?!?!?!?!

BID = 646924

wome

Schreibmaschine



Beiträge: 1252

Die VNB kontrollieren neben unwichtigen Statussymbolen in meinen Augen vor allem, ob man eine geeignete und ausreichende Haftpflichtversicherung hat. Die Haftungsseite ist daher des Pudels Kern. Wenn du also eine Versicherung hast, die alles bezahlt, wenn du Mist machst, ist die Frage nach deiner Ausbildung Makulatur. Schließlich haben auch genug Konzessionsinhaber vor 30 Jahren das letzte Mal eine Norm mit eigenen Augen gesehen.

Nachtrag: Nein, auch ein Ingenieur mit ausreichender Erfahrung kann eine Konzession bekommen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: wome am 11 Nov 2009  9:34 ]

BID = 647218

henniee

Schriftsteller



Beiträge: 888
Wohnort: Schmallenberg

wie definiert sich denn "ausreichende Erfahrung"?

BID = 647288

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2163
Wohnort: 41464 Neuss

Moin,

die ausreichende Erfahrung kommt nur dadurch zustande jede Menge dieser Abnahmen zu machen und sich vor allem normentechnisch auf dem neuesten Stand zu halten. Ich mache eigentlich überwiegend diverse sicherheitstechnische Prüfungen nach VDE0100-600, 0701-0702 und vereinzelt auch 0113 (mit eigenem Prüfgerät, ein solches für die 0113 ist in unserer Fa. nämlich nicht vorhanden) und bevor ich allein rausgeschickt wurde war ich erst mal geschlagene zwei Jahre mit einem Kollegen unterwegs der wirklich gar nichts anderes macht als nur Prüfungen. Es geht hierbei nicht nur um die reine Messtechnik sondern man bekommt mit der Zeit nen Blick dafür wo Fehlerquellen lauern und wie man sie erkennt, wie man Messfehler ausschliesst/minimiert, wie man an bestimmte Messaufgaben herangehen muss und so weiter.
Ich z.b. bin in dieser Materie mittlerweile so tief versunken dass meine Mängellisten detaillierter und länger sind als die mancher TÜV-Prüfer die vor mir an der Anlage waren


Gruß Tobi

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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 648281

Homi

Gesprächig



Beiträge: 137

Hallo,

vielleicht solltest du erst einmal beschreiben welche Art der "Abnahme" du meinst.
Wenn es sich beispielsweise um eine Fertigmeldung einer Hausinstallation handelt um z.B. einen neuen/anderen Zähler zu bekommen benötigst du einen Betrieb mit Eintrag ins EVU-Installateurverzeichnis. Diesen Eintrag gibt es nicht alleine aufgrund einer Haftpflichtversicherung und auch nicht alleine aufgrund einer bestandenen Meisterprüfung.

Also, um was geht es denn genau ?


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