Wo soll das enden? Im Unterforum Off-Topic - Beschreibung: Alles andere was nirgendwo reinpasst
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BID = 634167
Gilb Urgestein
     
Beiträge: 16259 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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BID = 634181
king_of_fools Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 59 Wohnort: Wäschenbeuren
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Prima, dass unsere Volksvertreter in bewährter Manier die Schuldigen schon ausgemacht haben und das Kreuzfeuer eröffnen. Aber geschossen wurde doch diesmal gar nicht?
Sinnvoller wäre es IMHO, die gängige Auslegung der Paragraphen zur Notwehr und Nothilfe etwas großzügiger zu gestalten. Ich bin sicher, es würden mehr Menschen eingreifen, wenn sie nicht Angst vor möglicher Strafverfolgung hätten. Bei einem Bekannten von mir genügte das bloße Vorhandensein (nicht Anwendung) einer Nahkampfausbildung durch die Bundeswehr, so dass in einer vergelichbaren Situation gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Er hatte sich eingemischt, als zwei junge Männer vor einer Dorfdisse nachts eine junge Frau belästigten, die beiden wurden handgreiflich und einer hatte danach eine ausgekugelte Schulter. Da überlegt man sich doch dreimal, ob man hilft...
Gruß
king_of_fools |
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BID = 634184
Bartholomew Inventar
     
Beiträge: 4676
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Ich hätte da noch einen Vorschlag...
Die UN klassiert Körperstrafen durch den Staat ja als Folter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Folter
Zitat :
| | Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden“ zufügen oder androhen, um eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen. |
Verstößt also gegen die Menschenrechte und ist deswegen international geächtet (seit 2000 ist in Deutschland selbst die Backpfeife illegal).
Weiter sagt Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Antifolterkonvention
Zitat :
| Kritiker bemängeln im Folterbegriff lückenhafte Formulierungen, denn es erfolgen fragwürdige Ausnahmen:
Die Einschränkung, der Ausdruck umfasse nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind, schütze außerdem diejenigen Staaten, deren Gesetze z.B. das Auspeitschen oder die Steinigung als Bestrafung oder EKT als „Therapie“ vorsehen. |
Man könnte nun darüber nachdenken, in Deutschland bei Mord aus niederen Beweggründen das Auspeitschen wieder einzuführen (das geht auch narbenfrei). Bedingung: Der Täter kann der Tat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überführt werden (kein Indizienprozess). Die Strafe erfolgt nicht öffentlich. Wer ausgepeitscht wird, bekommt ein halbes Jahr weniger Gefängnis. Das dadurch eingesparte Geld (Knast kostet etwa so viel wie ein vier-Sterne-Hotel) wird in die Justiz gepumpt, damit zwischen Anklage und Verurteilung nicht mehr als 12 Monate vergehen (wie das heute so üblich ist).
Wer zu unrecht verurteilt wurde (Justizirrtum), bekommt Schmerzensgeld vom Staat. Ist ja selbst bei Langzeitschäden eh nicht allzu viel in diesem Land...
Begründung: Der Straftäter wird durch die Peitschen-"Therapie" wirksam daran erinnert, das Schläge weh tun und verletzen können (das hatte er im Moment seiner Tat ja anscheinend vergessen). Nach Absitzen seiner verringerten Gefängnisstrafe steht er dem Land als resozialisierter Mensch früher wieder zur Verfügung.
Ich erwarte Unterstützung von der CSU und der PBC.
Gruß, Bartho
(der wohl zu viel "Ingolorious Basterds" gesehen hat)
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BID = 634195
DonComi Inventar
     
Beiträge: 8604 Wohnort: Amerika
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Nö, diese Parteien nicht.
Aber die BFF sicherlich.
Schließlich sind selbst einige unserer hochkompetenten Politiker der Ansicht, dass ein bischen Scharia niemandem schaden könnte....
_________________
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BID = 636313
Gilb Urgestein
     
Beiträge: 16259 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Quelle: Hinweise des Tages auf den Nachdenkseiten.de
Zitat :
| ...
Tausende Bürger im Visier der Polizei
Wer in Deutschland zum Telefonhörer greift oder eine E-Mail versendet, muß immer öfter damit rechnen, daß Polizeibeamte mithören oder mitlesen. In 5348 Fällen führten Ermittler im vergangenen Jahr »Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung« durch. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Mittwoch der Nachrichtenagentur AP. 2007 waren es 4806 Verfahren. Insgesamt wurden in den zurückliegenden zwölf Monaten 16463mal Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Den Zahlen des Bundesamts für Justiz zufolge fiel der Anstieg in Bayern mit 30 Prozent besonders drastisch aus. Dort wurden im vergangenen Jahr 1.023 Lauschangriffe registriert, im Jahr zuvor waren es 782.
Quelle: junge Welt
Passend dazu noch zu guter Letzt, eine kleine Geschichte:
Ein Araber lebt seit mehr als 40 Jahren in Chicago. Er würde gerne in seinem Garten Kartoffeln pflanzen, aber er ist allein und alt und schwach. Sein Sohn studiert in Paris. Deshalb schreibt er eine E-Mail an seinen Sohn:
Lieber Ahmed!
Ich bin sehr traurig, weil ich in meinem Garten keine Kartoffeln pflanzen kann. Ich bin sicher, wenn Du hier wärst, könntest Du mir helfen und den Garten umgraben.
Ich habe Dich lieb,
Dein Vater
Prompt erhält der alte Mann eine E-Mail:
Lieber Vater!
Bitte rühre auf keinen Fall irgendwas im Garten an. Dort habe ich nämlich “die Sachen” versteckt.
Ich habe Dich auch lieb,
Ahmed
Keine zwei Stunden später umstellen die US-Army, die Marines, das FBI und die CIA das Haus des alten Mannes. Sie nehmen den Garten Scholle für Scholle auseinander, suchen jeden Millimeter ab, finden aber nichts. Enttäuscht ziehen sie wieder ab.
Am selben Tag erhält der alte Mann noch eine E-Mail von seinem Sohn:
Lieber Vater!
Sicherlich ist der Garten jetzt komplett umgegraben und Du kannst die Kartoffeln pflanzen. Mehr konnte ich aus der Entfernung leider nicht für Dich tun.
Ich habe Dich lieb,
Ahmed |
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