Liebherr Kühlschrank mit Gefrierfach Gefrierschrank Side-by-Side Reparaturtipps zum Fehler: Kompressor kaputt Im Unterforum Kühlschrank und Kühlgeräte - Beschreibung: Froster, Kühltruhe, Tiefkühltruhe, Gefrierschrank
Autor |
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BID = 629258
Jutta Gerade angekommen
Beiträge: 1 Wohnort: Villach
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Geräteart : Kühl-Kombi
Defekt : Kompressor kaputt
Hersteller : Liebherr
Gerätetyp : Side-by-Side
Kenntnis : Minimale Kenntnisse (Ohmsches Gesetz)
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hallo,
habe ein 4 jahre altes side-by-side-gerät von liebherr. beim gefrierteil is der kompressor eingegangen. der kundendienst hat
den getauscht und nach weiteren 3 reparaturversuchen festgestellt,
dass der ding irreparabel ist, weil beim kaputtwerden des alten
kompressors teilchen den kühlkreislauf verstopft haben.
so, die reparatur von 400 eur soll ich aber zahlen - versteh ich
nicht! das wird ja wohl nicht der erste kompressor sein, bei dem
das passiert ist!
bitte um rat! repartur"versuch" zahlen und kaputtes gerät - das kann
ja wohl nicht angehen!
MFG jutta |
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BID = 629413
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Jutta!
Die prinzipielle Rechtslage ist klar:
Eine Reparatur ist ein Werkvertrag, demnach ist der Erfolg geschuldet.
Kein Reparaturerfolg - kein Zahlungsanspruch. Punktum!
Eine Berechnung von erfolglosem Aufwand wäre nur zulässig, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbar wurde. Dann aber höchstens auch nur in Form von Fehlersuchzeit, jedoch keinesfalls von eingebauten Ersatzteilen, die aber nicht zum Erfolg führten.
Laß Dich nicht abwimmeln und ziehe ggf. anwaltlichen Rat hinzu!
Frage:
War das der Werkskundendienst (glaube ich nicht) oder ein autorisierter Fachbetrieb, ein sonstiger Fachbetrieb oder gar einer der "AAA"-Schnellkundendienste aus dem Telefonbuch?
P.S:
Wie immer war dies natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche grundsätzliche Sicht solcher Dinge!
Für individuelle Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall wende man sich vor Ort an den Anwalt seines geringsten Mißtrauens oder z.B. an den Verbraucherschutzverband.
Auch die zuständige Kammer kann in Fornm von Schlichtungsverfahren helfen.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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