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Lizenz bei Win7 Upgrade Suche nach: win7 (229) |
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BID = 640020
Sebra Schriftsteller
    
Beiträge: 665
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Hi, ich bins mal wieder.
Und diesmal mit folgender Frage:
Ein bekannter hat sich neulich einen Windows Vista PC mit Upgrade auf Windows 7 gekauft, die CD dafür bekommt er dann zugeschickt.
Wenn er dann das Windows 7 auf den PC draufgespielt hat, darf er dann Windows Vista für andere PCs einsetzen, oder ist die Lizenz für Win7 so gestaltet, dass man Vista nicht mehr benutzen darf?
Danke
sebra |
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BID = 640063
micha27 Gesprächig
  
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Beiträge: 130
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Hallo,
gemäß der Lizenz verfällt dann die Lizenz für Vista.
Anzunehmen wäre, daß die Aktivierung des Vista nach der Aktivierung von 7 nicht funktioniert.
In umgekehrter Reihenfolge könnte es funktionieren.
Gruß
micha27 |
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BID = 640064
ethunder Stammposter
   
Beiträge: 223 Wohnort: Schonungen
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Beim Upgrade von XP auf Vista war es so, dass dann die XP Lizenz nicht mehr benutzt werden durfte. (Stand mal in der c't, soviel ich weiß).
Alles andere wäre ja aus Sicht von Microsoft ziemlich schwachsinnig.
Wie (bzw. ob) das allerdings technisch gesehen bei der Aktivierung umgesetzt wird weiß ich nicht.
Bei deinem Bekannten war doch bestimmt irgendein Kärtchen oder ähnliches dabei, wo das Upgrade beschrieben wird, incl. Kleingedrucktem.
edit: Wieder zu langsam
[ Diese Nachricht wurde geändert von: ethunder am 11 Okt 2009 15:24 ]
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BID = 640065
clembra Inventar
     
Beiträge: 5402 Wohnort: Weeze / Niederrhein
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Unabhängig davon, welches OS er auf dem gekaufen PC einsetzt, die Vista-Lizenz bzw. auch die von Windows 7 darf ausschließlich auf dem gekauften System eingesetzt werden. Er darf also weder das mitgelieferte Vista auf einem anderen PC installieren, noch das "upgegradete" Windows 7, geschweige denn beide Versionen auf unterschiedlichen Systemen.
Die einfachste rechtlich gestattete Lösung wäre eine eigene Lizenz für das zweite System zu erwerben zum Preis von irgendwas um die 150€ (aus dem Kopf) für eine Win7 SB.
Alternativ nimmt man ein vorhandenes XP, je nachdem, wie modern/alt der zweite PC ist. Wobei da natürlich das gleiche für OEM-Software gilt wie oben gesagt.
Offtopic :
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Je nach Zeit/Interesse/Aufgabe des PCs ist vielleicht auch ein Blick über den Tellerrand zum Pinguin interessant, das kostet nichts.
Aber bitte aufgrund dieses Satzes keine Diskussion bzgl. Windows/Linux losbrechen! |
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Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
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BID = 640073
micha27 Gesprächig
  
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Beiträge: 130
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Zitat :
clembra hat am 11 Okt 2009 15:23 geschrieben :
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Unabhängig davon, welches OS er auf dem gekaufen PC einsetzt, die Vista-Lizenz bzw. auch die von Windows 7 darf ausschließlich auf dem gekauften System eingesetzt werden. Er darf also weder das mitgelieferte Vista auf einem anderen PC installieren, noch das "upgegradete" Windows 7, ...
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Das ist falsch. Das steht zwar (imho?) so im EULA drin, ist aber innerhalb der EU rechtswidrig. Software darf bei uns nicht ausschließlich an Hardware gebunden sein. Sonst dürfte es auch keine System-Builder-Lizenzen im Einzelhandel geben!
Gruß
micha27
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BID = 640081
Sebra Schriftsteller
    
Beiträge: 665
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Ich glaube, mal etwas gelesen zu haben, das mit dem Beitrag von micha übereinstimmt, nämlich dass man so ein mitgeliefertes Betriebssystem auch auf anderen PCs installieren darf; aber natürlich nur, wenn man es bei dem anderen PC von der Festplatte runterwirft.
Was ist dann mit dem Vista-/Win7-Upgrade?
Wäre es z.B. auch legal, Win7 zusätzlich zu Vista zu installieren bzw. eins auf einem anderen PC?
Wenn die EU sagt, dass Software nicht an Hardware gebunden sein darf?
Vielen Dank
sebra
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BID = 640093
high_speed Schreibmaschine
    
Beiträge: 2073
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Für mich ist das eindeutig.
Die Updatelizenz stellt keine eigenständige Lizenz dar.
Nur mit der Lizenz der Vorgängerversion ist sie vollständig.
Man kauft damit ja auch keine volle Version, sondern ein Update von einer
älteren auf eine neuere. Eine Parallelnutzung währe das gleiche, als ob
man eine Version auf zwei Rechnern benutzt.
Offtopic :
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Zitat :
| | .. zum Pinguin interessant .. |
Tux ist das Maskottchen vom Kernel. Das Projekt gab es aber schon bevor
Linus Torvalds seinen Kernel geschrieben hat.
Es ist vielleicht das Herzstück, aber trotzdem nur ein kleiner Fetzen
Code. Von vielen anderen kamen auch wichtige Teile für das Betriebsystem.
Was würde man denn zum Beispiel ohne Shell machen.
GNU http://de.wikipedia.org/wiki/GNU
Maskottchen Gnu http://de.wikipedia.org/wiki/Gnus
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MfG
Holger
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George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!
Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen.
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BID = 640100
micha27 Gesprächig
  
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Beiträge: 130
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Wie high_speed es sagt, ist es richtig.
Die EU-Bestimmung sagt "nur", daß eine feste Kopplung von Soft- und Hardware nicht den Gesetzen konform ist, d.h. ich muß nach EU-Recht die Software auch auf einem anderen als dem "dazugekauften" Computer verwenden dürfen, wenn ich sie nicht auf dem ersten verwende - Einzellizenz bleibt also trotzdem Einzellizenz.
In den USA z.B. darf aber die Softwarelizenz an fest an die Hardware gebunden sein.
Gruß
micha27
Bei der upgrade-Version verfällt mit der Installation des Upgrades die Lizenz für das vorhergehende Betriebssystem und geht gleichzeitig auf das neue über.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: micha27 am 11 Okt 2009 17:02 ]
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BID = 640105
clembra Inventar
     
Beiträge: 5402 Wohnort: Weeze / Niederrhein
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Dass der Verkauf von Software nicht an Hardware gebunden ist, ist mir durchaus bewusst, sonst gäbe es hierzulande auch keine günstigen SystemBuilder-Versionen zu kaufen. Wie es mit der Nutzung der bei Hardware mitgelieferten Software ist werde ich mich nochmal genau einlesen.
Hier dürfte die Frage irrelevant sein, da Windows7 auf dem PC genutzt werden soll, wo dieses indirekt mitgeliefert wurde. Und da durch das Upgrade die Vista-Lizenz quasi verfällt hat sich das Thema hier erledigt
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Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
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BID = 640152
ElektroNicki Inventar
     
Beiträge: 6424 Wohnort: Ugobangowangohousen
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In der Praxis ist es durchaus möglich, mehrere XP-Installationen mit dem selben Key gleichzeitig am Netz zu haben.
Ich hab damit noch nie Probleme gehabt.
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BID = 640161
micha27 Gesprächig
  
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Beiträge: 130
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Zitat :
ElektroNicki hat am 11 Okt 2009 19:15 geschrieben :
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In der Praxis ist es durchaus möglich, mehrere XP-Installationen mit dem selben Key gleichzeitig am Netz zu haben.
Ich hab damit noch nie Probleme gehabt.
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1. Es geht nicht um XP, sondern um Vista/7
2. DAS ist ausdrücklich laut Lizenzabkommen, das einen gültigen Vertrag zwischen dir und Microsoft darstellt, untersagt.
3. Irgendwann kommst auch _du_ in das Alter, in dem die paar Euros das Kraut nicht fett machen.
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BID = 640164
ElektroNicki Inventar
     
Beiträge: 6424 Wohnort: Ugobangowangohousen
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Offtopic :
| Ich hab genug Lizenzschlüssel von Aldi/Lidl-PCs, die wir mal gekauft hatten.
Dann nutz ich den einen nicht und den anderen doppelt, wayne, ich finde den anderen halt nicht |
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BID = 640173
der mit den kurzen Armen Urgestein
     
Beiträge: 17437
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Hallo Niki
Fakt wenn du ein BS mit dem selben Schlüssel auf 2 Pc installierst (und diese beide gleichzeitig nutzt) verstößt du eindeutig gegen die Lizenzbestimmungen des Herstellers. Egal wie viel gültige Schlüssel du besitzt.
Gruß Bernd
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BID = 640178
Kleinspannung Urgestein
     
Beiträge: 13386 Wohnort: Tal der Ahnungslosen
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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 11 Okt 2009 20:22 geschrieben :
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Fakt wenn du ein BS mit dem selben Schlüssel auf 2 Pc installierst (und diese beide gleichzeitig nutzt) verstößt du eindeutig gegen die Lizenzbestimmungen des Herstellers.
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Und das kontrolliert oder merkt bitte wer?
Man muß dem BS nur das "nach Hause telefonieren" verbieten
Zitat :
| | 3. Irgendwann kommst auch _du_ in das Alter, in dem die paar Euros das Kraut nicht fett machen |
Bei 4 PC + Schlepptopp kann das aber ganz schön ins Geld gehen.
Also muß man sich was anderes ausdenken...
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Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)
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BID = 640183
der mit den kurzen Armen Urgestein
     
Beiträge: 17437
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Offtopic :
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ja ja wo kein Kläger,da kein Richter
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aber wenn Klage dann viel viel teuer
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