Blitzschutz

Im Unterforum Stromunfälle - Beschreibung: Unfälle mit Strom und Gefährliches

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Autor
Blitzschutz
Suche nach: blitzschutz (626)

    







BID = 624652

JoeFle

Gerade angekommen


Beiträge: 9
Wohnort: Husum
 

  


Hallo

Ich bin Auszubildener Elektroniker und wir hatten vor kurzem einen Blitzschlag bei uns zuhause erlitten wobei einige Teile der Fütterungsanlage meines Vaters(Landwird)ausgefallen sind. Die Versicherung zahlt nichts und ich soll im nun einen Blitzschutz einbauen damit sowas nicht nochmal passiert mein Chef meinte wenn es im zu teuer wird könnte man auch nur einen Feinschutz einbauen. Meine frage ist nun ob das wirklich reicht oder ob man erst mit grob und mittelschutz die Spannung auf 2500V herrabsetzen muss. Das Gerät ist ein ganz normales Steuerungsgerät.

BID = 624655

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

 

  

Willkommen im Forum

Feinschutz sollte auf jeden Fall rein. Blitze, die in näherer Umgebung einschlagen, lassen sich dadurch allein aber nicht abschrecken.

BID = 624694

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Feinschutz allein ist da völlig wirkungslos.
Wirksamer Blitz- bzw. Überspannungsschutz ist ein umfassendes, gestuftes KONZEPT!

Warum waren Überspannungsschäden nicht versichert?

Besitzen die Gebäude äußeren Blitzschutz?
Zuleitung als Freileitung oder erdverkabelt?


Offtopic :
Und vor allem: Warum kann der Vater nicht selber essen???


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 624786

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Zitat :
Feinschutz allein ist da völlig wirkungslos.

Völlig? Wenn's im Nachbarort knallt und bloß noch ein Transientchen bei ihm ankommt, reicht es doch.

BID = 624813

JoeFle

Gerade angekommen


Beiträge: 9
Wohnort: Husum

Wir haben garkeinen Blitzschutz weder aussen noch innen.
Versichert ist das ganze nur ist das schon zum 2. mal passiert und dieses mal bezahlen sie nichts die zuleitung ist Erdverkabelt.
@Sam mein Vater ist Landwird und füttert die Tiere über PC.

BID = 624819

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Zitat :
dieses mal bezahlen sie nichts

Hä? Wie begründen die das?

BID = 624879

JoeFle

Gerade angekommen


Beiträge: 9
Wohnort: Husum

Ich habe nicht nachgefragt mein Vater hatte ja mit denen gesprochen. Vielleich weil nach dem 1. mal immer noch nichts passiert ist an Blitzschutz

BID = 624906

Rial

Inventar



Beiträge: 5401
Wohnort: Grossraum Hannover

Wir hatten vor 2 Wochen auch einen Blitzschlag im Ort.Die ganze Strasse war betroffen und ich habe bis jetzt nichts Neagtives über die Schadenabwicklung gehört...

Es wäre mir neu,wenn die Versicherung einen Blitzschutz vorschreibt bzw in deinem Fall nicht zahlt,weil es beim Nachbarn eingeschlagen hat.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Rial am  4 Aug 2009 22:26 ]

BID = 624946

Dark Dragon

Schreibmaschine



Beiträge: 1363
Wohnort: Solingen

Ja, die Wirde ... Die Landwirdschaft hat´s schon nicht leicht. Aber dass Sie nun auch schon von den Versicherungen benachteiligt wirt.

Offtopic :
Oder ... Wer nichts wirt wirt Wird.
Nun bin ich verwirrd.



BID = 624956

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Offtopic :
Treffen sich zwei Bauern. Sagt der eine: "Ich habe jetzt eine Versicherung gegen Feuer- und Blitzschäden abgeschlossen." Darauf der andere: "Hmm, das mit dem Feuer verstehe ich ja noch. Aber wie willst Du denn Blitze machen?!"

BID = 624991

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Es kann sehr wohl sein, daß die Versicherung nach einem Schadenereignis eine verbesserte Schutzmaßnahme vorschreibt!
Sie hat ja auch nach jeder Schadenregulierung ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn man die dann nicht umsetzt, ist durchaus Leistungsverweigerung möglich.
Kommt also alles auf die konkrete Vertragslage in Einzelfall an.

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 625178

Der Löter

Stammposter



Beiträge: 256

Dieses Sonderkündigungsrecht hat allerdings auch der Kunde.

Ein freundliches Schreiben, mit dem Hinweis auf die Zahl der bestehenden Verträge mit diesem Versicherungsunternehemn ( meist sind ja auch Haftpflicht - und Fahrzeugversicherungen und diverse andere Verträge beim gleichen Unternehmen abgeschlossen), sowie Hinweise auf die Dauer der Geschäftsbeziehung und die Tatsache, dass es auch noch andere Versicherungen gibt, wirkt da manchmal Wunder.

In einem mir bekannten Fall handelte es sich um einen Blitzeinschlag
genau zwischen zwei Einfamilienhäusern.
In beiden Häuern waren diverse elektronische Geräte beschädigt,
der eine ( mein Schwiegervater ) hatte keine Probleme, die Versicherung des Nachbarn verweigerte die Regulierung mit dem Hinweis, Überspannungsschäden wären wegen des alten Vertrages nicht mitversichert.

Der Nachbar schrieb seiner Versicherung ( Kunde dort seit ca 45 Jahren)
dann den von mir empfohlenen Brief und erhielt kurze Zeit später einen Anruf, dass der veranschlagte Betrag auf sein Konto überwiesen werde, ohne irgendeine schriftliche Bestätigung.
Versicherung gegen Überspannung wurde ohne Prämienerhöhung in seinen Vertrag aufgenommen.

Muss nicht immer funktionieren, aber es ist einen Versuch wert, denke ich.



Wenn irgendwelche eventuellen Vorgaben der Versicherung nach dem ersten Schaden nicht erfüllt wurden, sieht die Sache natürlich anders aus.

Ansonsten scheint es allgemein so zu sein, bei Versicherungen, Krankenkassen und allen Institutionen, gegen die man Forderungen stellt,
dass diese verstärkt erstmal abgewiesen werden.
Davon sollte sich der Kunde nicht abschrecken lassen, sondern freundlich aber bestimmt nachhaken.


Grüße

Der Löter




[ Diese Nachricht wurde geändert von: Der Löter am  6 Aug 2009  9:22 ]


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